Doch kein Register für die Gastronomie
Restaurant- und Café-Besucher müssen sich nicht vorab anmelden
Luxemburg. Am 7. April können Bars und Restaurants in Luxemburg voraussichtlich ihre Terrassen wieder öffnen. Zunächst war ein Register für die Besucher vorgesehen. Dem erteilten die Abgeordneten der Chamber nun eine Absage. Die Entscheidung sei gestern in einer Sitzung des Gesundheitsausschusses getroffen worden, wie das Parlament auf Twitter mitteilte.
Im Entwurf des zehnten CovidGesetzes war festgehalten worden, dass Restaurant- und Café-Betreiber die Kontaktdaten ihrer Kunden einholen müssten, um im Falle einer Ansteckung, die Kontaktverfolgung zu erleichtern. Hält der Wirt sich nicht daran, droht ihm eine Strafe. Das hatte die Regierung so beschlossen.
Fragezeichen hinter Öffnung
Doch auf Wunsch der zuständigen parlamentarischen Kommission, die sich gestern mit dem Entwurf befasst hat, wird der Passus nun aus dem Gesetz gestrichen. Die Parlamentarier waren der Ansicht, dass es sinnvoller sei, eine solche Kundenregistrierung erst bei einer allgemeinen Horeca-Öffnung einzuführen und die Bedingungen präzise im Gesetzestext zu formulieren.
Viele Gastronomen und BistroBetreiber bereiten sich seit der Ankündigung vergangene Woche auf die langersehnte Wiedereröffnung vor. Doch noch ist nicht sicher, dass sie auch tatsächlich öffnen dürfen. Die Infektionszahlen steigen und die Regierung behält sich das Recht vor, die angekündigte Öffnung weiter hinauszuschieben, sollte die Entwicklung der Pandemie dies erforderlich machen. Bis morgen sollen die Gastronomen dann eine definitive Antwort und somit auch Planungssicherheit erhalten. Das jetzige Covid-Gesetz läuft am 2. April aus. Das neue Covid-Gesetz verlängert die bestehenden Maßnahmen bis zum 25. April. mab/mig