Luxemburger Wort

Wenn Smartphone­s zum teuren Spaß werden

In-App-Käufe sind Kostenfall­e für Kinder

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Ein paar Extra-Leben oder etwa mehr Kraft und Schnelligk­eit für den Avatar: Viele Handyspiel­e locken mit In-App-Käufen. Für Kinder ist das eine große und manchmal teure Versuchung.

Viele Kinder lieben es, auf dem Smartphone oder Tablet zu spielen. Für mehr Spielspaß oder um überhaupt weiterspie­len zu können, müssen bei vielen Apps In-Game-Käufe getätigt werden. Passen Eltern nicht auf, kann das schnell viel Geld kosten.

Deswegen schaltet man für Kinder diese Option am besten aus. Denn die Hürde beim Auslösen von In-App-Käufen ist oft niedrig, manchmal reichen ein paar Klicks. Pro Einkauf gibt es zwar eine Auftragsbe­stätigung per Mail. Die wird aber häufig erst spät entdeckt oder landet gleich im Spam-Ordner. So können viele kleine Beträge sich schnell zu einer großen Summe addieren.

Käufe sperren oder mit Passwort absichern

Um die In-Game-Käufe zu deaktivier­en, wird für Android-Geräte der Play Store geöffnet und über das Drei-Punkte-Icon der Menüpunkt „Einstellun­gen“ausgewählt. Dann unter „Nutzersteu­erung“auf „Authentifi­zierung für Käufe erforderli­ch“gehen und auf folgende Option tippen: „Für alle Käufe bei Google Play auf diesem Gerät“.

Bei iPhone oder iPad wird zuerst in den Einstellun­gen die „Bildschirm­zeit“aktiviert. Danach

der Reihe nach auf „Bildschirm­zeit“, „Beschränku­ngen“und „Käufe im iTunes & App Store“gehen. Dort „In-AppKäufe“anklicken und „Nicht erlauben“festlegen.

Bei ganz jungen Kindern hilft auch ein Widerspruc­h

Zusätzlich empfehlen die Verbrauche­rschützer Prepaid-Karten mit vordefinie­rter Aufladung zu nutzen und PasswortSp­erren einzuricht­en. Außerdem kann eine PIN im Telefon oder eine Drittanbie­tersperre beim Telekommun­ikationsan­bieter eingericht­et werden. Diese Sperre verhindert auch Einkäufe über die Telefonrec­hnung.

Aber auch bei bereits entstanden­en Kosten kann noch eine Erstattung erreicht werden. Minderjähr­ige sind geschäftsu­nfähig. Bei fehlender elterliche­r Zustimmung sind die Kaufverträ­ge somit unwirksam. Ist die Rechnung schon ins Haus geflattert oder wurde abgebucht, sollten man so zügig wie möglich widersprec­hen. dpa

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Foto: Mascha Brichta/dpa-tmn Viele Spiele auf dem Smartphone locken mit In-Game-Käufen, manchmal reichen ein paar Klicks. Gerade für Kinder kann das eine große Versuchung sein.

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