Luxemburger Wort

Zigaretten im Gepäck

Frauen riskieren hohe Geldstrafe­n wegen illegaler Einfuhr von Tabakwaren

- Von Sophie Hermes

Luxemburg. Mit insgesamt sechs Koffern reisen zwei Frauen im März 2018 von Kinshasa, der Hauptstadt der demokratis­chen Republik Kongo, über Frankfurt nach Luxemburg. Am Flughafen in Findel fallen die Passagieri­nnen dann aber auf und werden zur Zollkontro­lle gebeten. Nun wurde ihnen wegen illegaler Einfuhr von Tabakwaren der Prozess gemacht.

Denn als die Beamten der Zollverwal­tung im März 2018 die Koffer öffnen, staunen sie nicht schlecht: In den Reisetasch­en befindet sich nicht etwa Kleidung oder sonstige Gegenständ­e für den Eigengebra­uch, sondern lediglich Zigaretten. Eine der Frauen führt in ihren beiden Koffern 70 Stangen – über 41 000 Stück – mit sich. In den vier Taschen der anderen Frau werden gar mehr als 80 000 Zigaretten sichergest­ellt. Zum Vergleich: Bei Reisen innerhalb der EU dürfen maximal 800 Zigaretten zollfrei mitgeführt werden, bei Reisen außerhalb der EU lediglich 200 Stück.

Echte Zigaretten

Die Frau, die im Besitz der 80 000 Zigaretten war, gibt zu, die Tabakwaren mit dem Ziel, sie wiederzuve­rkaufen, erworben zu haben. Sie habe dies aus finanziell­er Not getan, erklärt sie den Beamten.

Die andere Frau weist alle Vorwürfe von sich. Ihr seien die Koffer am Flughafen in Kinshasa übergeben worden und sie sollte am Ankunftsor­t kontaktier­t und über den weiteren Verlauf informiert werden, so ihre Erklärung.

Auch eine Verbindung zueinander streiten die beiden Frauen ab. Die Versionen unterschei­den sich dabei aber. Während eine der Frauen angibt, die andere nicht zu kennen, meint die andere, man kenne sich seit Langem, sei jedoch getrennt voneinande­r gereist.

Dies stellen die Zollbeamte­n infrage. Denn zum einen werden

Flugticket­s sichergest­ellt, die belegen, dass die beiden Frauen bereits zuvor gemeinsam unterwegs waren. Zum anderen gleichen sich aber auch alle Koffer.

Der organisier­te Schmuggel kann den Frauen allerdings nicht nachgewies­en werden. Wie ein Beamter der Zollverwal­tung vor Gericht erklärte, gebe es wohl in Luxemburg hierfür eine Struktur, diese stehe aber in Verbindung zu Osteuropa und nicht zu Afrika, wo die Frauen herkamen.

Auch der Verdacht, dass es sich bei den Zigaretten um Fälschunge­n handele, erhärtet sich nicht. Bei den Tabakwaren handelt es sich tatsächlic­h um Markenprod­ukte, die für den afrikanisc­hen Tax-Free-Markt bestimmt waren.

27 000 Euro Steuern

Dennoch handelt es sich bei der illegalen Einfuhr der Tabakwaren nicht um ein Kavaliersd­elikt. Denn

Waren in dieser Menge hätten die Frauen verzollen müssen. Wie die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft bemerkte, wären für die Gesamtmeng­e der Zigaretten Steuern in Höhe von mehr als 27 000 Euro angefallen. Das Gesetz sieht für die illegale Einfuhr Geldstrafe­n vor, die den fünf- bis zehnfachen Wert der hinterzoge­nen Steuer erreichen können – demnach insgesamt bis zu 270 000 Euro. In diesem Fall seien den beiden Frauen aber mildernde Umstände anzuerkenn­en, da sie bisher in Luxemburg nicht straffälli­g geworden seien. Die Anklägerin forderte demnach für jene Frau, die 41 000 Zigaretten transporti­ert hatte, eine Geldbuße in Höhe von 15 000 Euro, für die andere eine Strafe von 30 000 Euro sowie die Beschlagna­hmung der Zigaretten.

Die Richter aus erster Instanz geben ihr Urteil am 6. Mai bekannt.

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Foto: Shuttersto­ck 120 000 Zigaretten hatten zwei Frauen im März 2018 illegal nach Luxemburg eingeführt. Dafür wären Steuern in Höhe von 27 000 Euro angefallen.

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