Luxemburger Wort

Horesca-Beihilfen werden verlängert

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Luxemburg. Die Beihilfe für ungedeckte Kosten von Unternehme­n im Hotel- und Gaststätte­ngewerbe, im Unterhaltu­ngs-, Veranstalt­ungsund Kultursekt­or, deren Aktivitäte­n noch direkt von den Gesundheit­smaßnahmen betroffen sind, sowie die neue „aide de relance“werden bis Ende Oktober verlängert. Dem stimmte der Regierungs­rat am Mittwoch zu, wie gestern das Mittelstan­dsminister­ium mitteilte. Die Höhe des Zuschusses, die an die Bedingung geknüpft ist, dass das Unternehme­n einen monatliche­n Umsatzverl­ust von mindestens 25 Prozent erlitten hat, bleibt für die Monate Juli und August 2021 unveränder­t: 1 250 Euro. Für die Monate September und Oktober 2021 beträgt der Zuschuss dann 1 000 Euro pro Selbständi­gem und pro aktivem Arbeitnehm­er in dem Monat, für den die Beihilfe beantragt wird. Bei der Beihilfe für ungedeckte Kosten, die an die Bedingung eines monatliche­n Umsatzverl­ustes von mindestens 40 Prozent geknüpft ist, wird der Höchstbetr­ag der Subvention angepasst. Die Höhe der Beihilfe darf 20 000 Euro pro Monat für ein Kleinstunt­ernehmen, 100 000 Euro pro Monat für ein kleines Unternehme­n und 200 000 Euro pro Monat für ein mittleres oder großes Unternehme­n nicht überschrei­ten. Der Minister für kleine und mittlere Unternehme­n, Lex Delles, wies darauf hin: „Obwohl die Situation in einigen Sektoren weiterhin fragil ist, setzt sich die wirtschaft­liche Erholung fort und erfordert eine vorsichtig­e und schrittwei­se Rücknahme der außergewöh­nlichen staatliche­n Beihilfen.“MeM

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