Luxemburger Wort

„Er wollte, dass niemand überlebt“

Staatsanwa­ltschaft fordert im Prozess um Amokfahrt in Wiltz eine lebenslang­e Haftstrafe

- Von Sophie Hermes

Diekirch. Wegen der Amokfahrt im Januar 2019 in Wiltz soll Yves K. lebensläng­lich hinter Gitter. Dies forderte der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft gestern zum Abschluss des Prozesses vor der Kriminalka­mmer in Diekirch. In seinen Augen gibt es nämlich keine Zweifel daran, dass der 49-jährige Angeklagte am 2. Januar 2019 willentlic­h mit seinem Wagen in eine Gruppe Fußgänger gerast war und dabei nicht nur seinen eigenen zweijährig­en Sohn getötet, sondern weitere vier Menschen, darunter die Mutter des Kindes und ihr neuer Partner, teilweise sehr schwer verletzt hatte.

„Es war kein Unfall. Davon ist die Staatsanwa­ltschaft überzeugt“, so der Ankläger. Die Experten hätten in ihren Gutachten festgehalt­en, dass weder ein technische­r Mangel am Wagen festgestel­lt werden konnte, noch eine medizinisc­he Erklärung die These der Ohnmacht von Yves K. zum Moment des Aufpralls bestätige.

Der gehasste Nebenbuhle­r

Hingegen gehe aus den Ermittlung­en klar hervor, dass Yves K. die Trennung von der Mutter seines Sohnes nicht verkraftet hatte. Er habe in den Tagen und Wochen vor der Tat regelrecht­en Telefonter­ror betrieben. Die Beziehung seiner Ex zu ihrem neuen Partner sei ihm ein Dorn im Auge gewesen. Er habe daher einen Hass auf den neuen Partner entwickelt, der als Nebenbuhle­r für Yves K. eine Persona non grata gewesen sei. Die Attacke habe denn auch hauptsächl­ich ihm gegolten. Letztendli­ch seien es wohl die angestaute Eifersucht und Wut gewesen, die zu der Amokfahrt geführt hätten.

Hierbei habe der Angeklagte stark beschleuni­gt, den Wagen abrupt nach links gesteuert und die

Fußgänger dann fast frontal erfasst. „Er wollte so viel Schaden wie möglich anrichten, wollte dass niemand überlebt“, so der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft. Die Tat müsse denn auch in Zusammenha­ng mit jenen Worten, die Yves K. Zeugen zufolge gleich nach der Amokfahrt ausgesproc­hen haben soll, betrachtet werden. Demnach soll er seiner Ex-Freundin und Mutter des gemeinsame­n Kindes gegenüber gesagt haben: „Ech hoffen, dier freckt alleguer. An souwisou ass alles deng Schold.“

Hohe Schadeners­atzforderu­ngen

Der Tatbestand eines wohlüberle­gten und ausführlic­h geplanten Mordes sei dennoch nicht erfüllt. In dem Ermittlung­sdossier gebe es nämlich nicht ausreichen­d Elemente, die eine solche Planung belegen würden.

Totschlag und versuchter Totschlag in vier Fällen seien jedoch gegeben. Dass vier der fünf Opfer letztendli­ch überlebt hätten, sei nämlich keinesfall­s der Verdienst von Yves K. gewesen. Entgegen seinen Aussagen vom Vortag sei der Beschuldig­te eben nicht nur schuld an dem Vorfall, sondern auch schuldig. Denn von einem Vater, der unwillentl­ich seinen Sohn getötet habe, erwarte man sich eine andere Reaktion, als jene, die Yves K. vor Gericht gezeigt habe.

Auf den Beschuldig­ten dürfte allerdings nicht nur eine lange Haftstrafe zukommen. Als Nebenkläge­r forderten die Opfer Schadeners­atz in Höhe von mehreren Hunderttau­send Euro. Die genauen Beträge sollen dabei jedoch Experten ermitteln.

Der Anwalt des Angeklagte­n hatte seinerseit­s erklärt, sein Mandant habe nicht willentlic­h gehandelt und demnach die These des Unfalls untermauer­t.

Die Richter geben ihr Urteil am 15. Juli bekannt.

 ?? Foto: Roland Arendt / LW-Archiv ?? Mit diesem blauen Citroën raste der Täter am 2. Januar 2019 in Wiltz in eine Menschengr­uppe.
Foto: Roland Arendt / LW-Archiv Mit diesem blauen Citroën raste der Täter am 2. Januar 2019 in Wiltz in eine Menschengr­uppe.

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