Natur ist nicht gleich Natur
Grüner Müll aus dem Garten gehört nicht in den Wald und muss gesondert entsorgt werden
Luxemburg. Grünschnitt und Biomüll gehören nicht in den Wald, mahnt die Naturverwaltung ANF in einem Schreiben an die Bürger der Gemeinde Kopstal, denn im Wald in Bridel wurden verstärkt unerlaubte Gartenmülldeponien festgestellt. Auch wenn der Gedanke, dass die Natur zurück in die Natur finden soll, wohl gemeint sein mag, sind die Auswirkungen auf die lokale und regionale Flora und Fauna nicht wünschenswert.
Heimische Pflanzen verdrängt
„Gartenabfälle, wie auch sonstige Abfälle, gehören nicht in den Wald“, betont auch Georges Moes von der Stiftung Hëllef fir d‘Natur. Sie verwaltet 1 500 Hektar Grünfläche, von denen circa die Hälfte Wälder und die andere Hälfte offene Grünflächen sind. So brächten Garten oder Zimmerpflanzen Nährstoffe in den Boden, die von heimischen Schutzpflanzen gar nicht benötigt werden und diese gefährden.
„Außerdem gibt es Pflanzenarten, wie die Akelei, die heimisch sind, die es aber auch als Gartenpflanze zu kaufen gibt, deren Erbgut jedoch ein anderes ist. Wenn die gekaufte, künstlich gezüchtete Pflanze auf die heimische, natürlich gewachsene Pflanze trifft, entsteht eine Hybridisierung der beiden und das genetische Erbgut der natürlich gewachsenen, heimischen Pflanze geht verloren“, erklärt Georges Moes. Andere asiatische oder amerikanische Arten, wie die kanadische Goldrute oder Bambus, sind invasiv und verdrängen heimische Pflanzen durch ihre starke Ausbreitung. „Darunter leidet die heimische Biodiversität und sie geht verloren“, unterstreicht Moes weiter.
Illegale Deponien in der Natur
Die Naturverwaltung ANF hebt zudem hervor, dass die Invasion von exotischen Pflanzen, wie etwa dem Kirschlorbeer oder dem japanischen Knöterich, eine der großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts darstelle. Sie weist darauf hin, dass das Ablagern von grünem Müll in der Natur illegal ist und vom Gesetz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten und Geldstrafen bis zu 750 000 Euro geahndet werden kann.