Nächster Dämpfer
Flughafen Hahn muss Beihilfen zurückzahlen
Mainz/Luxemburg. Das Land Rheinland-Pfalz muss nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) dem Flughafen Hahn gewährte Beihilfen zurückfordern. Der EuGH in Luxemburg lehnte einen Antrag des Landes auf vorläufigen Rechtsschutz nach einer vorangegangenen Gerichtsentscheidung zu den Betriebsbeihilfen ab, wie das Innenministerium in Mainz gestern mitteilte. Daraus folgt, dass Beihilfen von dem Hunsrück-Airport zurückgefordert werden müssen, auch wenn der Rechtsstreit noch nicht endgültig entschieden ist, wie ein Ministeriumssprecher erklärte.
Im Mai dieses Jahres hatte das Gericht der Europäischen Union die Genehmigung der millionenschweren Beihilfe des Landes für den Hahn gekippt und festgestellt, dass die EU-Kommission nicht ausreichend geprüft hat, ob die öffentliche Zuwendung mit den Regeln für den Binnenmarkt vereinbar ist. Gegen diese Entscheidung an legte das Land Rechtsmittel ein und stellte zudem einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz.
Insolvenzverwalter sucht Käufer
Rheinland-Pfalz hat Betriebsbeihilfen an die inzwischen insolvente Flughafengesellschaft in Höhe von rund zehn Millionen Euro in den Jahren 2017 und 2018 gezahlt. 2017 hat das Land seine 82,5 Prozent Anteile an dem Hunsrück-Flughafen dem chinesischen Konzern HNA verkauft, der Rest gehört nach wie vor dem Bundesland Hessen. Der HNA-Konzern geriet später selbst in finanzielle Schieflage, während sich der Hahn in einem vorläufigen Insolvenzverfahren befindet und der Insolvenzverwalter Jan Markus Plathner zuletzt bekanntgab, Käufer für den Flughafen oder Teile davon zu suchen. dpa