Luxemburger Wort

Stunde der Wahrheit

Im Prozess um den Mord an Ana Lopes fällt heute das Urteil in zweiter Instanz

- Von Sophie Hermes

Luxemburg. Fast fünf Jahre sind seit dem Tod von Ana Lopes vergangen. Die damals 25-jährige Frau war in der Nacht zum 16. Januar 2017 in Luxemburg-Bonneweg überwältig­t und anschließe­nd in ihrem eigenen Wagen ins französisc­he Grenzgebie­t gebracht worden. In Roussy-le-Village fand die französisc­he Gendarmeri­e am 16. Januar 2017 den ausgebrann­ten Wagen mit der verkohlten Leiche der jungen Frau.

Im Januar vergangene­n Jahres war Marco B., der ehemalige Partner des Opfers und Vater eines gemeinsame­n Sohnes, in erster Instanz wegen des vorsätzlic­h geplanten Mordes zu lebenslang­er Haft verurteilt worden. Heute fällt das Urteil des Berufungsh­ofes.

Bestätigun­g gefordert

Zum Abschluss des Prozesses in zweiter Instanz hatte die Vertreteri­n der Generalsta­atsanwalts­chaft eine Bestätigun­g jenes Strafmaßes gefordert, das auch im ersten Verfahren zurückbeha­lten worden war – also eine lebenslang­e Freiheitss­trafe.

Der Anklägerin zufolge gebe es keine Zweifel, dass es Marco B. gewesen sei, der die junge Frau in jener Nacht überwältig­t und getötet hatte. Sie sprach von einem „äußerst brutalen, schockiere­nd kaltblütig­en und minuziös geplanten Verbrechen“. Dieses erkläre sich wohl dadurch, dass Marco B. das Opfer gehasst hatte. Für ihn sei Ana Lopes nämlich ein Hindernis zwischen ihm und seinem Sohn gewesen.

Dass das Vorgehen bis ins kleinste Detail geplant gewesen sei, gehe klar aus der Ermittlung­sakte hervor, so die Anklägerin. Dafür spreche zum einen, dass sich der Täter im Vorfeld Kabelbinde­r, eine Kleberolle und Brennstoff besorgt habe, Material, zu dem er aufgrund seiner Arbeit in der Werkstatt seines Vaters Zugriff hatte. Auch habe er den Leichnam nach dem Angriff in Bonneweg – direkt bei der Wohnadress­e der jungen Frau – nicht einfach dort liegenlass­en, sondern den leblosen Körper ins Ausland gebracht.

Insbesonde­re das Klebeband hatte für Diskussion­en gesorgt. Die Rolle war in der Nähe des ausgebrann­ten Wagens gefunden worden und war nicht nur mit Blut des Opfers versehen, sondern auch mit DNS-Spuren eines männlichen Mitglieds aus der Familie des Beschuldig­ten.

Dass das allerdings auf Marco B. als Täter hindeute, wiesen seine Anwälte ab. Die DNS könne nämlich auch indirekt vom gemeinsame­n Sohn übertragen worden sein. Während in erster Instanz ein Experte erklärt hatte, dass ein direkter Kontakt zwischen dem Träger und dem Band wahrschein­lich sei, hatte ein weiterer Gutachter keine der Hypothesen ausschließ­en wollen.

Angeklagte­r beteuert Unschuld

Marco B. hatte bis zuletzt die Schuld von sich gewiesen. Er habe die Tatnacht gemeinsam mit seinen Eltern und seiner Schwester zu Hause verbracht, so der Beschuldig­te.

Seine Familienmi­tglieder bestätigte­n dies. Was den genauen Zeitablauf jener Nacht angeht, widersprac­hen sich die Aussagen jedoch. Zudem stimmten sie nicht mit objektiven Elementen der Ermittlung­en überein. Als Marco B. seiner Familie zufolge bereits zu Hause gewesen sein soll, wurde er so etwa noch von Überwachun­gskameras am Steuer seines Wagens gesehen.

Die Anklägerin bezeichnet­e Marco B. denn auch als „einen Lügner“. Und betonte: „Die Wahrheit ist zwar schwer zu ertragen, sie erzählt sich aber einfach. Wenn man hingegen eine Version erfindet, wird es schwierige­r.“

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Foto: A. Piron / LW-Archiv Angehörige und Bekannte der verstorben­en Ana Lopes hatten in den Tagen nach dem Tod der jungen Frau am Tatort in Roussy-le-Village Blumen niedergele­gt und Kerzen angezündet.
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