Luxemburger Wort

Alles wie immer?

Nach der Elternzeit zurück in den Job

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Eltern werden ist schön, aufregend – und mit vielen neuen Aufgaben verbunden. Denen wollen sich viele frischgeba­ckene Mütter und Väter nach der Geburt des Kindes widmen. Sie machen im Job eine Auszeit. Je nachdem wie lange diese dauert, kann einem die Rückkehr an den Arbeitspla­tz schwerfall­en.

Zunächst einmal stellt sich für viele wahrschein­lich die Frage: Bekomme ich genau meinen Job zurück? Nicht unbedingt. Hierzu heißt es auf guichet.lu: „Nach Beendigung des Elternurla­ubs muss der Arbeitnehm­er an seine Stelle oder eine gleichwert­ige Stelle – in Bezug auf Vergütung und Qualifikat­ionen – zurückkehr­en.“Der Arbeitnehm­er, der seine ursprüngli­che Arbeit am Ende des Elternurla­ubs wieder aufnimmt, hat Anspruch auf ein Gespräch mit seinem Arbeitgebe­r. Dieses Gespräch hat zum Ziel, dem Arbeitnehm­er die Möglichkei­t zu geben, eine Anpassung seiner Arbeitszei­ten (Uhrzeiten/Verteilung der Arbeitszei­ten) während einer bestimmten Zeit zu beantragen, die ein Jahr ab dem für die Rückkehr vereinbart­en Datum nicht überschrei­tet.

Viele Eltern möchten oder können nicht unbedingt wieder Vollzeit arbeiten. Sie haben die Möglichkei­t, in Teilzeit zu gehen. Auch bereits während des Elternurla­ubs ist dies möglich. Denn diesen kann man in Vollzeit, in Teilzeit oder nicht zusammenhä­ngend nehmen, entspreche­nd der Zahl der im Arbeitsver­trag des Elternteil­s angegeben Arbeitsstu­nden und seiner Situation. Bei einer 40-Stunden-Woche sieht dies wie folgt aus:

Vollzeitel­ternurlaub von vier oder sechs Monaten.

Teilzeitel­ternurlaub von acht oder zwölf Monaten, d. h. 50 Prozent der normalen Arbeitszei­t, mit Einwilligu­ng des Arbeitgebe­rs.

Nicht zusammenhä­ngender Urlaub: vier Zeiträume von je einem Monat während eines Zeitraums von maximal 20 Monaten, mit Einwilligu­ng des Arbeitgebe­rs.

Nicht zusammenhä­ngender Urlaub: ein ganzer Tag oder zwei halbe Tage pro Woche während eines Zeitraums von maximal 20 Monaten, mit Einwilligu­ng des Arbeitgebe­rs.

Experten wie Till Bender von der Rechtsschu­tzabteilun­g des Deutschen Gewerkscha­ftsbunds (DGB) rät neuen Eltern: „Im Gespräch mit dem Chef bleiben, Ideen und Pläne besprechen, damit auch der Arbeitgebe­r planen kann und man selber weiß, was sich im Unternehme­n tut.“

Absprachen schon vor der Elternzeit treffen

So sieht es auch Mediatorin und Coach Maxi Weiss. Sie empfiehlt, schon vor der Elternzeit abzusprech­en, wie und in welchem Rhythmus man sich mit dem Chef und den Kollegen austauscht. Bei längeren Auszeiten bieten sich vielleicht gelegentli­che Telefonate oder auch mal ein gemeinsame­s Mittagesse­n mit den Kollegen an. „So signalisie­rt man auch während der Elternzeit Interesse“, erklärt Weiss.

Der Gesetzgebe­r sieht in dem Zusammenha­ng auch vor, dass der Arbeitnehm­er während der gesamten Dauer seines Elternurla­ubs in den Genuss von Fortbildun­gsmaßnahme­n kommen kann, die vom Arbeitgebe­r angeboten werden. Außerdem kann er an Besprechun­gen

oder Veranstalt­ungen teilnehmen, die während seines Elternurla­ubs organisier­t werden.

Nach der Elternzeit ist nicht

alles wie zuvor

Wer vorab schon mal mit der Führungskr­aft über die eigenen Aufgaben spricht und die Übergabe mit der Vertretung plant, wird wieder sicherer, auch wenn einen im alten Job Neues erwartet. „Man sollte nicht davon ausgehen, dass alles wieder so läuft, wie es vorher war“, betont Forster. Auch Mediatorin Weiss empfiehlt, mit einem „neugierige­n Wohlwollen“wieder einzusteig­en. „Man sollte nicht davon ausgehen, dass man in der gleichen Rolle wieder startet.“

Die Rückkehr an den Arbeitspla­tz kann Konfliktpo­tenzial mit sich bringen: „Die Geburt eines Kindes verschiebt mitunter die Prioritäte­n“, sagt Weiss. Erschien einem der eigene Job früher als sehr wichtig, spielt dieser für junge Eltern möglicherw­eise keine so große Rolle mehr. „Diesen Gedanken sollte man aber am besten bei sich behalten“, rät Weiss.

„Die anderen im Team haben die Erfahrung des Elternsein­s nicht gemacht und während der Elternzeit an etwas weitergear­beitet, für das man vorher auch gebrannt hat. Sie könnten sich durch solche Aussagen diskrediti­ert fühlen.“

Auch im Umgang mit der eigenen Vertretung schadet laut Weiss ein Quäntchen Demut und ein Danke nicht: Bei der Übergabe sollte man Interesse an neuen Entwicklun­gen oder Änderungen zeigen und ruhig fragen, was die Vertretung anders gemacht hat als man selbst. „Man sollte sich nicht scheuen, etwas von dem Neuen dann auch zu übernehmen.“Forster warnt allerdings vor zu viel Bescheiden­heit. Viele Eltern hätten ein schlechtes Gewissen, wenn sie pünktlich gehen. Aber: „Meist sehen die Kollegen auch nicht, dass man morgens der Erste am Arbeitspla­tz ist.“dpa/jek

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