„Kein Kompromiss bei Fußgängersicherheit“
Kollektiv ZUG will Experten zur Frage der 475 mutmaßlichen Gefahrenstellen in der Hauptstadt zurate ziehen
Luxemburg. Das Fußgängerkollektiv Zentrum fir urban Gerechtegkeet (ZUG) gibt sich nicht geschlagen: Nachdem der hauptstädtische Mobilitätsschöffe Patrick Goldschmidt (DP) erklärt hat, dass nur bei 32 Fußgängerüberwegen der Mindestabstand von fünf Metern zu Parkplätzen nicht gewährleistet sei, und nicht wie beanstandet in 475 Fällen, will man nun Experten zurate ziehen, und die Sachlage erneut überprüfen.
„Wir wollen die Gelegenheit nutzen, um noch einmal auf das Ziel unseres Safe-Crossing-Projekts hinzuweisen: Fußgänger zu schützen“, schreibt das Kollektiv in einer Stellungnahme. „Die Sicherheit der am meisten gefährdeten Verkehrsteilnehmer darf nicht Interpretationen und Kompromissen überlassen werden.“
Schöffenrat widerspricht
Der Code de la route sieht vor, dass Fahrer ihre Fahrzeuge nicht näher als fünf Meter an einem Fußgängerüberweg abstellen dürfen, um das Sichtfeld für Fußgänger und Fahrer nicht zu behindern und die Sicherheit nicht zu gefährden.
ZUG hatte durch die Analyse frei zugänglicher Daten festgestellt, dass dies an 475 Stellen in der Hauptstadt nicht der Fall sei.
Der Schöffenrat bestreitet dies und bringt ein stilles Abkommen mit dem Mobilitätsministerium ein, demzufolge in einer beidseitig befahrenen Straße nur bei den Parkplätzen in Fahrtrichtung und nur vor dem Fußgängerüberweg die Fünf-Meter-Regel zur Anwendung kommen müsse. Von vier möglichen Gefahrenpunkten blieben dann nur zwei übrig. Die Einschätzung von mehr als 200 anderen Gefahrenstellen sei zudem auch falsch, insbesondere weil es sich bei diesen Zebrastreifen um gesicherte Überwege, etwa mit Verkehrsampeln, handele.
Goldschmidt stellte außerdem die Analysemethode des ZUG-Kollektivs infrage. Detailfragen werde man in einer kommenden Sitzung des städtischen Mobilitätsausschusses besprechen. Kommissionssitzungen sind prinzipiell nicht öffentlich.
ZUG fordert Transparenz ein
Im Namen der Transparenz fordert ZUG die Stadtverantwortlichen auf, sowohl das Übereinkommen mit dem Mobilitätsministerium als auch die Analyse der städtischen Dienste der 475 Fußgängerwege, auf die Goldschmidt sich berufen hatte, schriftlich offenzulegen. Erst wenn diese Informationen vorliegen würden, sei man bereit, sich mit der Stadtverwaltung an einen Tisch zu setzen. Im Gegensatz zu dieser sei man selbst stets transparent vorgegangen.
„Der erstellte Datensatz muss als Chance genutzt werden, das Problem zu lösen“, schreibt ZUG weiter, „anstatt nun unnötige Energie darauf zu verschwenden, den inadäquaten Ist-Zustand zu verteidigen“. Die politisch Verantwortlichen sollten das Gesamtbild im Blick behalten. Menschen seien gefährdet.
Aktuell leben 634 700 Menschen in Luxemburg.