Das Beispiel der Plans sectoriels
Wenn Carole Dieschbourg unterstreicht, dass die sektoriellen Leitpläne, die am 1. März in Kraft getreten sind, nunmehr Rechtssicherheit darüber geben, wo beispielsweise gebaut werden darf und wo Trassen für den Schienen- und Straßenverkehr verlaufen, dann bedeutet dies für Patrick Koehnen, dass jetzt klar sei, „da kann ich bauen, dort wird die Landschaft geschützt“.
Er begründet diese Ansicht mit dem Verweis auf das Gesetz vom 22. Mai 2008, das eine Bewertung der ökologischen Auswirkungen vorschreibt. Und diese Bewertung – beispielsweise der Einfluss auf die Artenvielfalt, den Gewässerschutz, die Luft oder das Klima – habe dazu geführt, dass die Fläche für Gewerbegebiete von ursprünglich 819 Hektar auf 455 Hektar geschrumpft sei, beim Wohnungsbau wurden die im plan sectoriel ausgewiesenen Flächen
von 576 auf 481 Hektar gestutzt. Und ergänzt seinen Standpunkt mit dem Hinweis, dass der
Plan sectoriel paysages rund 3 887 Hektar ausweist, in denen eine urbanistische Erschließung untersagt ist.
Diese Sichtweise zu den Leitplänen zum Wohnungsbau und den Industriegebieten lässt die Umweltministerin nicht gelten. „Wir können den bestehenden Rechtsrahmen nicht aushebeln“, betont Carole Dieschbourg; bei der Erschließung dieser Areale müsse zum Beispiel der Habitat- und Vogelschutzrichtlinie Rechnung getragen werden.
Was für Patrick Koehnen wiederum mit einer zusätzlichen Ungewissheit einhergeht – umso mehr, als ein Comité de suivi die Leitpläne via Landesplanungsgesetz nochmals abändern könne. „Da müssen wir dann nochmals mit einer weiteren Bremse rechnen.“mas/mig