Orchideen in neuer Heimat
Seltene Pflanzen erfolgreich von der Schutthalde in Strassen in ein Naturschutzgebiet verlegt
Luxemburg. Am Rande des ehemaligen Steinbruchs in Biergerkräiz blühen derzeit Orchideen in voller Pracht. Doch ihr Weg dorthin war kein einfacher.
Anfang Mai 2015 wurde in Strassen entlang der Autobahn eine Bauschutthalde eröffnet. Bevor der erste Laster das Gelände befahren durfte, war allerdings noch eine Umzugsaktion der besonderen Art notwendig. Auf dem mageren Untergrund des ausgewählten Gebietes waren nämlich Orchideen heimisch, die als erhaltenswert eingestuft waren.
Ähnliche Bedingungen
Weil die Pflanzen jedoch empfindlich auf Änderungen ihrer Umgebung reagieren, ging es nicht nur darum, die eigentliche Pflanze umzusiedeln, sondern möglichst auch ihren angestammten Boden. Im Randbereich des ehemaligen Steinbruchs in Biergerkräiz konnten ähnliche Lebensbedingungen gefunden werden, wie sie in Strassen vorherrschten.
Ein zusätzliches Argument für dieses Gelände war, dass es mit einer Gesamtfläche von etwas mehr als zweieinhalb Hektar bereits seit 2008 als Naturschutzgebiet ausgewiesen war. Mehrere Kleinlaster waren damals notwendig, um die Pflanzen zu ihrer neuen Heimat zu bringen. Förster Gilles Lichtenberger erinnert sich: „Wir haben eine große Anzahl der empfindlichen Blumen hierher gefahren. Von der Größenordnung her müssten es deren ungefähr 500 gewesen sein.“
Es handelt sich dabei um sogenannte Pyramidenorchideen, deren Name von der Form ihres Blütenstandes herrührt. Die Art gilt als stark gefährdet, weil ihre angestammten Biotope immer weniger werden. Umso erfreulicher ist es, dass die Anstrengungen um eine gesunde Population fruchten. Seit ihrem Umzug vor sechs Jahren haben sie sich an ihrem neuen Standort auf jeden Fall gut eingelebt und blühen derzeit in voller Pracht.
Schleppende Fortschritte
Bei der ehemaligen Schutthalde an der Autobahn jedoch sind die Fortschritte eher schleppend. Sie soll durch den Betreiber Recyma als Naherholungsbetrieb gestaltet werden.
Ein erster Plan wurde von der Forstverwaltung nicht akzeptiert und muss überarbeitet werden. Da während der Wachstumszeit im Frühjahr und Sommer ohnehin keine Pflanzungen vorgenommen werden können, soll nun rechtzeitig ein genehmigungsfähiger Plan vorliegen, damit die Aufforstungsarbeiten im Winterhalbjahr beginnen können. fwa