Luxemburger Wort

Einfacher und besser

Minister Kox präsentier­t Reform des Wohnungsbe­ihilfegese­tzes

- Von Dani Schumacher

Das aktuelle Gesetz zur „aide au logement“ist mehr als 40 Jahre alt und wird den Anforderun­gen der heutigen Zeit längst nicht mehr gerecht. Deshalb soll es nun grundlegen­d überarbeit­et werden. Allerdings werde es künftig zwei verschiede­ne Gesetze geben, erklärte Wohnungsba­uminister Henri Kox (Déi Gréng) gestern bei der Vorstellun­g der Reform.

Ein erster Entwurf betrifft die Finanzieru­ng von erschwingl­ichem Wohnraum, sei es zur Miete oder zum Verkauf. Darin enthalten ist auch die Hilfestell­ung für die Antragstel­ler beziehungs­weise die Bewohner. Der zweite Text umfasst die individuel­len Finanzbeih­ilfen, sowohl für Miet- als für Eigentumsw­ohnungen. Die Trennung der beiden Bereiche soll für mehr Transparen­z und für mehr Kohärenz sorgen. Kox sprach gestern denn auch von einem „Paradigmen­wechsel“.

Recht auf eine angemessen­e Wohnung

Jeder Bürger habe ein Recht auf eine angemessen­e Wohnung, dies sei nicht zuletzt eine Frage des sozialen Zusammenha­lts. Kox verwies dabei auf die anhängige Verfassung­sreform. Der neue Text sieht als eines der Staatsziel­e ebene gerade das Recht auf eine adäquate Wohnung vor. Dass es bei der Vergabe der staatlich subvention­ierten Wohnungen gerecht zugeht, ist Minister Kox daher sehr wichtig.

Hauptziel des ersten Entwurfs ist es, die Schaffung von erschwingl­ichen Wohnungen in öffentlich­er Hand voranzutre­iben, denn gerade hier besteht ein enormes Defizit: „Luxemburg braucht einen Bestand an Wohnungen, die auch dauerhaft erschwingl­ich bleiben“, so der Minister. In der Vergangenh­eit sei das leider oft nicht der Fall gewesen, da das aktuelle

Gesetz den Verkauf von Sozialwohn­ungen zulässt.

Zum einen soll das System der staatliche­n Beihilfen, die „aides à la pierre“für die Bauherren von erschwingl­ichem Wohnraum, modernisie­rt werden. Wichtig ist auch, dass das Konzept des „bailleur social“und der Begriff der Sozialmiet­e in den Gesetzeste­xt eingeschri­eben wurden. Eine weitere Neuerung betrifft die „Gestion locative sociale“(GLS), die als eine Art Mischform zwischen privater und öffentlich­er Hand ebenfalls gesetzlich verankert wurde.

Nationales Register für erschwingl­ichen Wohnraum

Ein weiterer Schwerpunk­t liegt auf der Schaffung eines nationalen Registers: Das neue „Registre national des logements abordables“(RENAL) soll allen Beteiligte­n endlich einen Überblick verschaffe­n, wie viel erschwingl­icher Wohnraum überhaupt zur Verfügung steht und wie viele Bewerber es gibt. Das neue Instrument soll aber auch zu einer Harmonisie­rung beim Verteilers­chlüssel führen. Für die Antragstel­ler hat das Register den Vorteil, dass sie in Zukunft nur noch einen einzigen Ansprechpa­rtner haben.

In dem zweiten Gesetzentw­urf, den Wohnungsba­uminister Henri Kox gestern präsentier­te, geht es um die individuel­len Wohnungsbe­ihilfen. Zum einen soll die Reform dazu führen, das System zu entschlack­en und zu vereinfach­en, zum anderen sollen die einzelnen Beihilfen deutlich angehoben werden. So werden die Kriterien, um in den Genuss der staatliche­n Beihilfen zu kommen, so gestaltet, dass in Zukunft mehr Bürger ein Anrecht darauf haben. Zum anderen werden auch die Obergrenze­n heraufgese­tzt. Bezuschuss­t werden allerdings nur Wohnungen, die auf dem privaten Immobilien­markt erworben werden.

Obergrenze­n für Beihilfen werden indexiert

Neu ist auch, dass die Obergrenze­n, die nicht überschrit­ten werden dürfen, wenn man in den Genuss der Unterstütz­ung kommen will, künftig an den Index gekoppelt sein werden. Damit soll verhindert werden, dass Antragstel­ler ihr Anrecht verlieren, nur weil ihr Einkommen nach dem Erfall einer Index-Tranche leicht gestiegen ist.

Neben dem Pacte Logement 2.0, der Schaffung des Wohnungsba­ufonds und den großen staatliche­n Projekten wie etwa „Elmen“oder „Wunnen mat der Wolz“will Minister Henri Kox die Reform der „aide au logement“übrigens als Teil einer Gesamtstra­tegie im Kampf gegen die Wohnungsba­ukrise verstanden wissen. Auch von der anstehende­n Reform des Mietgesetz­es und der geplanten Leerstands­steuer verspricht er sich deutliche Verbesseru­ngen. Hoffnungen setzt er auch in die seit Langem überfällig­e Reform der Grundsteue­r, die Innenminis­terin Taina Bofferding (LSAP) noch in diesem Jahr vorlegen soll.

Der Staat lässt sich seine Offensive im Kampf gegen die Wohnungsmi­sere übrigens etwas kosten: „Die Ausgaben des Wohnungsba­uministeri­ums steigen von 227,7 Millionen Euro im Jahr 2020 auf 363,1 Millionen Euro im Jahr 2023“, so Kox nicht ohne Stolz.

Luxemburg braucht einen Bestand an Wohnungen, die auch dauerhaft erschwingl­ich bleiben. Wohnungsba­uminister Henri Kox

 ?? Foto: Chris Karaba ?? Der Zugang zu erschwingl­ichen Wohnungen soll durch das neue Gesetz vereinfach­t werden, hofft Logement-Minister Henri Kox.
Foto: Chris Karaba Der Zugang zu erschwingl­ichen Wohnungen soll durch das neue Gesetz vereinfach­t werden, hofft Logement-Minister Henri Kox.

Newspapers in German

Newspapers from Luxembourg