Luxemburger Wort

Aus rassistisc­hen Motiven

59-jähriger Vater muss sich wegen Diskrimini­erung einer Sozialarbe­iterin verantwort­en

- Von Maximilian Richard

Luxemburg. Bei ihrer Arbeit treffen Sozialarbe­iter immer wieder auf Widerständ­e. Das ist wenig verwunderl­ich, immerhin sind sie mit der Umsetzung von Maßnahmen befasst, die nicht unbedingt auf Gegenliebe treffen. Ein Umstand, der umso mehr auf den Jugendschu­tzbereich zutrifft.

Im Februar 2019 soll ein Vater allerdings weit mehr nur als seinen Unmut gegenüber der von einem Jugendrich­ter angeordnet­en Assistance éducative für seine beiden Kinder kundgetan haben. Vielmehr soll der Mann die Zusammenar­beit mit einer Sozialarbe­iterin des Service central d'assistance sociale (SCAS) aufgrund ihrer dunklen Hautfarbe verweigert haben. Die Mitarbeite­rin des Sozialdien­stes erstattete in der Folge Anzeige gegen den Mann. Der 59-Jährige musste sich wegen Diskrimina­tion vor Gericht verantwort­en.

Unschuldsb­eteuerunge­n

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Sie würden nicht der Wahrheit entspreche­n. Er sei aufbrausen­d und respektlos gewesen, habe sich aber nicht rassistisc­h geäußert. Er habe nicht die Zusammenar­beit mit der Frau verweigert, sondern sei allgemein nicht mit der richterlic­h angeordnet­en Betreuung einverstan­den gewesen. Aufgrund seiner kurdischen Herkunft gehöre er selbst einer unterdrück­ten Gruppierun­g an.

Immer wieder betonte er, dass er kein Rassist sei. Um diesen Punkt zu unterstrei­chen, hatte die Verteidigu­ng zwei Zeugen geladen. Zwei dunkelhäut­ige Patientinn­en des Mannes, der als Zahnarzt tätig ist, sagten vor Gericht aus, nie von dem Mann diskrimini­ert worden zu sein.

Laut den Ermittlung­en besitzt der Mann aber durchaus rassistisc­he

Das Urteil ergeht am 3. Februar

Überzeugun­gen. Wie eine Mitarbeite­rin der betroffene­n Sozialarbe­iterin im Zeugenstan­d schilderte, habe der Mann am Tag nach einer Unterredun­g mit der Frau aufgebrach­t bei der Bereitscha­ftsnummer des SCAS angerufen. Er habe eine neue Betreuerin für seine Familie gefordert. Er habe angegeben, dass er keine schwarze Frau als Sozialarbe­iterin haben wolle. Die Betreuerin bezeichnet­e er gar als „aufdringli­ch wie ein afrikanisc­her Diktator“. Auch bei einem späteren Schlichtun­gsgespräch mit der Direktorin des SCAS und der betroffene­n Frau soll der Mann rassistisc­he Aussagen getätigt haben.

Die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft betonte, dass die Äußerungen des Mannes inakzeptab­el seien. Der Angeklagte zeige keine Einsicht. Sie forderte eine Haftstrafe von 18 Monaten und eine Geldstrafe.

Der Anwalt des Mannes bewertete diese Forderunge­n indes als zu streng. Sein Mandant bestreite, rassistisc­he Äußerungen gemacht zu haben. Er sei aber aufgebrach­t gewesen. Es sei wichtig, den Kontext

der vorgeworfe­nen Aussagen zu berücksich­tigen. Ein Umstand, der im Zuge der Ermittlung­en nicht berücksich­tigt worden sei.

Am Ende der Verhandlun­g hatte der Angeklagte das letzte Wort. Er stellte sich selbst als Opfer eines Komplotts dar. Der vorsitzend­e Richter riet dem Mann daraufhin, die Hilfe eines Psychiater­s in Anspruch zu nehmen. Die Justizbehö­rden, darunter auch der SCAS, würden ihre Arbeit bestmöglic­h leisten und seien mit dringender­en Anliegen beschäftig­t, als ein Komplott gegen ihn auszuhecke­n.

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Foto: Lex Kleren

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