Bayer mit Erfolg in Glyphosat-Prozess
Der Chemiekonzern hat elf Milliarden Dollar für Gerichtskosten zurückgestellt
San Bernardino/Leverkusen. Bayer hat in den USA einen weiteren Prozess um angebliche Krebsrisiken glyposathaltiger Unkrautvernichter gewonnen. Die Geschworenen in dem in San Bernardino (Kalifornien) verhandelten Fall wiesen die Behauptung der Klägerin zurück, die Verwendung des Herbizids Roundup habe ihre Erkrankung Non-Hodgkin-Lymphom ausgelöst.
Wichtiger als der Prozesserfolg wird aber Anfang kommender Woche die Entscheidung des obersten US-Gerichts über eine Grundsatzverhandlung im GlyphosatStreit sein. Bayer hatte sich die Probleme um das glyphosathaltige Pflanzengift Roundup mit dem Kauf des US-Saatgutriesen Monsanto im Jahr 2018 ins Haus geholt.
Ein Bayer-Sprecher sprach gestern von einer weiteren „positiven Entwicklung in den GlyphosatRechtsstreitigkeiten in jüngster Zeit“. So sei es Teil des Plans, dass Fälle vor Gericht gebracht würden, wenn „Klägeranwälte unrealistische Forderungen stellen.“Der Anwalt der Klägerin führte die Niederlage indes auf technische
Umstände zurück, da der Prozess auch online via Zoom geführt wurde. Er kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. Bayer hatte bereits im Oktober einen anderen Fall für sich entscheiden können. Damals hatte eine Geschworenen-Jury in Los Angeles befunden, dass die Erkrankung eines Jungen mit dem Non-Hodgkin-Lymphom nicht auf die Verwendung von Roundup zurückgeht. Grundsätzlich hat der Konzern im Rahmen eines großangelegten, milliardenschweren Vergleichspakets bereits viele USKlagen
Das Pflanzengift „Roundup“soll krebserregend sein.
beigelegt. Rund elf Milliarden Dollar stellte Bayer dafür zurück. „Von den im Geschäftsbericht genannten circa 125 000 Fällen handelt es sich um etwa 98 000 Fälle, einschließlich derjenigen, die nicht die Vergleichskriterien erfüllen“, schrieb Bayer im jüngsten Quartalsbericht. Die Zahlen beziehen sich auf den Stichtag 22. Oktober. Dabei betont Bayer weiterhin die Sicherheit von Glyphosat bei sachgemäßer Anwendung.
Entscheidung des Supreme Court
Der US Supreme Court berät nun über die Annahme eines der verlorenen Fälle zur Verhandlung. Die Richter wollten darüber gestern beratschlagen, am Montag dürften sie ihre Entscheidung dann bekannt geben. In dem Antrag an den Supreme Court argumentiert Bayer mit dem Prinzip, nach dem Bundesrecht das Recht einzelner Bundesstaaten aufhebt. Der Konzern vertritt demzufolge die Ansicht, Schadenersatzansprüche wegen angeblich fehlerhafter Warnungen vor Krebsrisiken könnten nach einzelstaatlichem Recht nicht bestehen, wenn sie mit Bundesrecht kollidieren. dpa