„Es war wie im Action-Film“
Im Prozess um die tödliche Amokfahrt in Wiltz weist der Angeklagte die Vorwürfe von sich
Diekirch. Als am Nachmittag des 2. Januar 2019 auf dem Bürgersteig in der Rue Grande-Duchesse Charlotte in Wiltz ein Fahrzeug auf sie zugefahren kommt, bleibt einer Gruppe von Fußgängern keine Chance, zu reagieren. Denn Sekunden später rast der Fahrer bereits in die Menschengruppe, erfasst zunächst jenen Kinderwagen, in dem sich sein eigener Sohn befindet, dessen Mutter sowie eine Bekannte und deren Kleinkind, dann den neuen Partner der Kindesmutter.
Der zweijährige Sohn wird trotz Reanimationsmaßnahmen zwei Stunden nach dem Vorfall für tot erklärt, der Mann wird lebensgefährlich verletzt, die Frauen schwer. Lediglich das zweite Kind kommt mit einer Prellung davon.
Mit Vollgas auf den Bürgersteig
Vor der Kriminalkammer in Diekirch, wo sich der 49-jährige Yves K. derzeit wegen Mordes und versuchten Mordes verantworten muss, erklärten die beiden Frauen gestern, dass der Fahrer mit Vollgas auf sie zugerast sei. Auch eine weitere Zeugin konnte sich nicht erinnern, die Bremslichter aufflackern gesehen zu haben. Sie habe aber gesehen, wie der Mann über den Wagen hinweg durch die Luft geschleudert wurde. „Es war wie im Action-Film“, beschrieb es jene Frau, die kurz zuvor noch vom Fahrer über die Straße gelassen worden war. „Sein Gesichtsausdruck hatte mir das Gefühl gegeben, dass er wütend sei“, erinnert sie sich. Nachdem sie die Straße überquert hatte, sei er „mit Vollgas losgefahren“und habe den Wagen dann abrupt nach links auf den Bürgersteig gerissen.
Der neue Freund der Ex
Den Ermittlungen zufolge soll der Angeklagte die Trennung von der Mutter seines Sohnes rund zwei Monate vor der Tat nicht verkraftet haben. So hatte er immer wieder versucht, Kontakt zu ihr aufzunehmen, soll ihr mehrmals aufgelauert haben und hatte ihr Ende Dezember 2018 noch einen Heiratsantrag
zukommen lassen. Die Frau reagierte jedoch weder auf die Kontaktversuche, noch auf den Heiratsantrag. Für sie war die Trennung beschlossene Sache. Das habe auch Yves K. gewusst, erklärte sie vor Gericht. Dass es den Anschein gebe, dass der Beschuldigte es auf den neuen Partner sitzen gehabt habe, verneinte der Angeklagte vor Gericht.
Er sprach – wie bereits während der Ermittlungen – von einem Unfall. Nachdem er am Montag noch von einem Zustand, der auf einer „Mischung aus Freude, Blackout und Überreaktion“beruhe, gesprochen hatte, erklärte er gestern, sich nicht an den Vorfall erinnern zu können. „Ich bin der Meinung, dass ich niemanden angefahren habe“, sagte er, woraufhin der Richter ihn ermahnte: „Übertreiben Sie jetzt nicht.“Etwas später fügte Yves K. hinzu: „Ich trage vielleicht Schuld an dem Unfall, aber ich bin nicht schuldig. Experten hatten ihrerseits eine epileptische Krise oder eine Unterzuckerung, durch die es zu einer Ohnmacht gekommen wäre, ausgeschlossen. Der Prozess soll heute abgeschlossen werden. SH