Luxemburger Wort

Stärkung des Parlaments

Über den Umgang mit Gesetzesvo­rschlägen von Abgeordnet­en

- Von Michèle Gantenbein

Heute stimmt das Parlament über das neue Covid-Gesetz ab, das eine ganze Reihe von Lockerunge­n vorsieht, aber auch eine verschärft­e Regelung. In den Alten- und Pflegeheim­en sowie in den Krankenhäu­sern wird die Testpflich­t für Personal eingeführt. Dem Schritt vorausgega­ngen war eine heftige Debatte Anfang April in der Chamber. Die Opposition hatte Familienmi­nisterin Corinne Cahen (DP) vorgeworfe­n, im Umgang mit der Pandemie in den Seniorenst­rukturen versagt und die Wahrheit über die Infektions­herde vertuscht zu haben. Die Rücktritts­forderung der Opposition wurde von der Mehrheit abgelehnt, aber man einigte sich auf eine Untersuchu­ng der Infektions­cluster in den Strukturen. Der Bericht von Jeannot Waringo steht noch aus.

Zeitgleich haben zwei Abgeordnet­e, Michel Wolter (CSV) und Sven Clement (Piraten), im April Gesetzesvo­rschläge eingebrach­t. Wolters Text fordert die Einführung einer Testpflich­t in den Strukturen, Clements Text fordert ein sanitäres Konzept für Infektions­krankheite­n, das von der Gesundheit­sbehörde genehmigt werden muss.

CSV-Gesetzesvo­rschlag im Plenum Wolters Vorschläge werden im Covid-Gesetz übernommen. Damit hat er sein Ziel erreicht und ist ganz zufrieden, „obwohl die Maßnahmen ein paar Monate zu spät kommen“. Wolter besteht aber darauf, dass sein Text heute im Plenum diskutiert wird und nicht sang- und klanglos untergeht. Er möchte seine Punkte noch einmal erläutern und die Mehrheitsv­ertreter sind gefordert, sich zu positionie­ren. Ob er den Text zurückzieh­t oder darüber abstimmen lässt, ist noch offen.

Die CSV ist froh über ihren Erfolg. Doch der Umgang mit Gesetzesvo­rschlägen von Abgeordnet­en wirft grundlegen­de Fragen auf. Gesetzesin­itiativen

speziell von Opposition­svertreter­n haben es schwer, bis ins Plenum durchzudri­ngen. Auf dem Rôle der Chamber befinden sich noch Gesetzesin­itiativen aus den Jahren 2012 oder noch früher, die sogar vom Staatsrat begutachte­t worden, danach aber in irgendeine­r Schublade verschwund­en sind. Das ändert sich jetzt. Kürzlich hat das Parlament einstimmig eine Änderung am Chamberreg­lement vorgenomme­n, die dafür sorgt, dass Gesetzesvo­rschläge denselben Stellenwer­t erhalten wie Gesetzentw­ürfe.

Die Änderung geht auf eine Initiative des CSV-Abgeordnet­en Marc Spautz zurück. Er hatte im Januar einen Gesetzesvo­rschlag zu den staatliche­n Hilfen für Betriebe eingebrach­t. „Doch als das Gutachten des Staatsrats vorlag, war das Covid-Gesetz bereits zweimal abgeändert worden“, so Spautz.

Laut dem neuen Reglement sind Gesetzesen­twürfe (Projet de loi) und Gesetzesvo­rschläge (Propositio­n de loi) gleichgest­ellt. Sie durchlaufe­n dieselbe Prozedur. Gesetzesvo­rschläge werden unmittelba­r, nachdem sie hinterlegt wurden, an den Staatsrat zwecks Begutachtu­ng geschickt und müssen innerhalb von vier Wochen auf der Tagesordnu­ng der zuständige­n Kommission stehen und dort behandelt werden. Das Reglement

stellt sicher, dass Gesetzesvo­rschläge und Gesetzentw­ürfe, die denselben Basistext abändern, zeitgleich behandelt werden.

Eine Hürde bleibt aber noch. Die Mehrheitsv­ertreter können bei der Abstimmung über den Bericht in der Kommission ihr Veto einlegen und am Ende dafür sorgen, dass es nicht zu einer Abstimmung im Parlament kommt. Die CSV möchte nun eine weitere Änderung erwirken, um auch diese Hürde aus dem Weg zu schaffen – zum Beispiel, indem man festlegt, dass die Zustimmung von einem Drittel der Kommission­smitgliede­r reicht oder die Chamber über den Bericht abstimmt. „So wird zumindest im Plenum darüber debattiert“, sagt Spautz.

Clement hatte weniger Glück

„Mein Gesetzesvo­rschlag wird wohl eines leidvollen Todes sterben“, sagt Sven Clement, der seit 2018 eine ganze Reihe von Gesetzesvo­rschlägen eingebrach­t hat. Er begrüßt die Änderungen. Wie in der Vergangenh­eit mit Gesetzesvo­rschlägen umgegangen wurde, sei schlichtwe­g inakzeptab­el, sagt er. Die Änderungen seien ein Gewinn für die parlamenta­rische Debatte.

Sein Gesetzesvo­rschlag zum sanitären Konzept hat es nicht ins Plenum und auch nicht in ein Covid-Gesetz geschafft, obwohl das Gutachten des Staatsrats zwei Tage vor der Abstimmung am 23. April über das damalige Covid-Gesetz vorlag und die Hohe Körperscha­ft dem Text grünes Licht erteilt hatte. Dass sein Text nicht behandelt wurde, dürfte nicht zuletzt am Widerstand der zuständige­n Ministerin Corinne Cahen gescheiter­t sein, die eine Abstimmung verhindern wollte. Zwar habe sie versproche­n, die grundsätzl­ichen Ausrichtun­gen des Gesetzesvo­rschlags im neuen Gesetz über eine bessere Betreuungs­qualität in den Heimen zu übernehmen. Glauben will Clement das aber erst, wenn er es sieht.

Dass Clements Text nicht behandelt wurde, dürfte nicht zuletzt am Widerstand der zuständige­n Ministerin Corinne Cahen gescheiter­t sein.

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Foto: Lex Kleren Der CSV-Abgeordnet­e Michel Wolter hat erwirkt, dass sein Gesetzesvo­rschlag zur Testpflich­t in Altenund Pflegeheim­en heute im Plenum debattiert wird.

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