Eine lange To-do-Liste
Der Bericht des UN-Kinderrechtskomitees zur Situation in Luxemburg bringt etliche Empfehlungen
Als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention ist Luxemburg verpflichtet, alle fünf bis sieben Jahre dem UN-Kinderrechtsausschuss über die Umsetzung der Konvention Bericht zu erstatten. Der Ausschuss hört dann aber auch Vertreter der Zivilgesellschaft, wie den Ombudsman fir Kanner an Jugendlecher (Okaju), die beratende Menschenrechtskommission oder Unicef Luxemburg, befragt an drei Nachmittagen Vertreter der Regierung und formuliert schließlich Empfehlungen für weitere Maßnahmen in den Bereichen mit Handlungsbedarf, damit die Kinderrechte vollumfänglich gewährleistet sind.
Vergangene Woche wurde der Bericht verabschiedet, der zunächst die Fortschritte lobt, die seit dem letzten Bericht gemacht wurden: 2017 war Luxemburg mit der Reform des Nationalitätengesetzes der Konvention zur Reduzierung von Staatenlosigkeit beigetreten, 2018 war mit der Reform des Gesetzes gegen häusliche Gewalt der Opferstatus von Kindern gestärkt worden sowie mit dem Prostitutionsgesetz sexuelle Kinderausbeutung unter Strafe gestellt worden und schließlich wurde mit der Schaffung des Okaju die Umsetzung der Kinderrechtskonvention gestärkt. Gelobt werden auch die Covid-Maßnahmen für Eltern wie der Urlaub aus familiären Gründen.
Kinderfreundliche Justiz angemahnt Dringende Maßnahmen empfiehlt das Kinderrechtskomitee in den Bereichen Nicht-Diskriminierung, Recht auf Identität, Kindern, denen das familiäre Umfeld genommen wird, Kindern mit Behinderung, Asylsuchende und Flüchtlingskinder sowie der ganze Bereich der Kinderjustiz.
Die Empfehlungen des Berichts gehen dabei ganz in die Richtung, die die Regierung bereits mit der Reform des Jugendschutzes eingeschlagen hat, an der Justizministerin Sam Tanson (Déi Gréng) derzeit arbeitet. Das Jugendstrafrecht wird dabei vom Jugendschutz getrennt, so dass jeweils ein Gesetz für jugendliche Straftäter entsteht und eines für die Kinder, die Opfer von Vernachlässigung sind oder sonst Schutz brauchen.
Dass das bestehende Jugendschutzgesetz hier keine Unterscheidung macht, wird vom UNKinderrechtskomitee beanstandet.
Stark in Frage stellt es die Maßnahmen zum Freiheitsentzug: Dass gesetzlich kein Mindestalter für eine Haftstrafe festgelegt ist, dass das Gesetz einen Freiheitsentzug im Erwachsenenstrafvollzug von Schrassig zulässt und dass es Isolationsmaßnahmen gibt. Das Komitee mahnt auch an, dass Kinder in allen Verfahren, die sie anbelangt, gehört werden und dass alle Straffälle speziell ausgebildeten Jugendrichtern überstellt werden. Es müsste auch bei der Verfassungsreform dafür gesorgt werden, dass die Kinderrechte bei den Grundrechten eingeschrieben werden.
Verlangt wird auch, dass mehr Daten erhoben und Statistiken erstellt werden, die dann auch zwischen den Ministerien geteilt werden sollen. Dabei wird an die Empfehlung erinnert, einen nationalen Aktionsplan zu erstellen, um die Kinderrechtskonvention koordiniert und kohärent umzusetzen. Die Regierung wird hier ermutigt, ihren Aktionsplan für Kinder unter 18 und besonders die bis 12 Jahre fertigzustellen, eine Strategie zur Umsetzung zu entwickeln und dann auch die nötigen Human- und Finanzressourcen zur Verfügung zu stellen.
Fragen werfen die hohen Zahlen an Einweisungen prioritär in Institutionen auf – zu wenige Kinder kommen in Pflegefamilien, meint das Komitee. Es kritisiert, dass die Staatsanwaltschaft regelmäßig die Polizei beauftragt, wenn Kinder abgeholt werden müssen, zumal oftmals die Eltern gar nicht über die Maßnahme informiert waren. Auch die automatische Übertragung des elterlichen Sorgerechts auf die Institution wird beanstandet und angemahnt, solche Platzierungen regelmäßig mit dem Ziel zu überprüfen, sie zu beenden. Vor allem die Überweisung ins Ausland aus Mangel an entsprechenden Strukturen in Luxemburg trifft auf Kritik.
Hilfe für minderjährige Flüchtlinge Was minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge anbelangt, so wünscht sich das Kinderrechtskomitee eine Kommission, die multidisziplinär und unabhängig besetzt ist – auch mit Vertretern von NGOs – und das Wohlbefinden der Minderjährigen in den Mittelpunkt stellt. Derzeit setzt sich die beratende Kommission, die mit der Evaluation der höheren Interessen dieser Kinder beauftragt ist, aus Beamten des Außenministeriums und einem Vertreter der Staatsanwaltschaft zusammen.
Die Kinderrechte sollten in der neuen Verfassung bei den Grundrechten verankert werden. UN-Kinderrechtskomitee