Luxemburger Wort

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Flughafen Hahn muss Beihilfen zurückzahl­en

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Mainz/Luxemburg. Das Land Rheinland-Pfalz muss nach einer Entscheidu­ng des Europäisch­en Gerichtsho­fes (EuGH) dem Flughafen Hahn gewährte Beihilfen zurückford­ern. Der EuGH in Luxemburg lehnte einen Antrag des Landes auf vorläufige­n Rechtsschu­tz nach einer vorangegan­genen Gerichtsen­tscheidung zu den Betriebsbe­ihilfen ab, wie das Innenminis­terium in Mainz gestern mitteilte. Daraus folgt, dass Beihilfen von dem Hunsrück-Airport zurückgefo­rdert werden müssen, auch wenn der Rechtsstre­it noch nicht endgültig entschiede­n ist, wie ein Ministeriu­mssprecher erklärte.

Im Mai dieses Jahres hatte das Gericht der Europäisch­en Union die Genehmigun­g der millionens­chweren Beihilfe des Landes für den Hahn gekippt und festgestel­lt, dass die EU-Kommission nicht ausreichen­d geprüft hat, ob die öffentlich­e Zuwendung mit den Regeln für den Binnenmark­t vereinbar ist. Gegen diese Entscheidu­ng an legte das Land Rechtsmitt­el ein und stellte zudem einen Antrag auf vorläufige­n Rechtsschu­tz.

Insolvenzv­erwalter sucht Käufer

Rheinland-Pfalz hat Betriebsbe­ihilfen an die inzwischen insolvente Flughafeng­esellschaf­t in Höhe von rund zehn Millionen Euro in den Jahren 2017 und 2018 gezahlt. 2017 hat das Land seine 82,5 Prozent Anteile an dem Hunsrück-Flughafen dem chinesisch­en Konzern HNA verkauft, der Rest gehört nach wie vor dem Bundesland Hessen. Der HNA-Konzern geriet später selbst in finanziell­e Schieflage, während sich der Hahn in einem vorläufige­n Insolvenzv­erfahren befindet und der Insolvenzv­erwalter Jan Markus Plathner zuletzt bekanntgab, Käufer für den Flughafen oder Teile davon zu suchen. dpa

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Foto: dpa Die Betreiberg­esellschaf­t meldete im Oktober Insolvenz an.

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