Zigaretten im Gepäck
Frauen riskieren hohe Geldstrafen wegen illegaler Einfuhr von Tabakwaren
Luxemburg. Mit insgesamt sechs Koffern reisen zwei Frauen im März 2018 von Kinshasa, der Hauptstadt der demokratischen Republik Kongo, über Frankfurt nach Luxemburg. Am Flughafen in Findel fallen die Passagierinnen dann aber auf und werden zur Zollkontrolle gebeten. Nun wurde ihnen wegen illegaler Einfuhr von Tabakwaren der Prozess gemacht.
Denn als die Beamten der Zollverwaltung im März 2018 die Koffer öffnen, staunen sie nicht schlecht: In den Reisetaschen befindet sich nicht etwa Kleidung oder sonstige Gegenstände für den Eigengebrauch, sondern lediglich Zigaretten. Eine der Frauen führt in ihren beiden Koffern 70 Stangen – über 41 000 Stück – mit sich. In den vier Taschen der anderen Frau werden gar mehr als 80 000 Zigaretten sichergestellt. Zum Vergleich: Bei Reisen innerhalb der EU dürfen maximal 800 Zigaretten zollfrei mitgeführt werden, bei Reisen außerhalb der EU lediglich 200 Stück.
Echte Zigaretten
Die Frau, die im Besitz der 80 000 Zigaretten war, gibt zu, die Tabakwaren mit dem Ziel, sie wiederzuverkaufen, erworben zu haben. Sie habe dies aus finanzieller Not getan, erklärt sie den Beamten.
Die andere Frau weist alle Vorwürfe von sich. Ihr seien die Koffer am Flughafen in Kinshasa übergeben worden und sie sollte am Ankunftsort kontaktiert und über den weiteren Verlauf informiert werden, so ihre Erklärung.
Auch eine Verbindung zueinander streiten die beiden Frauen ab. Die Versionen unterscheiden sich dabei aber. Während eine der Frauen angibt, die andere nicht zu kennen, meint die andere, man kenne sich seit Langem, sei jedoch getrennt voneinander gereist.
Dies stellen die Zollbeamten infrage. Denn zum einen werden
Flugtickets sichergestellt, die belegen, dass die beiden Frauen bereits zuvor gemeinsam unterwegs waren. Zum anderen gleichen sich aber auch alle Koffer.
Der organisierte Schmuggel kann den Frauen allerdings nicht nachgewiesen werden. Wie ein Beamter der Zollverwaltung vor Gericht erklärte, gebe es wohl in Luxemburg hierfür eine Struktur, diese stehe aber in Verbindung zu Osteuropa und nicht zu Afrika, wo die Frauen herkamen.
Auch der Verdacht, dass es sich bei den Zigaretten um Fälschungen handele, erhärtet sich nicht. Bei den Tabakwaren handelt es sich tatsächlich um Markenprodukte, die für den afrikanischen Tax-Free-Markt bestimmt waren.
27 000 Euro Steuern
Dennoch handelt es sich bei der illegalen Einfuhr der Tabakwaren nicht um ein Kavaliersdelikt. Denn
Waren in dieser Menge hätten die Frauen verzollen müssen. Wie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft bemerkte, wären für die Gesamtmenge der Zigaretten Steuern in Höhe von mehr als 27 000 Euro angefallen. Das Gesetz sieht für die illegale Einfuhr Geldstrafen vor, die den fünf- bis zehnfachen Wert der hinterzogenen Steuer erreichen können – demnach insgesamt bis zu 270 000 Euro. In diesem Fall seien den beiden Frauen aber mildernde Umstände anzuerkennen, da sie bisher in Luxemburg nicht straffällig geworden seien. Die Anklägerin forderte demnach für jene Frau, die 41 000 Zigaretten transportiert hatte, eine Geldbuße in Höhe von 15 000 Euro, für die andere eine Strafe von 30 000 Euro sowie die Beschlagnahmung der Zigaretten.
Die Richter aus erster Instanz geben ihr Urteil am 6. Mai bekannt.