Wenn Smartphones zum teuren Spaß werden
In-App-Käufe sind Kostenfalle für Kinder
Ein paar Extra-Leben oder etwa mehr Kraft und Schnelligkeit für den Avatar: Viele Handyspiele locken mit In-App-Käufen. Für Kinder ist das eine große und manchmal teure Versuchung.
Viele Kinder lieben es, auf dem Smartphone oder Tablet zu spielen. Für mehr Spielspaß oder um überhaupt weiterspielen zu können, müssen bei vielen Apps In-Game-Käufe getätigt werden. Passen Eltern nicht auf, kann das schnell viel Geld kosten.
Deswegen schaltet man für Kinder diese Option am besten aus. Denn die Hürde beim Auslösen von In-App-Käufen ist oft niedrig, manchmal reichen ein paar Klicks. Pro Einkauf gibt es zwar eine Auftragsbestätigung per Mail. Die wird aber häufig erst spät entdeckt oder landet gleich im Spam-Ordner. So können viele kleine Beträge sich schnell zu einer großen Summe addieren.
Käufe sperren oder mit Passwort absichern
Um die In-Game-Käufe zu deaktivieren, wird für Android-Geräte der Play Store geöffnet und über das Drei-Punkte-Icon der Menüpunkt „Einstellungen“ausgewählt. Dann unter „Nutzersteuerung“auf „Authentifizierung für Käufe erforderlich“gehen und auf folgende Option tippen: „Für alle Käufe bei Google Play auf diesem Gerät“.
Bei iPhone oder iPad wird zuerst in den Einstellungen die „Bildschirmzeit“aktiviert. Danach
der Reihe nach auf „Bildschirmzeit“, „Beschränkungen“und „Käufe im iTunes & App Store“gehen. Dort „In-AppKäufe“anklicken und „Nicht erlauben“festlegen.
Bei ganz jungen Kindern hilft auch ein Widerspruch
Zusätzlich empfehlen die Verbraucherschützer Prepaid-Karten mit vordefinierter Aufladung zu nutzen und PasswortSperren einzurichten. Außerdem kann eine PIN im Telefon oder eine Drittanbietersperre beim Telekommunikationsanbieter eingerichtet werden. Diese Sperre verhindert auch Einkäufe über die Telefonrechnung.
Aber auch bei bereits entstandenen Kosten kann noch eine Erstattung erreicht werden. Minderjährige sind geschäftsunfähig. Bei fehlender elterlicher Zustimmung sind die Kaufverträge somit unwirksam. Ist die Rechnung schon ins Haus geflattert oder wurde abgebucht, sollten man so zügig wie möglich widersprechen. dpa