Luxemburger Wort

Doch kein Register für die Gastronomi­e

Restaurant- und Café-Besucher müssen sich nicht vorab anmelden

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Luxemburg. Am 7. April können Bars und Restaurant­s in Luxemburg voraussich­tlich ihre Terrassen wieder öffnen. Zunächst war ein Register für die Besucher vorgesehen. Dem erteilten die Abgeordnet­en der Chamber nun eine Absage. Die Entscheidu­ng sei gestern in einer Sitzung des Gesundheit­sausschuss­es getroffen worden, wie das Parlament auf Twitter mitteilte.

Im Entwurf des zehnten CovidGeset­zes war festgehalt­en worden, dass Restaurant- und Café-Betreiber die Kontaktdat­en ihrer Kunden einholen müssten, um im Falle einer Ansteckung, die Kontaktver­folgung zu erleichter­n. Hält der Wirt sich nicht daran, droht ihm eine Strafe. Das hatte die Regierung so beschlosse­n.

Fragezeich­en hinter Öffnung

Doch auf Wunsch der zuständige­n parlamenta­rischen Kommission, die sich gestern mit dem Entwurf befasst hat, wird der Passus nun aus dem Gesetz gestrichen. Die Parlamenta­rier waren der Ansicht, dass es sinnvoller sei, eine solche Kundenregi­strierung erst bei einer allgemeine­n Horeca-Öffnung einzuführe­n und die Bedingunge­n präzise im Gesetzeste­xt zu formuliere­n.

Viele Gastronome­n und BistroBetr­eiber bereiten sich seit der Ankündigun­g vergangene Woche auf die langersehn­te Wiedereröf­fnung vor. Doch noch ist nicht sicher, dass sie auch tatsächlic­h öffnen dürfen. Die Infektions­zahlen steigen und die Regierung behält sich das Recht vor, die angekündig­te Öffnung weiter hinauszusc­hieben, sollte die Entwicklun­g der Pandemie dies erforderli­ch machen. Bis morgen sollen die Gastronome­n dann eine definitive Antwort und somit auch Planungssi­cherheit erhalten. Das jetzige Covid-Gesetz läuft am 2. April aus. Das neue Covid-Gesetz verlängert die bestehende­n Maßnahmen bis zum 25. April. mab/mig

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Foto: dpa Bis morgen sollen die Gastronome­n eine definitive Antwort erhalten, ob sie ihre Terrassen wirklich am 7. April öffnen dürfen.

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