Aus rassistischen Motiven
59-jähriger Vater muss sich wegen Diskriminierung einer Sozialarbeiterin verantworten
Luxemburg. Bei ihrer Arbeit treffen Sozialarbeiter immer wieder auf Widerstände. Das ist wenig verwunderlich, immerhin sind sie mit der Umsetzung von Maßnahmen befasst, die nicht unbedingt auf Gegenliebe treffen. Ein Umstand, der umso mehr auf den Jugendschutzbereich zutrifft.
Im Februar 2019 soll ein Vater allerdings weit mehr nur als seinen Unmut gegenüber der von einem Jugendrichter angeordneten Assistance éducative für seine beiden Kinder kundgetan haben. Vielmehr soll der Mann die Zusammenarbeit mit einer Sozialarbeiterin des Service central d'assistance sociale (SCAS) aufgrund ihrer dunklen Hautfarbe verweigert haben. Die Mitarbeiterin des Sozialdienstes erstattete in der Folge Anzeige gegen den Mann. Der 59-Jährige musste sich wegen Diskrimination vor Gericht verantworten.
Unschuldsbeteuerungen
Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Sie würden nicht der Wahrheit entsprechen. Er sei aufbrausend und respektlos gewesen, habe sich aber nicht rassistisch geäußert. Er habe nicht die Zusammenarbeit mit der Frau verweigert, sondern sei allgemein nicht mit der richterlich angeordneten Betreuung einverstanden gewesen. Aufgrund seiner kurdischen Herkunft gehöre er selbst einer unterdrückten Gruppierung an.
Immer wieder betonte er, dass er kein Rassist sei. Um diesen Punkt zu unterstreichen, hatte die Verteidigung zwei Zeugen geladen. Zwei dunkelhäutige Patientinnen des Mannes, der als Zahnarzt tätig ist, sagten vor Gericht aus, nie von dem Mann diskriminiert worden zu sein.
Laut den Ermittlungen besitzt der Mann aber durchaus rassistische
Das Urteil ergeht am 3. Februar
Überzeugungen. Wie eine Mitarbeiterin der betroffenen Sozialarbeiterin im Zeugenstand schilderte, habe der Mann am Tag nach einer Unterredung mit der Frau aufgebracht bei der Bereitschaftsnummer des SCAS angerufen. Er habe eine neue Betreuerin für seine Familie gefordert. Er habe angegeben, dass er keine schwarze Frau als Sozialarbeiterin haben wolle. Die Betreuerin bezeichnete er gar als „aufdringlich wie ein afrikanischer Diktator“. Auch bei einem späteren Schlichtungsgespräch mit der Direktorin des SCAS und der betroffenen Frau soll der Mann rassistische Aussagen getätigt haben.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft betonte, dass die Äußerungen des Mannes inakzeptabel seien. Der Angeklagte zeige keine Einsicht. Sie forderte eine Haftstrafe von 18 Monaten und eine Geldstrafe.
Der Anwalt des Mannes bewertete diese Forderungen indes als zu streng. Sein Mandant bestreite, rassistische Äußerungen gemacht zu haben. Er sei aber aufgebracht gewesen. Es sei wichtig, den Kontext
der vorgeworfenen Aussagen zu berücksichtigen. Ein Umstand, der im Zuge der Ermittlungen nicht berücksichtigt worden sei.
Am Ende der Verhandlung hatte der Angeklagte das letzte Wort. Er stellte sich selbst als Opfer eines Komplotts dar. Der vorsitzende Richter riet dem Mann daraufhin, die Hilfe eines Psychiaters in Anspruch zu nehmen. Die Justizbehörden, darunter auch der SCAS, würden ihre Arbeit bestmöglich leisten und seien mit dringenderen Anliegen beschäftigt, als ein Komplott gegen ihn auszuhecken.