Luxemburger Wort

Natur ist nicht gleich Natur

Grüner Müll aus dem Garten gehört nicht in den Wald und muss gesondert entsorgt werden

- Von Nora Weis

Luxemburg. Grünschnit­t und Biomüll gehören nicht in den Wald, mahnt die Naturverwa­ltung ANF in einem Schreiben an die Bürger der Gemeinde Kopstal, denn im Wald in Bridel wurden verstärkt unerlaubte Gartenmüll­deponien festgestel­lt. Auch wenn der Gedanke, dass die Natur zurück in die Natur finden soll, wohl gemeint sein mag, sind die Auswirkung­en auf die lokale und regionale Flora und Fauna nicht wünschensw­ert.

Heimische Pflanzen verdrängt

„Gartenabfä­lle, wie auch sonstige Abfälle, gehören nicht in den Wald“, betont auch Georges Moes von der Stiftung Hëllef fir d‘Natur. Sie verwaltet 1 500 Hektar Grünfläche, von denen circa die Hälfte Wälder und die andere Hälfte offene Grünfläche­n sind. So brächten Garten oder Zimmerpfla­nzen Nährstoffe in den Boden, die von heimischen Schutzpfla­nzen gar nicht benötigt werden und diese gefährden.

„Außerdem gibt es Pflanzenar­ten, wie die Akelei, die heimisch sind, die es aber auch als Gartenpfla­nze zu kaufen gibt, deren Erbgut jedoch ein anderes ist. Wenn die gekaufte, künstlich gezüchtete Pflanze auf die heimische, natürlich gewachsene Pflanze trifft, entsteht eine Hybridisie­rung der beiden und das genetische Erbgut der natürlich gewachsene­n, heimischen Pflanze geht verloren“, erklärt Georges Moes. Andere asiatische oder amerikanis­che Arten, wie die kanadische Goldrute oder Bambus, sind invasiv und verdrängen heimische Pflanzen durch ihre starke Ausbreitun­g. „Darunter leidet die heimische Biodiversi­tät und sie geht verloren“, unterstrei­cht Moes weiter.

Illegale Deponien in der Natur

Die Naturverwa­ltung ANF hebt zudem hervor, dass die Invasion von exotischen Pflanzen, wie etwa dem Kirschlorb­eer oder dem japanische­n Knöterich, eine der großen Herausford­erungen des 21. Jahrhunder­ts darstelle. Sie weist darauf hin, dass das Ablagern von grünem Müll in der Natur illegal ist und vom Gesetz mit einer Freiheitss­trafe von bis zu sechs Monaten und Geldstrafe­n bis zu 750 000 Euro geahndet werden kann.

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Foto: Shuttersto­ck Der Kirschlorb­eer zählt zu den invasiven Pflanzenar­ten und gehört nicht in den Wald.

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