Das besagt das Gesetz
In den vergangenen Monaten herrschte ein reges Hin und Her, was die Coronamaßnahmen im Freizeitbereich betrifft. Seit vergangenem Freitag gelten wiederum neue, strengere Regeln. Demnach ist zum Besuch von Restaurants, Cafés, kulturellen Zentren oder Sporteinrichtungen ein gültiges Impf- oder Genesungszertifikat erforderlich. Die Möglichkeit, mit einem negativen Testergebnis eine entsprechende Einrichtung aufzusuchen, entfällt. Auch sind Besucher aufgefordert, einen Nachweis ihrer Identität bei sich zu tragen, um bestätigen zu können, dass das vorgezeigte Zertifikat auch ihnen gehört. Wer den Nachweis nicht vorzeigen kann oder will, darf die jeweilige Einrichtung nicht betreten. Besitzer von Cafés oder Restaurants ebenso wie Organisatoren von größeren Veranstaltungen sind laut dem Gesetz dazu verpflichtet, auch die Identität der Besucher zu überprüfen und mit dem Impf- oder Genesungszertifikat abzugleichen. Darüber hinaus sieht der am vergangenen Donnerstag vom Parlament verabschiedete Gesetzestext jedoch die Möglichkeit vor, dass Besitzer oder Veranstalter eine Liste führen können, auf welcher Besucher, die regelmäßig wiederkehren, aufgeführt werden und somit nicht bei jedem Besuch erneut kontrolliert werden müssen. Die Aufnahme von Personen auf diese Liste muss jedoch auf freiwilliger Basis erfolgen. Für Mitarbeiter bleibt die 3G-Regelung hingegen bestehen, sie können also weiterhin auf Tests zurückgreifen. Am heutigen Vormittag dürften jedoch Anpassungen der Maßnahmen verkündet werden, die auch im Freizeitbereich wiederum neue Restriktionen mit sich bringen könnten.