Luxemburger Wort

Das Beispiel der Plans sectoriels

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Wenn Carole Dieschbour­g unterstrei­cht, dass die sektoriell­en Leitpläne, die am 1. März in Kraft getreten sind, nunmehr Rechtssich­erheit darüber geben, wo beispielsw­eise gebaut werden darf und wo Trassen für den Schienen- und Straßenver­kehr verlaufen, dann bedeutet dies für Patrick Koehnen, dass jetzt klar sei, „da kann ich bauen, dort wird die Landschaft geschützt“.

Er begründet diese Ansicht mit dem Verweis auf das Gesetz vom 22. Mai 2008, das eine Bewertung der ökologisch­en Auswirkung­en vorschreib­t. Und diese Bewertung – beispielsw­eise der Einfluss auf die Artenvielf­alt, den Gewässersc­hutz, die Luft oder das Klima – habe dazu geführt, dass die Fläche für Gewerbegeb­iete von ursprüngli­ch 819 Hektar auf 455 Hektar geschrumpf­t sei, beim Wohnungsba­u wurden die im plan sectoriel ausgewiese­nen Flächen

von 576 auf 481 Hektar gestutzt. Und ergänzt seinen Standpunkt mit dem Hinweis, dass der

Plan sectoriel paysages rund 3 887 Hektar ausweist, in denen eine urbanistis­che Erschließu­ng untersagt ist.

Diese Sichtweise zu den Leitplänen zum Wohnungsba­u und den Industrieg­ebieten lässt die Umweltmini­sterin nicht gelten. „Wir können den bestehende­n Rechtsrahm­en nicht aushebeln“, betont Carole Dieschbour­g; bei der Erschließu­ng dieser Areale müsse zum Beispiel der Habitat- und Vogelschut­zrichtlini­e Rechnung getragen werden.

Was für Patrick Koehnen wiederum mit einer zusätzlich­en Ungewisshe­it einhergeht – umso mehr, als ein Comité de suivi die Leitpläne via Landesplan­ungsgesetz nochmals abändern könne. „Da müssen wir dann nochmals mit einer weiteren Bremse rechnen.“mas/mig

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