Kluft zwischen Theorie und Praxis
Die Kontrollen der 2G-Regelung im Freizeitbereich verlaufen nicht einheitlich
Luxemburg. Seit vergangenem Freitag gilt im Freizeitbereich die 2GRegelung. Wer also ein Restaurant, Kino, Museum oder eine Sporteinrichtung aufsuchen möchte, muss ein entsprechendes Impfoder Genesungszertifikat vorweisen, zudem ist nun auch der Nachweis der eigenen Identität nötig. Corona-Tests werden hingegen nicht mehr akzeptiert. Von der Regelung ausgenommen sind lediglich Schulkantinen sowie Einrichtungen für hilfsbedürftige Menschen.
Doch wie genau nehmen es die Betreiber von Restaurants, Kulturstätten oder Weihnachtsmärkten wirklich mit dem Kontrollieren der entsprechenden Dokumente? Unsere Journalisten haben in den vergangenen Tagen bei mehreren Besuchen in Einrichtungen quer durch das ganze Land einen genaueren Blick auf das Vorgehen geworfen und dabei einige Abweichungen von den geltenden Vorschriften festgestellt.
Demnach zeigt sich, dass es unter anderem auf den hiesigen Weihnachtsmärkten einige Unterschiede gibt. So wurde an den verschiedenen Standorten des hauptstädtischen Weihnachtsmarktes sowie auf dem Teil des Marktes in Esch/Alzette, der unter die 2G-Regelung fällt, neben den Impf- sowie Genesungszertifikaten auch jeweils nach dem dazugehörigen Personalausweis gefragt.
Ungewöhnlicher Vorfall in der Hauptstadt
Anders verliefen hingegen die Besuche von Gästen auf den Weihnachtsmärkten in Düdelingen sowie in Diekirch. Hier wurde jeweils lediglich das CovidCheckZertifikat gescannt, jedoch nicht überprüft, ob die auf diesem vermerkte Identität auch mit der Identität auf dem Personalausweis der jeweiligen Person übereinstimmt.
Eine LW-Reporterin berichtete zudem von einem ungewöhnlichen Vorfall auf dem hauptstädtischen Weihnachtsmarkt. Dort hatte eine junge Frau versucht, die zum Eintritt auf das Gelände benötigten Armbänder zu verkaufen. Eigentlich ist vorgesehen, dass Gäste zunächst die 2G-Kontrolle am Eingangsbereich durchlaufen und dann ein Armband erhalten, das es ihnen erlaubt, das Gelände zu verlassen und zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Kontrolle wieder betreten zu können. Die besagte junge Frau hat vor dem Eingangsbereich jedoch einzelne Armbänder gegen ein Entgelt in Höhe von zehn Euro angeboten. Wie sie in den Besitz der Armbänder kam, bleibt derweil unklar.
Neben den Weihnachtsmärkten gelten die strengeren Maßnahmen seit dem vergangenen Freitag ebenfalls in Restaurants und Cafés. Doch auch hier zeigte sich bei mehreren Besuchen in unterschiedlichen Lokalen über das Wochenende verteilt, dass es mitunter starke Abweichungen von den eigentlichen Richtlinien gibt. Während in einigen Restaurants und Cafés sowohl das Zertifikat als auch der Identitätsnachweis überprüft wurden, belegen andere Erfahrungen, dass in verschiedenen Einrichtungen lediglich das CovidCheck-Zertifikat, jedoch nicht der Personalausweis kontrolliert wurde. In einem Lokal wurde gar vergessen, überhaupt nach den Impf- oder Genesungszertifikaten zu fragen.
Auch in Kinos gilt seit vergangenem Freitag die 2G-Regelung, doch auch hier gibt es Unterschiede. Eine LW-Reporterin berichtete, dass sie bei einem Besuch der Kinoanlage in Belval am Freitag sowohl das Zertifikat als auch den Identitätsnachweis vorzeigen musste. Bei einem Besuch des Kinos in Düdelingen am Montag wurde bei einem anderen LW-Journalisten jedoch nur der CovidCheckNachweis eingesehen, nicht jedoch der Personalausweis. Dies obwohl der Betreiber des Kinos auf seiner Internetseite darauf hinweist, dass jeder Besucher einen Identitätsausweis vorzeigen muss, um in den Saal zu gelangen.
Dennoch berichtete der Besucher, dass die Zuschauer die Mund- und Nasenschutzmasken während des gesamten Films getragen haben, was hinsichtlich des
CovidChecks eigentlich mehr nötig gewesen wäre.
Auch im Kulturbereich gibt es Abweichungen
nicht
In anderen Kulturstätten wurde hingegen strenger kontrolliert. Dies zum Beispiel bei einer Vorführung in der Philharmonie. Hier haben die Verantwortlichen sowohl das entsprechende Zertifikat als auch den Personalausweis abgefragt.
Bei einer Veranstaltung in der Pabeierscheier in Burglinster wurde wiederum auf die Kontrolle beider Dokumente verzichtet. Ein LW-Reporter wurde beim Betreten des Ortes lediglich darauf hingewiesen, sich die Hände zu desinfizieren.
Im Sportbereich gelten ebenfalls strengere Kontrollmaßnahmen seit dem Ende der vergangenen Woche. Bei zwei unterschiedlichen Besuchen im Schwimm- und Wellnesskomplex AquaNat'Our in Hosingen wurden alle den Vorschriften entsprechenden Dokumente abgefragt. Ein weiterer LWJournalist erzählte hingegen, dass er im Zuge eines Aufenthaltes auf einem Reithof weder ein CovidCheck-Zertifikat noch einen Personalausweis vorzeigen musste.
In der Summe zeigt sich demnach ein sehr uneinheitliches Vorgehen bezüglich der Kontrolle der einzelnen Dokumente. Mal wurden das Zertifikat und der Identitätsausweis abgefragt, mal nur eines von beiden, in Einzelfällen wurde gar ganz auf jegliche Form der Kontrolle verzichtet.