Rechte des Kindes stehen an erster Stelle?
Also, wenn ich das in meinen Augen höchst fragwürdige und widersprüchliche Gutachten der beratenden Menschenrechtskommission so lese, habe ich eher den Eindruck, als wenn die Rechte und Bedürfnisse des Kindes an letzter Stelle stünden, und an erster Stelle der Wunsch der Erwachsenen, in deren Dienst der Arzt steht.
Die CCDH begrüßt, dass künstliche Befruchtung und Leihmutterschaft, gesetzlich geregelt werden sollen und wünscht sich eine breite öffentliche Diskussion über die ethischen Fragen, die sich daraus ergeben.
Unter künstlicher Befruchtung versteht man die Herbeiführung einer Schwangerschaft, ohne Geschlechtsverkehr. Wie Jacques Testard
betont, sollte diese ausschließlich heterosexuellen Paaren mit Fruchtbarkeitsproblemen vorbehalten sein und nicht solchen, denen es von Natur aus unmöglich ist, ein gemeinsames Kind zu bekommen.
Obschon die CCDH selbst findet, dass nicht alles, was medizinisch möglich ist, gemacht werden darf, behauptet sie gleichzeitig, dass der medizinische Fortschritt sich nicht aufhalten lässt. Dabei wäre gerade das Innehalten und in Fragestellen sowohl der künstlichen Befruchtung an sich, im Besonderen aber jene mit Fremdspender und Leihmutter, Aufgabe einer Kommission, die sich der Menschenrechte verpflichtet sieht! Mit der kritiklosen Akzeptanz dieser Praktiken kommt mir die CCDH hingegen vor, wie der Zauberlehrling, der die Geister, die er rief, nicht mehr los wird.
Ungeheuerlich ist die weitere Forderung der CCDH, alle Formen der künstlichen Befruchtung gleichzustellen und die Behauptung, es habe keine Auswirkung auf ein Kind, ob es Vater und Mutter habe! Dass das Kind, im Falle einer PMA mit Fremdspender ein elementares Recht auf Kenntnis seiner Abstammung haben soll, wird dabei als großes Zugeständnis im Interesse des Kindes angesehen.
In Wirklichkeit ist es nur eine Schadensbegrenzung des großen Unrechts, das ihm dadurch angetan wird, dass es wie eine bestellbare Ware durch einen fremden Samenspender, entstanden ist, und als
Halbwaise ohne Vater, aufwachsen muss, oder gar ohne Mutter, falls Gutbetuchte sich eine Frau als Gebärmaschine im Ausland leisten können. Dabei fordert die auch von Luxemburg unterschriebene UnoKinderrechtskonvention nicht nur das Recht seine Eltern zu kennen, sondern auch bei ihnen aufzuwachsen!
Geradezu zynisch ist in diesem Zusammenhang, dass gerade diejenigen, welche schuld an der Diskrimination sind, dass es Kinder gibt, denen ein Elternteil verwehrt wird, verlangen, dass auch die anderen Kinder kein Anrecht mehr auf die Bezeichnung Vater und Mutter haben sollten! Marie-Andrée Faber-Schanen,
Luxemburg