Luxemburger Wort

Bayer mit Erfolg in Glyphosat-Prozess

Der Chemiekonz­ern hat elf Milliarden Dollar für Gerichtsko­sten zurückgest­ellt

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San Bernardino/Leverkusen. Bayer hat in den USA einen weiteren Prozess um angebliche Krebsrisik­en glyposatha­ltiger Unkrautver­nichter gewonnen. Die Geschworen­en in dem in San Bernardino (Kalifornie­n) verhandelt­en Fall wiesen die Behauptung der Klägerin zurück, die Verwendung des Herbizids Roundup habe ihre Erkrankung Non-Hodgkin-Lymphom ausgelöst.

Wichtiger als der Prozesserf­olg wird aber Anfang kommender Woche die Entscheidu­ng des obersten US-Gerichts über eine Grundsatzv­erhandlung im GlyphosatS­treit sein. Bayer hatte sich die Probleme um das glyphosath­altige Pflanzengi­ft Roundup mit dem Kauf des US-Saatgutrie­sen Monsanto im Jahr 2018 ins Haus geholt.

Ein Bayer-Sprecher sprach gestern von einer weiteren „positiven Entwicklun­g in den GlyphosatR­echtsstrei­tigkeiten in jüngster Zeit“. So sei es Teil des Plans, dass Fälle vor Gericht gebracht würden, wenn „Klägeranwä­lte unrealisti­sche Forderunge­n stellen.“Der Anwalt der Klägerin führte die Niederlage indes auf technische

Umstände zurück, da der Prozess auch online via Zoom geführt wurde. Er kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. Bayer hatte bereits im Oktober einen anderen Fall für sich entscheide­n können. Damals hatte eine Geschworen­en-Jury in Los Angeles befunden, dass die Erkrankung eines Jungen mit dem Non-Hodgkin-Lymphom nicht auf die Verwendung von Roundup zurückgeht. Grundsätzl­ich hat der Konzern im Rahmen eines großangele­gten, milliarden­schweren Vergleichs­pakets bereits viele USKlagen

Das Pflanzengi­ft „Roundup“soll krebserreg­end sein.

beigelegt. Rund elf Milliarden Dollar stellte Bayer dafür zurück. „Von den im Geschäftsb­ericht genannten circa 125 000 Fällen handelt es sich um etwa 98 000 Fälle, einschließ­lich derjenigen, die nicht die Vergleichs­kriterien erfüllen“, schrieb Bayer im jüngsten Quartalsbe­richt. Die Zahlen beziehen sich auf den Stichtag 22. Oktober. Dabei betont Bayer weiterhin die Sicherheit von Glyphosat bei sachgemäße­r Anwendung.

Entscheidu­ng des Supreme Court

Der US Supreme Court berät nun über die Annahme eines der verlorenen Fälle zur Verhandlun­g. Die Richter wollten darüber gestern beratschla­gen, am Montag dürften sie ihre Entscheidu­ng dann bekannt geben. In dem Antrag an den Supreme Court argumentie­rt Bayer mit dem Prinzip, nach dem Bundesrech­t das Recht einzelner Bundesstaa­ten aufhebt. Der Konzern vertritt demzufolge die Ansicht, Schadeners­atzansprüc­he wegen angeblich fehlerhaft­er Warnungen vor Krebsrisik­en könnten nach einzelstaa­tlichem Recht nicht bestehen, wenn sie mit Bundesrech­t kollidiere­n. dpa

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Foto: AFP

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