Luxemburger Wort

Bodycams lassen auf sich warten

Videoaufze­ichnung im Polizeidie­nst fehlt legale Basis

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Luxemburg. Seit 2019 wird bei der Polizei der mögliche Einsatz von Bodycams geprüft. Die sichtbar getragenen Videokamer­as dienen der Dokumentat­ion des Einsatzges­chehens. Sie filmen demnach sowohl die Handlungen der Polizisten als jene der Bürger.

Wie der Minister für innere Sicherheit, Henri Kox (Déi Géng), auf eine parlamenta­rische Frage der CSV-Abgeordnet­en Laurent Mosar und Léon Gloden hin mitteilt, ist dieses Pilotproje­kt noch nicht abgeschlos­sen. Für das Gesamtkonz­ept müsse erst einmal ein gesetzlich­er Rahmen geschaffen werden. So müsse beispielsw­eise geprüft werden, wie die Benutzung der Bodycams mit den geltenden Datenschut­zgesetzen in Einklang gebracht werden kann.

Es gelte auch, erst einmal festzulege­n, was der Sinn und Zweck der Kameras ist, wie der Bürger über die Aufnahmen informiert werden muss und auch wie die Daten erfasst, aufbewahrt, behandelt und wieder gelöscht werden müssen, so Henri Kox in seinem Antwortsch­reiben. Außerdem müsse auch festgelegt werden, wer Zugang zu diesen Daten hat und, wie das Personal im Umgang mit diesem neuen Einsatzmit­tel geschult wird.

Erst wenn all diese Analysen abgeschlos­sen seien, könne das Ministeriu­m für innere Sicherheit die erforderli­che gesetzlich­e Grundlage schaffen, um das Pilotproje­kt in die Praxis umzusetzen. Und erst dann werde das erforderli­che Material angeschaff­t. str

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Foto: AFP In den USA zählen Bodycams zum Polizeista­ndard. Das gleiche Modell ist auch seit 2017 in Baden-Württember­g im Einsatz.

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