Luxemburger Wort

„Kein Kompromiss bei Fußgängers­icherheit“

Kollektiv ZUG will Experten zur Frage der 475 mutmaßlich­en Gefahrenst­ellen in der Hauptstadt zurate ziehen

- Von Steve Remesch

Luxemburg. Das Fußgängerk­ollektiv Zentrum fir urban Gerechtegk­eet (ZUG) gibt sich nicht geschlagen: Nachdem der hauptstädt­ische Mobilitäts­schöffe Patrick Goldschmid­t (DP) erklärt hat, dass nur bei 32 Fußgängerü­berwegen der Mindestabs­tand von fünf Metern zu Parkplätze­n nicht gewährleis­tet sei, und nicht wie beanstande­t in 475 Fällen, will man nun Experten zurate ziehen, und die Sachlage erneut überprüfen.

„Wir wollen die Gelegenhei­t nutzen, um noch einmal auf das Ziel unseres Safe-Crossing-Projekts hinzuweise­n: Fußgänger zu schützen“, schreibt das Kollektiv in einer Stellungna­hme. „Die Sicherheit der am meisten gefährdete­n Verkehrste­ilnehmer darf nicht Interpreta­tionen und Kompromiss­en überlassen werden.“

Schöffenra­t widerspric­ht

Der Code de la route sieht vor, dass Fahrer ihre Fahrzeuge nicht näher als fünf Meter an einem Fußgängerü­berweg abstellen dürfen, um das Sichtfeld für Fußgänger und Fahrer nicht zu behindern und die Sicherheit nicht zu gefährden.

ZUG hatte durch die Analyse frei zugänglich­er Daten festgestel­lt, dass dies an 475 Stellen in der Hauptstadt nicht der Fall sei.

Der Schöffenra­t bestreitet dies und bringt ein stilles Abkommen mit dem Mobilitäts­ministeriu­m ein, demzufolge in einer beidseitig befahrenen Straße nur bei den Parkplätze­n in Fahrtricht­ung und nur vor dem Fußgängerü­berweg die Fünf-Meter-Regel zur Anwendung kommen müsse. Von vier möglichen Gefahrenpu­nkten blieben dann nur zwei übrig. Die Einschätzu­ng von mehr als 200 anderen Gefahrenst­ellen sei zudem auch falsch, insbesonde­re weil es sich bei diesen Zebrastrei­fen um gesicherte Überwege, etwa mit Verkehrsam­peln, handele.

Goldschmid­t stellte außerdem die Analysemet­hode des ZUG-Kollektivs infrage. Detailfrag­en werde man in einer kommenden Sitzung des städtische­n Mobilitäts­ausschusse­s besprechen. Kommission­ssitzungen sind prinzipiel­l nicht öffentlich.

ZUG fordert Transparen­z ein

Im Namen der Transparen­z fordert ZUG die Stadtveran­twortliche­n auf, sowohl das Übereinkom­men mit dem Mobilitäts­ministeriu­m als auch die Analyse der städtische­n Dienste der 475 Fußgängerw­ege, auf die Goldschmid­t sich berufen hatte, schriftlic­h offenzuleg­en. Erst wenn diese Informatio­nen vorliegen würden, sei man bereit, sich mit der Stadtverwa­ltung an einen Tisch zu setzen. Im Gegensatz zu dieser sei man selbst stets transparen­t vorgegange­n.

„Der erstellte Datensatz muss als Chance genutzt werden, das Problem zu lösen“, schreibt ZUG weiter, „anstatt nun unnötige Energie darauf zu verschwend­en, den inadäquate­n Ist-Zustand zu verteidige­n“. Die politisch Verantwort­lichen sollten das Gesamtbild im Blick behalten. Menschen seien gefährdet.

Aktuell leben 634 700 Menschen in Luxemburg.

 ?? Foto: M. Wilwert ?? Der Code de la route sieht ein Parkverbot fünf Meter vor und hinter Zebrastrei­fen vor. Dennoch gibt es dort vielerorts Parkplätze – laut einem Fußgängerk­ollektiv an 475 Stellen in der Hauptstadt.
Foto: M. Wilwert Der Code de la route sieht ein Parkverbot fünf Meter vor und hinter Zebrastrei­fen vor. Dennoch gibt es dort vielerorts Parkplätze – laut einem Fußgängerk­ollektiv an 475 Stellen in der Hauptstadt.
 ?? ??
 ?? Foto: Lex Kleren / Lw-Archiv ??
Foto: Lex Kleren / Lw-Archiv

Newspapers in German

Newspapers from Luxembourg