Stühlerücken am Fischmarkt
Der Staatsrat erhält 2021 einen neuen Präsidenten und drei neue Mitglieder
Am 07. April ist für Agnès Durdu (DP) Schluss im Staatsrat, dann scheidet die aktuelle Präsidentin nach der maximal möglichen Mitgliedschaft von 15 Jahren – seit 2017 sind die Mandate auf zwölf Jahre begrenzt – aus dem Gremium aus. Die gelernte Juristin, frühere Bürgermeisterin von Wintger und ehemalige Abgeordnete sowie DP-Generalsekretärin stand seit April 2019 als erst zweite Frau an der Spitze der zweiten Kammer. Während die Nachfolge der 57-Jährigen bereits geregelt ist, muss der Staatsrat in diesem Jahr aber noch zwei weitere Mitglieder ersetzen.
Fest steht, dass Christophe Schiltz Durdu an der Spitze des Staatsrats ersetzen wird. Der 42jährige LSAP-Politiker gehört dem Gremium seit Dezember 2013 an. Der gelernte Jurist ist derzeit Generalkoordinator im Ministerium für Entwicklungszusammenarbeit. Außerdem wurde Alain Kinsch zum neuen Vizepräsidenten ernannt, auch er steht der DP nahe und folgt auf Marc Schaefer. Patrick Santer, Sohn des ehemaligen CSV-Premierministers Jacques Santer, wurde seinerseits als Vizepräsident bestätigt. Durdus frei werdenden Platz übernimmt überdies Marc Meyers. Der Direktor des hauptstädtischen Konservatoriums wurde vom DP-Vorstand für den Posten vorgeschlagen.
CSV verliert Vorschlagsrecht
Durdus zweijährige Amtszeit wurde zu großen Teilen von der Corona-Pandemie geprägt. Seit die Regierung am 18. März 2020 den Ausnahmezustand verhängt hat, funktioniert der Staatsrat im Krisenmodus. In den Gutachten zu den Covid-Gesetzen wird stets darauf hingewiesen, dass wegen des herrschenden Zeitdrucks nicht jeder Punkt so überprüft werden konnte, wie in normalen Zeiten.
Neben Agnès Durdu verlassen in diesem Jahr noch zwei weitere Mitglieder den Staatsrat. Georges Wivenes scheidet am 31. Juni aus, Marc Schaefer am 17. Dezember. Wivenes gehört der Hohen Körperschaft seit August 2006 an und wird der CSV zugerechnet. Von März 2016 bis April 2019 war er Präsident des Staatsrats. Zwischenzeitlich war spekuliert worden, dass Claude Wiseler für ihn nachrücken könnte; doch wegen der schwachen Wahlresultate der vergangenen Jahre, sowohl auf nationaler wie europäischer Ebene, hat die CSV laut ihrer Fraktionschefin Martine Hansen ihr Vorschlagsrecht verloren. Statt in den Staatsrat zu wechseln, wird Wiseler aller Voraussicht nach im Parlament verbleiben und für das Amt des CSV-Präsidenten kandidieren.
Marc Schaefer ist LSAP-Mitglied und ehemaliges Gemeindeoberhaupt von Vianden, er gehört dem Staatsrat seit Januar 2007 an. Obwohl er das dienstälteste Mitglied ist, hatte er nun keinen Anspruch auf den Präsidentenposten, weil man dafür mindestens noch ein Jahr im Gremium aktiv sein muss.
Der Staatsrat verfasst zu jedem Gesetzentwurf ein Gutachten. Neben kritischen Anmerkungen fügt er den Texten auch Lösungsvorschläge bei. Die Hohe Körperschaft hat zudem die Möglichkeit, formelle Einwände zu erheben. Anschließend geht der Text zurück in die zuständige Chamberkommission.
Kritik kleiner Parteien
In der Vergangenheit hat es immer wieder Diskussionen über die parteipolitische Zusammensetzung des Gremiums gegeben, weil die kleineren Parteien sich benachteiligt fühlten. Deswegen wurde bei der Gesetzesreform vom 16. Juni 2017 beschlossen, dass die unterschiedlichen im Parlament vertretenen Strömungen angemessen vertreten sein müssen. Jede Partei, die während zwei aufeinanderfolgenden Legislaturperioden mindestens drei Abgeordnete in der Chamber stellt, muss bei der Besetzung vakanter Posten berücksichtigt werden. Hinzu kommt eine Frauenquote, wenigstens sieben Räte müssen weiblichen Geschlechts sein.
Dem Staatsrat gehören 21 Mitglieder an, von denen mindestens elf über einen Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften verfügen müssen. Sie werden formell durch den Großherzog ernannt und auch von ihm entlassen. Vorgeschlagen werden die Kandidaten abwechselnd von der Regierung, dem Parlament und dem Staatsrat selbst. Sie scheiden spätestens nach 15 respektive zwölf Jahren, oder mit dem Erreichen des 72. Lebensjahres aus.
Voraussetzung für eine Nominierung ist, dass man die luxemburgische Nationalität besitzt, sein 30. Lebensjahr vollendet hat, seinen Wohnsitz im Großherzogtum hat sowie über sämtliche politischen und zivilen Rechte verfügt. Zusätzlich zu den anderen 21 Mitgliedern ist der Erbgroßherzog ebenfalls im Staatsrat vertreten, um sich auf seine späteren Aufgaben als Staatschef vorzubereiten. Er wird direkt vom Großherzog ernannt.
In der Vergangenheit hat es immer wieder Diskussionen über die Zusammensetzung gegeben.