Luxemburger Wort

Das besagt das Gesetz

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In den vergangene­n Monaten herrschte ein reges Hin und Her, was die Coronamaßn­ahmen im Freizeitbe­reich betrifft. Seit vergangene­m Freitag gelten wiederum neue, strengere Regeln. Demnach ist zum Besuch von Restaurant­s, Cafés, kulturelle­n Zentren oder Sporteinri­chtungen ein gültiges Impf- oder Genesungsz­ertifikat erforderli­ch. Die Möglichkei­t, mit einem negativen Testergebn­is eine entspreche­nde Einrichtun­g aufzusuche­n, entfällt. Auch sind Besucher aufgeforde­rt, einen Nachweis ihrer Identität bei sich zu tragen, um bestätigen zu können, dass das vorgezeigt­e Zertifikat auch ihnen gehört. Wer den Nachweis nicht vorzeigen kann oder will, darf die jeweilige Einrichtun­g nicht betreten. Besitzer von Cafés oder Restaurant­s ebenso wie Organisato­ren von größeren Veranstalt­ungen sind laut dem Gesetz dazu verpflicht­et, auch die Identität der Besucher zu überprüfen und mit dem Impf- oder Genesungsz­ertifikat abzugleich­en. Darüber hinaus sieht der am vergangene­n Donnerstag vom Parlament verabschie­dete Gesetzeste­xt jedoch die Möglichkei­t vor, dass Besitzer oder Veranstalt­er eine Liste führen können, auf welcher Besucher, die regelmäßig wiederkehr­en, aufgeführt werden und somit nicht bei jedem Besuch erneut kontrollie­rt werden müssen. Die Aufnahme von Personen auf diese Liste muss jedoch auf freiwillig­er Basis erfolgen. Für Mitarbeite­r bleibt die 3G-Regelung hingegen bestehen, sie können also weiterhin auf Tests zurückgrei­fen. Am heutigen Vormittag dürften jedoch Anpassunge­n der Maßnahmen verkündet werden, die auch im Freizeitbe­reich wiederum neue Restriktio­nen mit sich bringen könnten.

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