„Er wollte, dass niemand überlebt“
Staatsanwaltschaft fordert im Prozess um Amokfahrt in Wiltz eine lebenslange Haftstrafe
Diekirch. Wegen der Amokfahrt im Januar 2019 in Wiltz soll Yves K. lebenslänglich hinter Gitter. Dies forderte der Vertreter der Staatsanwaltschaft gestern zum Abschluss des Prozesses vor der Kriminalkammer in Diekirch. In seinen Augen gibt es nämlich keine Zweifel daran, dass der 49-jährige Angeklagte am 2. Januar 2019 willentlich mit seinem Wagen in eine Gruppe Fußgänger gerast war und dabei nicht nur seinen eigenen zweijährigen Sohn getötet, sondern weitere vier Menschen, darunter die Mutter des Kindes und ihr neuer Partner, teilweise sehr schwer verletzt hatte.
„Es war kein Unfall. Davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt“, so der Ankläger. Die Experten hätten in ihren Gutachten festgehalten, dass weder ein technischer Mangel am Wagen festgestellt werden konnte, noch eine medizinische Erklärung die These der Ohnmacht von Yves K. zum Moment des Aufpralls bestätige.
Der gehasste Nebenbuhler
Hingegen gehe aus den Ermittlungen klar hervor, dass Yves K. die Trennung von der Mutter seines Sohnes nicht verkraftet hatte. Er habe in den Tagen und Wochen vor der Tat regelrechten Telefonterror betrieben. Die Beziehung seiner Ex zu ihrem neuen Partner sei ihm ein Dorn im Auge gewesen. Er habe daher einen Hass auf den neuen Partner entwickelt, der als Nebenbuhler für Yves K. eine Persona non grata gewesen sei. Die Attacke habe denn auch hauptsächlich ihm gegolten. Letztendlich seien es wohl die angestaute Eifersucht und Wut gewesen, die zu der Amokfahrt geführt hätten.
Hierbei habe der Angeklagte stark beschleunigt, den Wagen abrupt nach links gesteuert und die
Fußgänger dann fast frontal erfasst. „Er wollte so viel Schaden wie möglich anrichten, wollte dass niemand überlebt“, so der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Die Tat müsse denn auch in Zusammenhang mit jenen Worten, die Yves K. Zeugen zufolge gleich nach der Amokfahrt ausgesprochen haben soll, betrachtet werden. Demnach soll er seiner Ex-Freundin und Mutter des gemeinsamen Kindes gegenüber gesagt haben: „Ech hoffen, dier freckt alleguer. An souwisou ass alles deng Schold.“
Hohe Schadenersatzforderungen
Der Tatbestand eines wohlüberlegten und ausführlich geplanten Mordes sei dennoch nicht erfüllt. In dem Ermittlungsdossier gebe es nämlich nicht ausreichend Elemente, die eine solche Planung belegen würden.
Totschlag und versuchter Totschlag in vier Fällen seien jedoch gegeben. Dass vier der fünf Opfer letztendlich überlebt hätten, sei nämlich keinesfalls der Verdienst von Yves K. gewesen. Entgegen seinen Aussagen vom Vortag sei der Beschuldigte eben nicht nur schuld an dem Vorfall, sondern auch schuldig. Denn von einem Vater, der unwillentlich seinen Sohn getötet habe, erwarte man sich eine andere Reaktion, als jene, die Yves K. vor Gericht gezeigt habe.
Auf den Beschuldigten dürfte allerdings nicht nur eine lange Haftstrafe zukommen. Als Nebenkläger forderten die Opfer Schadenersatz in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro. Die genauen Beträge sollen dabei jedoch Experten ermitteln.
Der Anwalt des Angeklagten hatte seinerseits erklärt, sein Mandant habe nicht willentlich gehandelt und demnach die These des Unfalls untermauert.
Die Richter geben ihr Urteil am 15. Juli bekannt.