Luxemburger Wort

Bürger fragen, Politiker antworten

Heute findet im Parlament die öffentlich­e Anhörung des Initiators der Petition 2007, Gérard Koneczny, statt

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Noch nie kannte eine Petition einen derartigen Zuspruch. Nach Ablauf der sechswöchi­gen Frist hatten 18 645 Personen die Eingabe von Gérard Koneczny unterschri­eben. Damit überholte sie die Petition aus dem Jahr 2016, in der gefordert worden war, dass das Luxemburgi­sche per Gesetz als erste Amtssprach­e des Landes verankert werden soll. Damals hatten 14 500 Personen unterschri­eben.

Konkret fordert Gérard Koneczny, dass entweder das Parlament oder die Regierung ein Referendum über die Verfassung­sreform in die Wege leitet. Schließlic­h hätten sowohl die Regierungs­parteien als auch die CSV eine Volksbefra­gung in ihren jeweiligen Wahlprogra­mmen von 2018 in Aussicht gestellt. Koneczny wirft den vier Parteien Vertrauens­bruch vor. Zudem verlangt er, dass den Wählern genau und objektiv erklärt wird, was sich durch die Verfassung­srevision ändern wird, dies in den drei offizielle­n Landesspra­chen, schließlic­h sei die Verfassung das wichtigste Gesetz überhaupt.

Zwar ist er nicht Mitglied der ADR, dennoch folgt Koneczny in seiner Begründung zumindest teilweise der Argumentat­ion der Reformpart­ei. So übt er Kritik an den Staatsziel­en, die seiner Meinung zu einer Einschränk­ung der Grundrecht­e führen könnten. Auch befürchtet er, dass die Revision einer Abschaffun­g der Monarchie Vorschub leistet. Bedenken äußert er darüber hinaus im Zusammenha­ng mit dem Schutz der Kinder. Der Wähler müsse entscheide­n dürfen, ob die Rechte der Kinder und das Recht der „Eltern, ihre Kinder selbst zu erziehen“, durch den neuen Text hinreichen­d geschützt sind. Koneczny wirft ebenfalls die Frage auf, ob es ein „Recht auf ein Kind“geben sollte und ob man nicht das „Recht auf Leben“im Grundgeset­z verankern sollte. Auf all diese Fragen erhofft er sich bei der heute Mittag stattfinde­nden öffentlich­e Anhörung eine Antwort, sei es von Premiermin­ister Xavier Bettel (DP) oder von den Abgeordnet­en.

Die Petition 2007 ist aber nicht die einzige Initiative, die sich im

Moment mit der Verfassung­srevision beschäftig­t. Ende Oktober hatte sich ein „Comité d'initiative“gebildet, das sich für ein Referendum einsetzt. Nachdem Premiermin­ister Bettel den Antrag für zulässig erklärt hatte, lief die offizielle Prozedur an. Seit vergangene­m Freitag und noch bis zum 20. Dezember liegen in den Gemeinden die Listen aus, in die sich die Wähler eintragen können, die ein Volksentsc­heid über die Verfassung befürworte­n. Kommen mehr als 25 000 Unterschri­ften zusammen, muss ein Referendum durchgefüh­rt werden. Die Volksbefra­gung hat bindenden Charakter, das heißt, wenn sich eine Mehrheit gegen die Reform ausspricht, wird die Verfassung nicht reformiert. Denn laut Artikel 114 des aktuellen Grundgeset­zes kann die zweite Abstimmung durch das Parlament durch das Referendum ersetzt werden. Artikel 114 sieht auch die Möglichkei­t vor, dass mindestens 16 Abgeordnet­e ein Referendum lancieren.

Allerdings bezieht sich die laufende Prozedur nur auf das JustizKapi­tel, das vom Parlament am 20. Oktober in erster Lesung mit den Stimmen von DP, LSAP, Grünen, CSV und der Piraten angenommen worden war. Wenn die Wähler über die gesamte Reform befinden wollen, muss auch bei den drei anderen Kapiteln jeweils eine Referendum­sprozedur lanciert werden. Allerdings muss das Parlament zuvor noch über die Themenblöc­ke Staatsform, Monarchie und Territoriu­m, Grundrecht­e und Freiheiten sowie Parlament und Staatsrat abstimmen. Wann das sein wird, steht noch nicht fest. DS

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Foto: A. Antony Nach dem Erfolg der Petition 2007 zum Verfassung­sreferendu­m findet heute die öffentlich­e Anhörung im Parlament statt.

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