Firmen betrügen beim Kurzarbeitergeld
Luxemburg. Offenbar gab es Betrugsfälle bei Beziehern von Kurzarbeitergeld. Darauf weist eine Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der CSV-Abgeordneten Laurent Mosar und Marc Spautz hin. Im Oktober 2020 habe es noch geheißen, bei Kurzarbeitergeld, das fälschlicherweise ausgezahlt worden sei, habe es sich um administrative Probleme gehandelt. Nun werde von Firmen berichtet, die Kurzarbeitergeld beantragen und ihre Mitarbeiter dann doch zur Arbeit schicken, so Spautz und Mosar. Ähnliche Fälle wurden bereits im Ausland gemeldet. Justizministerin Sam Tanson (Déi Gréng), Arbeitsminister Dan Kersch (LSAP) und Finanzminister Pierre Gramegna (DP) bestätigen in ihrer gemeinsamen Antwort, dass Klagen bei der Staatsanwaltschaft eingegangen seien – darunter drei Fälle in Zusammenhang mit Betrug beim Kurzarbeitergeld. 2020 sind 49 Klagen aufgrund eines Verdachts auf Missbrauch bei der Inspection du travail et des mines (ITM) eingegangen. Daraufhin wurden 25 Kontrollen von der ITM und der Adem durchgeführt sowie 24 von der ITM allein. In zwei Fällen wurde Betrug gemeldet. 2021 gab es bisher neun Klagen und neun Kontrollen. Genaue Zahlen dazu, wie hoch der Betrag ist, um den der Staat betrogen wurde, habe das Justizministerium nicht. In der parlamentarischen Anfrage geht es auch um Steuerbetrug. Für die Beurteilung fehlten den Verwaltungen noch Informationen für das Steuerjahr 2020, heißt es. mab