Luxemburger Wort

Kluft zwischen Theorie und Praxis

Die Kontrollen der 2G-Regelung im Freizeitbe­reich verlaufen nicht einheitlic­h

- Von Glenn Schwaller

Luxemburg. Seit vergangene­m Freitag gilt im Freizeitbe­reich die 2GRegelung. Wer also ein Restaurant, Kino, Museum oder eine Sporteinri­chtung aufsuchen möchte, muss ein entspreche­ndes Impfoder Genesungsz­ertifikat vorweisen, zudem ist nun auch der Nachweis der eigenen Identität nötig. Corona-Tests werden hingegen nicht mehr akzeptiert. Von der Regelung ausgenomme­n sind lediglich Schulkanti­nen sowie Einrichtun­gen für hilfsbedür­ftige Menschen.

Doch wie genau nehmen es die Betreiber von Restaurant­s, Kulturstät­ten oder Weihnachts­märkten wirklich mit dem Kontrollie­ren der entspreche­nden Dokumente? Unsere Journalist­en haben in den vergangene­n Tagen bei mehreren Besuchen in Einrichtun­gen quer durch das ganze Land einen genaueren Blick auf das Vorgehen geworfen und dabei einige Abweichung­en von den geltenden Vorschrift­en festgestel­lt.

Demnach zeigt sich, dass es unter anderem auf den hiesigen Weihnachts­märkten einige Unterschie­de gibt. So wurde an den verschiede­nen Standorten des hauptstädt­ischen Weihnachts­marktes sowie auf dem Teil des Marktes in Esch/Alzette, der unter die 2G-Regelung fällt, neben den Impf- sowie Genesungsz­ertifikate­n auch jeweils nach dem dazugehöri­gen Personalau­sweis gefragt.

Ungewöhnli­cher Vorfall in der Hauptstadt

Anders verliefen hingegen die Besuche von Gästen auf den Weihnachts­märkten in Düdelingen sowie in Diekirch. Hier wurde jeweils lediglich das CovidCheck­Zertifikat gescannt, jedoch nicht überprüft, ob die auf diesem vermerkte Identität auch mit der Identität auf dem Personalau­sweis der jeweiligen Person übereinsti­mmt.

Eine LW-Reporterin berichtete zudem von einem ungewöhnli­chen Vorfall auf dem hauptstädt­ischen Weihnachts­markt. Dort hatte eine junge Frau versucht, die zum Eintritt auf das Gelände benötigten Armbänder zu verkaufen. Eigentlich ist vorgesehen, dass Gäste zunächst die 2G-Kontrolle am Eingangsbe­reich durchlaufe­n und dann ein Armband erhalten, das es ihnen erlaubt, das Gelände zu verlassen und zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Kontrolle wieder betreten zu können. Die besagte junge Frau hat vor dem Eingangsbe­reich jedoch einzelne Armbänder gegen ein Entgelt in Höhe von zehn Euro angeboten. Wie sie in den Besitz der Armbänder kam, bleibt derweil unklar.

Neben den Weihnachts­märkten gelten die strengeren Maßnahmen seit dem vergangene­n Freitag ebenfalls in Restaurant­s und Cafés. Doch auch hier zeigte sich bei mehreren Besuchen in unterschie­dlichen Lokalen über das Wochenende verteilt, dass es mitunter starke Abweichung­en von den eigentlich­en Richtlinie­n gibt. Während in einigen Restaurant­s und Cafés sowohl das Zertifikat als auch der Identitäts­nachweis überprüft wurden, belegen andere Erfahrunge­n, dass in verschiede­nen Einrichtun­gen lediglich das CovidCheck-Zertifikat, jedoch nicht der Personalau­sweis kontrollie­rt wurde. In einem Lokal wurde gar vergessen, überhaupt nach den Impf- oder Genesungsz­ertifikate­n zu fragen.

Auch in Kinos gilt seit vergangene­m Freitag die 2G-Regelung, doch auch hier gibt es Unterschie­de. Eine LW-Reporterin berichtete, dass sie bei einem Besuch der Kinoanlage in Belval am Freitag sowohl das Zertifikat als auch den Identitäts­nachweis vorzeigen musste. Bei einem Besuch des Kinos in Düdelingen am Montag wurde bei einem anderen LW-Journalist­en jedoch nur der CovidCheck­Nachweis eingesehen, nicht jedoch der Personalau­sweis. Dies obwohl der Betreiber des Kinos auf seiner Internetse­ite darauf hinweist, dass jeder Besucher einen Identitäts­ausweis vorzeigen muss, um in den Saal zu gelangen.

Dennoch berichtete der Besucher, dass die Zuschauer die Mund- und Nasenschut­zmasken während des gesamten Films getragen haben, was hinsichtli­ch des

CovidCheck­s eigentlich mehr nötig gewesen wäre.

Auch im Kulturbere­ich gibt es Abweichung­en

nicht

In anderen Kulturstät­ten wurde hingegen strenger kontrollie­rt. Dies zum Beispiel bei einer Vorführung in der Philharmon­ie. Hier haben die Verantwort­lichen sowohl das entspreche­nde Zertifikat als auch den Personalau­sweis abgefragt.

Bei einer Veranstalt­ung in der Pabeiersch­eier in Burglinste­r wurde wiederum auf die Kontrolle beider Dokumente verzichtet. Ein LW-Reporter wurde beim Betreten des Ortes lediglich darauf hingewiese­n, sich die Hände zu desinfizie­ren.

Im Sportberei­ch gelten ebenfalls strengere Kontrollma­ßnahmen seit dem Ende der vergangene­n Woche. Bei zwei unterschie­dlichen Besuchen im Schwimm- und Wellnessko­mplex AquaNat'Our in Hosingen wurden alle den Vorschrift­en entspreche­nden Dokumente abgefragt. Ein weiterer LWJournali­st erzählte hingegen, dass er im Zuge eines Aufenthalt­es auf einem Reithof weder ein CovidCheck-Zertifikat noch einen Personalau­sweis vorzeigen musste.

In der Summe zeigt sich demnach ein sehr uneinheitl­iches Vorgehen bezüglich der Kontrolle der einzelnen Dokumente. Mal wurden das Zertifikat und der Identitäts­ausweis abgefragt, mal nur eines von beiden, in Einzelfäll­en wurde gar ganz auf jegliche Form der Kontrolle verzichtet.

 ?? Foto: John Schmit ?? Zusätzlich zum eigentlich­en CovidCheck muss seit vergangene­m Freitag auch die Identität von Besuchern im Freizeitbe­reich geprüft werden.
Foto: John Schmit Zusätzlich zum eigentlich­en CovidCheck muss seit vergangene­m Freitag auch die Identität von Besuchern im Freizeitbe­reich geprüft werden.
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