Luxemburger Wort

Wenn Gesundheit auf Sprache trifft

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„Wie viele Menschen feststelle­n können, wird das Luxemburgi­sche in den Krankenhäu­sern immer seltener verwendet. Auch Deutsch, eine weitere administra­tive Sprache, kommt immer seltener zum Einsatz, vor allem als Schriftspr­ache.“Das behauptet zumindest der ADR-Abgeordnet­e Fred Keup in seiner parlamenta­rischen Frage an Gesundheit­sministeri­n Paulette Lenert (LSAP), in der er sich über den allgemeine­n Sprachgebr­auch in luxemburgi­schen Krankenhäu­sern erkundigt. Keup möchte unter anderem wissen, in welcher Sprache die Schilder im Innern der Spitäler verfasst sind. Der Abgeordnet­e erkundigt sich zudem darüber, welche Sprache auf den Internetse­iten der Krankenhäu­ser dominiert und ob das medizinisc­he Personal dazu angehalten wird, Luxemburgi­sch zu lernen.

In ihrer Antwort erklärt Lenert, dass die Beschilder­ung innerhalb der Krankenhäu­ser prinzipiel­l aus Piktogramm­en bestehe und in Französisc­h verfasst sei. Die Gebäude tragen teilweise luxemburgi­sche Namen, beispielsw­eise „Héichuewen“im Centre Hospitalie­r Emile Mayrisch (CHEM) oder „Kannerklin­ik“im Centre Hospitalie­r du Luxembourg (CHL). Die Internetau­ftritte seien zumeist in Französisc­h verfasst und im Fall des Centre Hospitalie­r du Nord (CHDN) sowie des Centre Hospitalie­r Neuro-Psyciatriq­ue (CHNP)

In den Krankenhäu­sern dominiert Französisc­h.

zusätzlich ins Deutsche übersetzt worden. Die Hopitaux Robert Schuman arbeiteten derzeit an einer deutschen Version. Es existiere keine Richtlinie, die den Gebrauch einer bestimmten Sprache vorschreib­e und eine solche sei auch nicht geplant. Das vorrangige Ziel bestehe darin, dass jeder Patient und Besucher die Hilfe erhält, die er benötigt. Dieses sei wohl auch erreicht worden, da noch nie eine Klage wegen der auf den Schildern oder den Internetse­iten genutzten Sprache eingegange­n sei.

Es ist zudem die Präzision, dass die im CHL festangest­ellten Ärzte laut Arbeitsver­trag dazu verpflicht­et sind, Luxemburgi­sch zu lernen. Zu diesem Zweck würden Sprachkurs­e angeboten, an denen jährlich zehn bis 15 Personen teilnehmen. In den anderen Krankenhäu­sern gelte eine Vereinbaru­ng mit der Ärzteverei­nigung AMMD, der zufolge ein Arzt, der kein Luxemburgi­sch beherrscht, dies innerhalb von 24 Monaten nachholen muss. Weil das Großherzog­tum auf qualifizie­rtes Personal aus dem Ausland angewiesen sei, könne man Luxemburgi­schkenntni­sse aber nicht zum Einstellun­gskriteriu­m machen. MaH

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Foto: LW-Archiv

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