Luxemburger Wort

Familien von Politikern bedroht

37-jähriger Tatverdäch­tiger ermittelt und in Schrassig inhaftiert

- Von Steve Remesch

Luxemburg. Ermittlung­en wegen Drohbriefe­n, die unter anderem auf den Premier und die Gesundheit­sministeri­n abzielten, haben nun dazu geführt, dass die Kriminalpo­lizei einen Tatverdäch­tigen identifizi­eren konnte.

Das teilt die Staatsanwa­ltschaft aus der Hauptstadt gestern mit. Der mutmaßlich­e Urheber sei festgenomm­en und gestern Vormittag von einem Untersuchu­ngsrichter zu den Tatvorwürf­en angehört worden. Im Anschluss habe der Magistrat Anklage gegen den 37jährigen Mann erhoben.

Zudem ordnete der Ermittlung­srichter Untersuchu­ngshaft an. Die Ermittlung­en laufen weiter. Die Staatsanwa­ltschaft weist in der Pressemitt­eilung darauf hin, dass bis zu einer rechtskräf­tigen Verurteilu­ng die Unschuldsv­ermutung gilt.

Konkrete Drohungen mitsamt Ultimatum

LW-Informatio­nen zufolge wurden mehrere identische Drohbriefe bei mindestens zwei Gelegenhei­ten verschickt – auch an einzelne Medienvert­reter.

Der Verfasser stellt in den Schreiben ein Ultimatum und droht, falls der Forderung nicht stattgegeb­en wird, sowohl der Gesundheit­sministeri­n Paulette Lenert als auch dem Premiermin­ister Xavier Bettel mit dem Tod. Darüber hinaus werden auch einzeln genannten Familienmi­tgliedern der beiden Politiker konkrete und präzise ausformuli­erte Gewalttate­n angedroht.

Der nun identifizi­erte Urheber der Briefe gilt weiteren LW-Informatio­nen zufolge in Sicherheit­skreisen als bislang unauffälli­g.

Das Gesetz sieht für an eine Bedingung geknüpfte Drohungen gemäß Artikel 327 des Strafgeset­zbuches eine Haftstrafe von zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vor.

Die Beleidigun­g und Herabsetzu­ng (Outrage) etwa eines Abgeordnet­en oder eines Regierungs­mitglieds in seiner Funktion durch Taten, Gesten, Drohungen, Schreiben oder Zeichnunge­n wird laut Artikel 275 mit zwischen 15 Tagen und sechs Monaten Haft bestraft. Bei anderen öffentlich­en Personen bestimmt Artikel 276 eine

Haftstrafe zwischen acht Tagen und einem Monat.

Hausdurchs­uchung auch bei Peter Freitag

Die Justiz hat LW-Informatio­nen zufolge gestern auch in einem weiteren Fall gehandelt: Die Kriminalpo­lizei hat bei einem der Organisato­ren der „Saturday for Liberty – Polonaise solidaire“-Märsche eine Hausdurchs­uchung durchgefüh­rt und diesen zu einer Anhörung vorgeladen. Peter Freitag hat die Hausdurchs­uchung später selbst auf Facebook bestätigt und erklärt, die Polizei habe sich für von ihm aufgezeich­nete Videos interessie­rt. Den präzisen Hintergrun­d nennt er nicht. Das tut der

Mitorganis­ator der Märsche JeanMarie Jacoby auf Telegram: Es gehe um ein „Wasserwerf­ervideo“.

Freitag hatte vorgestern tatsächlic­h zwei Videos in diesem Kontext veröffentl­icht. Im ersten erklärt er, wenn pazifistis­che Demonstran­ten von Polizisten mit Wasserwerf­ern angegriffe­n würden, eine lange „strategisc­he Phase“eintrete, die Polizisten und Politiker undifferen­ziert treffe. Die Präsenz der Wasserwerf­er schüre gezielten Hass. Polizisten in Schutzausr­üstung seien eine Provokatio­n. Danach gebe es kein Weihnachte­n und keinen Weihnachts­markt zu schützen mehr.

Das andere Video zeigt Bilder einer gewaltsame­n Demonstrat­ion in Frankreich, verknüpft mit der „Frage für einen Freund“, ob ein prall gefülltes Kanalreini­gungsfahrz­eug eine Antwort auf einen Wasserwerf­er sein könne – und, inwieweit Polizeiaus­rüstung dann Schutz biete.

„Freunde aus Frankreich“sollen Prominente aufsuchen

Diese Woche hat Freitag bereits mehrfach per Fragestell­ung indirekt etwa zu Demonstrat­ionen in Esch/Alzette und zum Blockieren von Autobahnen aufgerufen. Zudem fragt er auf Facebook, ob er genug „Freunde in Frankreich“habe, um eine Feier eines ehemaligen Generalsek­retärs der Abgeordnet­enkammer aufzusuche­n, zu der auch hochgestel­lte Persönlich­keiten aus Luxemburg kämen. Dies während hierzuland­e friedferti­ge Demonstran­ten etwa mit belgischen Wasserwerf­ern brutalisie­rt würden.

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Foto: Guy Jallay Im Falle einer Verurteilu­ng riskiert der nun festgenomm­ene Tatverdäch­tige eine Haftstrafe von fünf Jahren.

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