Einfacher und besser
Minister Kox präsentiert Reform des Wohnungsbeihilfegesetzes
Das aktuelle Gesetz zur „aide au logement“ist mehr als 40 Jahre alt und wird den Anforderungen der heutigen Zeit längst nicht mehr gerecht. Deshalb soll es nun grundlegend überarbeitet werden. Allerdings werde es künftig zwei verschiedene Gesetze geben, erklärte Wohnungsbauminister Henri Kox (Déi Gréng) gestern bei der Vorstellung der Reform.
Ein erster Entwurf betrifft die Finanzierung von erschwinglichem Wohnraum, sei es zur Miete oder zum Verkauf. Darin enthalten ist auch die Hilfestellung für die Antragsteller beziehungsweise die Bewohner. Der zweite Text umfasst die individuellen Finanzbeihilfen, sowohl für Miet- als für Eigentumswohnungen. Die Trennung der beiden Bereiche soll für mehr Transparenz und für mehr Kohärenz sorgen. Kox sprach gestern denn auch von einem „Paradigmenwechsel“.
Recht auf eine angemessene Wohnung
Jeder Bürger habe ein Recht auf eine angemessene Wohnung, dies sei nicht zuletzt eine Frage des sozialen Zusammenhalts. Kox verwies dabei auf die anhängige Verfassungsreform. Der neue Text sieht als eines der Staatsziele ebene gerade das Recht auf eine adäquate Wohnung vor. Dass es bei der Vergabe der staatlich subventionierten Wohnungen gerecht zugeht, ist Minister Kox daher sehr wichtig.
Hauptziel des ersten Entwurfs ist es, die Schaffung von erschwinglichen Wohnungen in öffentlicher Hand voranzutreiben, denn gerade hier besteht ein enormes Defizit: „Luxemburg braucht einen Bestand an Wohnungen, die auch dauerhaft erschwinglich bleiben“, so der Minister. In der Vergangenheit sei das leider oft nicht der Fall gewesen, da das aktuelle
Gesetz den Verkauf von Sozialwohnungen zulässt.
Zum einen soll das System der staatlichen Beihilfen, die „aides à la pierre“für die Bauherren von erschwinglichem Wohnraum, modernisiert werden. Wichtig ist auch, dass das Konzept des „bailleur social“und der Begriff der Sozialmiete in den Gesetzestext eingeschrieben wurden. Eine weitere Neuerung betrifft die „Gestion locative sociale“(GLS), die als eine Art Mischform zwischen privater und öffentlicher Hand ebenfalls gesetzlich verankert wurde.
Nationales Register für erschwinglichen Wohnraum
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Schaffung eines nationalen Registers: Das neue „Registre national des logements abordables“(RENAL) soll allen Beteiligten endlich einen Überblick verschaffen, wie viel erschwinglicher Wohnraum überhaupt zur Verfügung steht und wie viele Bewerber es gibt. Das neue Instrument soll aber auch zu einer Harmonisierung beim Verteilerschlüssel führen. Für die Antragsteller hat das Register den Vorteil, dass sie in Zukunft nur noch einen einzigen Ansprechpartner haben.
In dem zweiten Gesetzentwurf, den Wohnungsbauminister Henri Kox gestern präsentierte, geht es um die individuellen Wohnungsbeihilfen. Zum einen soll die Reform dazu führen, das System zu entschlacken und zu vereinfachen, zum anderen sollen die einzelnen Beihilfen deutlich angehoben werden. So werden die Kriterien, um in den Genuss der staatlichen Beihilfen zu kommen, so gestaltet, dass in Zukunft mehr Bürger ein Anrecht darauf haben. Zum anderen werden auch die Obergrenzen heraufgesetzt. Bezuschusst werden allerdings nur Wohnungen, die auf dem privaten Immobilienmarkt erworben werden.
Obergrenzen für Beihilfen werden indexiert
Neu ist auch, dass die Obergrenzen, die nicht überschritten werden dürfen, wenn man in den Genuss der Unterstützung kommen will, künftig an den Index gekoppelt sein werden. Damit soll verhindert werden, dass Antragsteller ihr Anrecht verlieren, nur weil ihr Einkommen nach dem Erfall einer Index-Tranche leicht gestiegen ist.
Neben dem Pacte Logement 2.0, der Schaffung des Wohnungsbaufonds und den großen staatlichen Projekten wie etwa „Elmen“oder „Wunnen mat der Wolz“will Minister Henri Kox die Reform der „aide au logement“übrigens als Teil einer Gesamtstrategie im Kampf gegen die Wohnungsbaukrise verstanden wissen. Auch von der anstehenden Reform des Mietgesetzes und der geplanten Leerstandssteuer verspricht er sich deutliche Verbesserungen. Hoffnungen setzt er auch in die seit Langem überfällige Reform der Grundsteuer, die Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) noch in diesem Jahr vorlegen soll.
Der Staat lässt sich seine Offensive im Kampf gegen die Wohnungsmisere übrigens etwas kosten: „Die Ausgaben des Wohnungsbauministeriums steigen von 227,7 Millionen Euro im Jahr 2020 auf 363,1 Millionen Euro im Jahr 2023“, so Kox nicht ohne Stolz.
Luxemburg braucht einen Bestand an Wohnungen, die auch dauerhaft erschwinglich bleiben. Wohnungsbauminister Henri Kox