Deutschlands Unesco-Vorstoß
Moderner Tanz und Flößerei als immaterielles Erbe vorgeschlagen
Bonn. Deutschland hat der Unesco vorgeschlagen, den Modernen Tanz in Deutschland als Immaterielles Kulturerbe der Menschheit anzuerkennen. Gemeinsam mit Lettland, Österreich, Polen, Spanien und Tschechien nominiert Deutschland zudem die Flößerei für die internationale Liste des Immateriellen Kulturerbes, wie es am Dienstag hieß. Der zuständige Ausschuss der UN-Organisation entscheidet voraussichtlich Ende 2022 über die Anträge.
„In den beiden Nominierungen zeigt sich die ganze Vielfalt des Immateriellen Kulturerbes“, betonte die Präsidentin der Deutschen Unesco-Kommission Maria Böhmer. „Der Moderne Tanz steht für den kreativen Aufbruch der Goldenen Zwanziger. Bis heute ist er eng mit dem Kampf um Emanzipation und für eine offene, demokratische Gesellschaft verbunden“, so Böhmer. „In der Flößerei spiegelt sich unsere Wirtschaftsgeschichte. Ohne die Versorgung mit Floßholz wäre die Entwicklung vieler europäischer Städte nicht denkbar gewesen“, sagte Böhmer.
Der Moderne Tanz umfasst die zu Beginn des 20. Jahrhunderts im deutschsprachigen Raum entstandenen und bis heute lebendigen modernen Stile und Ausbildungstraditionen der Rhythmus- und Ausdruckstanzbewegung. In der Zeit der Weimarer Republik entwickelten sich unter dem Einfluss von Persönlichkeiten wie Rosalia Chladek, Kurt Jooss, Maja Lex oder Mary Wigman verschiedene ästhetische Stile und Vermittlungsansätze, die bis heute praktiziert werden.
Die Flößerei ist der Transport von Holz auf dem Wasserweg. Seine Blütezeit erlebte das Handwerk in Europa zwischen dem Mittelalter und der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Teamwork spielte dabei eine besondere Rolle. Nur gemeinsam gelang es den Flößerinnen und Flößern aus Holzstämmen Gefährte zu binden, die enorme Ausmaße annehmen können. So entstanden auch Flöße, die bis zu 600 Meter lang und 50 Meter breit waren. Heute findet das alte Handwerk wieder zunehmend Verbreitung. Flößereivereine halten das traditionelle Wissen wach.
Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Seit 2003 unterstützt die Unesco den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Bis heute sind 180 Staaten dem Unesco-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Luxemburg kann auf zwei Eintragungen verweisen: die Echternacher Springprozession und seit Dezember 2020 die Tradition der Haupeschbléiser.
Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei internationalen Unesco-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. Dazu gehören etwa die Saunakultur in Finnland und der Reggae aus Jamaika. Im vergangenen Jahr wurde das Bauhüttenwesen auf Vorschlag von Frankreich, Norwegen, Österreich, der Schweiz und Deutschland in das internationale Unesco-Register guter Praxisbeispiele zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
Die drei internationalen Unesco-Listen des Immateriellen Kulturerbes verzeichnen 584 Einträge aus 131 Ländern. KNA/dco