Licht ins Dunkel bringen
SuperDrecksKëscht: CSV möchte, dass noch offene Fragen und Unregelmäßigkeiten lückenlos aufgearbeitet werden
Die CSV forderte gestern bei einer Pressekonferenz eine lückenlose Aufarbeitung der noch im Raum stehenden Unregelmäßigkeiten und Fragen im Zusammenhang mit der „SuperDrecksKëscht“. Hintergrund sind die juristischen Gutachten der Cellule scientifique des Parlaments und eines unabhängigen Anwalts, die beide zur Schlussfolgerung gekommen sind, dass der Vertrag von 2018 zwischen der Firma „Oeko-Service Luxembourg“und der Umweltverwaltung über die Ausführung der Aktion SDK keine legale Basis habe.
Der Vertrag verstoße gegen Artikel 99 der Verfassung, der vorschreibt, dass finanzielle Verpflichtungen des Staates, die sich über mehrere Jahre erstrecken und die Summe von 40 Millionen Euro übersteigen – beides ist beim SDKVertrag der Fall –, ein Spezialgesetz benötigen.
Vertrag ist null und nichtig
Das Gesetz von 2005, das dem Vertrag zugrunde liegt, ist laut den Gutachten kein Spezialgesetz, weil dort nichts über die Finanzierung steht. Diane Adehm, Vorsitzende des parlamentarischen Budgetkontrollausschusses, der das Gutachten beim wissenschaftlichen Dienst der Chamber in Auftrag gegeben hatte, sprach von einem Blankoscheck für die Regierung, „so viel Geld für die SuperDrecksKëscht auszugeben, wie sie möchte“.
Der wissenschaftliche Dienst schlägt vor, die Situation mit einem nachträglichen Spezialgesetz in Ordnung zu bringen, damit der Vertrag rechtskräftig ist. Der Anwalt hingegen vertritt die Ansicht, dass ein neuer Vertrag notwendig sei, was in der Folge auch bedeutet, dass die Aktion SDK neu ausgeschrieben werden müsste.
Für die CSV ist dies die Gelegenheit, Licht in Bereiche zu bringen, die vergangenes Jahr im Audit nicht untersucht worden waren, wie zum Beispiel die Konten der Firma OSL, das Firmengeflecht von Hans-Peter Walter, dem Betreiber der Firma, sowie die freundschaftliche Verbindung zwischen Walter und dem Direktor der Umweltverwaltung, dessen Sohn als Direktor der SDK-Akademie eingestellt worden ist, ohne dass der Posten jemals ausgeschrieben worden wäre. Die CSV möchte, dass diese und andere noch im Raum stehende Unklarheiten und Unregelmäßigkeiten ein für allemal aus dem Weg geschaffen werden. „Wir fordern volle Transparenz“, sagte Gilles Roth.
Klarheit durch zusätzliches Audit Am Montag findet eine gemeinsame Sitzung des parlamentarischen Budgetkontroll- und Umweltausschusses zusammen mit Umweltministerin Carole Dieschbourg (Déi Gréng) statt. Die CSV hofft, dort zufriedenstellende Antworten zu bekommen. Mitunter sei ein zusätzliches Audit nach den internationalen Normen nötig, um die noch verbleibenden Fragen zu beantworten. „Das Parlament kann nicht einem Gesetz zustimmen, wenn nicht alle Fragen beantwortet sind“, so Roth. Sollte gemauert werden, werde man sich notfalls für eine parlamentarische Untersuchungskommission starkmachen.
Dass ein Spezialgesetz verabschiedet werden muss, liegt auf der Hand. Ein solches Gesetz würde von der CSV mitgetragen. Ob das reicht oder der Vertrag gestoppt und die Vergabe des Auftrags neu aufgerollt werden muss, müsse der Staatsrat entscheiden, so noch Gilles Roth.
Roth zufolge hätte die Regierung, in diesem Fall das Umweltministerium, wissen müssen, dass ein Spezialgesetz nötig ist, da dies auch bei anderen Projekten, beim RGTR beispielsweise, so gehandhabt worden sei und der Staatsrat bereits 2012 bei einem anderen Gesetz (Digitalfunknetz Renita) in seinem Gutachten auf die Notwendigkeit eines Spezialgesetzes hingewiesen habe.
Im Gutachten des Umweltministeriums wird versucht, etwas zu bestätigen, was nicht zu bestätigen ist. Gilles Roth
Das Umweltministerium kommt in seinem knapp zweieinhalbseitigen Gutachten zu einer völlig anderen Schlussfolgerung, und zwar, dass alles rechtens sei. Von dieser Einschätzung hält Gilles Roth nichts. „In dem Gutachten wird versucht, etwas zu beschönigen und etwas zu bestätigen, was sich nicht bestätigen lässt.“
Das Umweltministerium scheint verstanden zu haben, dass es mit seiner Einschätzung keine Chance hat. Sollte sich die Interpretation aus dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes durchsetzen, werde man einer gesetzlichen Nachbesserung selbstverständlich zustimmen und diesen Weg mitgehen, so das Ministerium am Dienstagabend in einer Pressemitteilung.