Alles wie immer?
Nach der Elternzeit zurück in den Job
Eltern werden ist schön, aufregend – und mit vielen neuen Aufgaben verbunden. Denen wollen sich viele frischgebackene Mütter und Väter nach der Geburt des Kindes widmen. Sie machen im Job eine Auszeit. Je nachdem wie lange diese dauert, kann einem die Rückkehr an den Arbeitsplatz schwerfallen.
Zunächst einmal stellt sich für viele wahrscheinlich die Frage: Bekomme ich genau meinen Job zurück? Nicht unbedingt. Hierzu heißt es auf guichet.lu: „Nach Beendigung des Elternurlaubs muss der Arbeitnehmer an seine Stelle oder eine gleichwertige Stelle – in Bezug auf Vergütung und Qualifikationen – zurückkehren.“Der Arbeitnehmer, der seine ursprüngliche Arbeit am Ende des Elternurlaubs wieder aufnimmt, hat Anspruch auf ein Gespräch mit seinem Arbeitgeber. Dieses Gespräch hat zum Ziel, dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, eine Anpassung seiner Arbeitszeiten (Uhrzeiten/Verteilung der Arbeitszeiten) während einer bestimmten Zeit zu beantragen, die ein Jahr ab dem für die Rückkehr vereinbarten Datum nicht überschreitet.
Viele Eltern möchten oder können nicht unbedingt wieder Vollzeit arbeiten. Sie haben die Möglichkeit, in Teilzeit zu gehen. Auch bereits während des Elternurlaubs ist dies möglich. Denn diesen kann man in Vollzeit, in Teilzeit oder nicht zusammenhängend nehmen, entsprechend der Zahl der im Arbeitsvertrag des Elternteils angegeben Arbeitsstunden und seiner Situation. Bei einer 40-Stunden-Woche sieht dies wie folgt aus:
Vollzeitelternurlaub von vier oder sechs Monaten.
Teilzeitelternurlaub von acht oder zwölf Monaten, d. h. 50 Prozent der normalen Arbeitszeit, mit Einwilligung des Arbeitgebers.
Nicht zusammenhängender Urlaub: vier Zeiträume von je einem Monat während eines Zeitraums von maximal 20 Monaten, mit Einwilligung des Arbeitgebers.
Nicht zusammenhängender Urlaub: ein ganzer Tag oder zwei halbe Tage pro Woche während eines Zeitraums von maximal 20 Monaten, mit Einwilligung des Arbeitgebers.
Experten wie Till Bender von der Rechtsschutzabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) rät neuen Eltern: „Im Gespräch mit dem Chef bleiben, Ideen und Pläne besprechen, damit auch der Arbeitgeber planen kann und man selber weiß, was sich im Unternehmen tut.“
Absprachen schon vor der Elternzeit treffen
So sieht es auch Mediatorin und Coach Maxi Weiss. Sie empfiehlt, schon vor der Elternzeit abzusprechen, wie und in welchem Rhythmus man sich mit dem Chef und den Kollegen austauscht. Bei längeren Auszeiten bieten sich vielleicht gelegentliche Telefonate oder auch mal ein gemeinsames Mittagessen mit den Kollegen an. „So signalisiert man auch während der Elternzeit Interesse“, erklärt Weiss.
Der Gesetzgeber sieht in dem Zusammenhang auch vor, dass der Arbeitnehmer während der gesamten Dauer seines Elternurlaubs in den Genuss von Fortbildungsmaßnahmen kommen kann, die vom Arbeitgeber angeboten werden. Außerdem kann er an Besprechungen
oder Veranstaltungen teilnehmen, die während seines Elternurlaubs organisiert werden.
Nach der Elternzeit ist nicht
alles wie zuvor
Wer vorab schon mal mit der Führungskraft über die eigenen Aufgaben spricht und die Übergabe mit der Vertretung plant, wird wieder sicherer, auch wenn einen im alten Job Neues erwartet. „Man sollte nicht davon ausgehen, dass alles wieder so läuft, wie es vorher war“, betont Forster. Auch Mediatorin Weiss empfiehlt, mit einem „neugierigen Wohlwollen“wieder einzusteigen. „Man sollte nicht davon ausgehen, dass man in der gleichen Rolle wieder startet.“
Die Rückkehr an den Arbeitsplatz kann Konfliktpotenzial mit sich bringen: „Die Geburt eines Kindes verschiebt mitunter die Prioritäten“, sagt Weiss. Erschien einem der eigene Job früher als sehr wichtig, spielt dieser für junge Eltern möglicherweise keine so große Rolle mehr. „Diesen Gedanken sollte man aber am besten bei sich behalten“, rät Weiss.
„Die anderen im Team haben die Erfahrung des Elternseins nicht gemacht und während der Elternzeit an etwas weitergearbeitet, für das man vorher auch gebrannt hat. Sie könnten sich durch solche Aussagen diskreditiert fühlen.“
Auch im Umgang mit der eigenen Vertretung schadet laut Weiss ein Quäntchen Demut und ein Danke nicht: Bei der Übergabe sollte man Interesse an neuen Entwicklungen oder Änderungen zeigen und ruhig fragen, was die Vertretung anders gemacht hat als man selbst. „Man sollte sich nicht scheuen, etwas von dem Neuen dann auch zu übernehmen.“Forster warnt allerdings vor zu viel Bescheidenheit. Viele Eltern hätten ein schlechtes Gewissen, wenn sie pünktlich gehen. Aber: „Meist sehen die Kollegen auch nicht, dass man morgens der Erste am Arbeitsplatz ist.“dpa/jek