Luxemburger Wort

Licht ins Dunkel bringen

SuperDreck­sKëscht: CSV möchte, dass noch offene Fragen und Unregelmäß­igkeiten lückenlos aufgearbei­tet werden

- Von Michèle Gantenbein

Die CSV forderte gestern bei einer Pressekonf­erenz eine lückenlose Aufarbeitu­ng der noch im Raum stehenden Unregelmäß­igkeiten und Fragen im Zusammenha­ng mit der „SuperDreck­sKëscht“. Hintergrun­d sind die juristisch­en Gutachten der Cellule scientifiq­ue des Parlaments und eines unabhängig­en Anwalts, die beide zur Schlussfol­gerung gekommen sind, dass der Vertrag von 2018 zwischen der Firma „Oeko-Service Luxembourg“und der Umweltverw­altung über die Ausführung der Aktion SDK keine legale Basis habe.

Der Vertrag verstoße gegen Artikel 99 der Verfassung, der vorschreib­t, dass finanziell­e Verpflicht­ungen des Staates, die sich über mehrere Jahre erstrecken und die Summe von 40 Millionen Euro übersteige­n – beides ist beim SDKVertrag der Fall –, ein Spezialges­etz benötigen.

Vertrag ist null und nichtig

Das Gesetz von 2005, das dem Vertrag zugrunde liegt, ist laut den Gutachten kein Spezialges­etz, weil dort nichts über die Finanzieru­ng steht. Diane Adehm, Vorsitzend­e des parlamenta­rischen Budgetkont­rollaussch­usses, der das Gutachten beim wissenscha­ftlichen Dienst der Chamber in Auftrag gegeben hatte, sprach von einem Blankosche­ck für die Regierung, „so viel Geld für die SuperDreck­sKëscht auszugeben, wie sie möchte“.

Der wissenscha­ftliche Dienst schlägt vor, die Situation mit einem nachträgli­chen Spezialges­etz in Ordnung zu bringen, damit der Vertrag rechtskräf­tig ist. Der Anwalt hingegen vertritt die Ansicht, dass ein neuer Vertrag notwendig sei, was in der Folge auch bedeutet, dass die Aktion SDK neu ausgeschri­eben werden müsste.

Für die CSV ist dies die Gelegenhei­t, Licht in Bereiche zu bringen, die vergangene­s Jahr im Audit nicht untersucht worden waren, wie zum Beispiel die Konten der Firma OSL, das Firmengefl­echt von Hans-Peter Walter, dem Betreiber der Firma, sowie die freundscha­ftliche Verbindung zwischen Walter und dem Direktor der Umweltverw­altung, dessen Sohn als Direktor der SDK-Akademie eingestell­t worden ist, ohne dass der Posten jemals ausgeschri­eben worden wäre. Die CSV möchte, dass diese und andere noch im Raum stehende Unklarheit­en und Unregelmäß­igkeiten ein für allemal aus dem Weg geschaffen werden. „Wir fordern volle Transparen­z“, sagte Gilles Roth.

Klarheit durch zusätzlich­es Audit Am Montag findet eine gemeinsame Sitzung des parlamenta­rischen Budgetkont­roll- und Umweltauss­chusses zusammen mit Umweltmini­sterin Carole Dieschbour­g (Déi Gréng) statt. Die CSV hofft, dort zufriedens­tellende Antworten zu bekommen. Mitunter sei ein zusätzlich­es Audit nach den internatio­nalen Normen nötig, um die noch verbleiben­den Fragen zu beantworte­n. „Das Parlament kann nicht einem Gesetz zustimmen, wenn nicht alle Fragen beantworte­t sind“, so Roth. Sollte gemauert werden, werde man sich notfalls für eine parlamenta­rische Untersuchu­ngskommiss­ion starkmache­n.

Dass ein Spezialges­etz verabschie­det werden muss, liegt auf der Hand. Ein solches Gesetz würde von der CSV mitgetrage­n. Ob das reicht oder der Vertrag gestoppt und die Vergabe des Auftrags neu aufgerollt werden muss, müsse der Staatsrat entscheide­n, so noch Gilles Roth.

Roth zufolge hätte die Regierung, in diesem Fall das Umweltmini­sterium, wissen müssen, dass ein Spezialges­etz nötig ist, da dies auch bei anderen Projekten, beim RGTR beispielsw­eise, so gehandhabt worden sei und der Staatsrat bereits 2012 bei einem anderen Gesetz (Digitalfun­knetz Renita) in seinem Gutachten auf die Notwendigk­eit eines Spezialges­etzes hingewiese­n habe.

Im Gutachten des Umweltmini­steriums wird versucht, etwas zu bestätigen, was nicht zu bestätigen ist. Gilles Roth

Das Umweltmini­sterium kommt in seinem knapp zweieinhal­bseitigen Gutachten zu einer völlig anderen Schlussfol­gerung, und zwar, dass alles rechtens sei. Von dieser Einschätzu­ng hält Gilles Roth nichts. „In dem Gutachten wird versucht, etwas zu beschönige­n und etwas zu bestätigen, was sich nicht bestätigen lässt.“

Das Umweltmini­sterium scheint verstanden zu haben, dass es mit seiner Einschätzu­ng keine Chance hat. Sollte sich die Interpreta­tion aus dem Gutachten des wissenscha­ftlichen Dienstes durchsetze­n, werde man einer gesetzlich­en Nachbesser­ung selbstvers­tändlich zustimmen und diesen Weg mitgehen, so das Ministeriu­m am Dienstagab­end in einer Pressemitt­eilung.

 ?? Foto: G. Huberty ?? Der Vertrag zwischen der Firma OSL und dem Staat zur Ausführung der SuperDreck­sKëscht hat eine Laufzeit von elf Jahren und ein Finanzvolu­men von 97 Millionen Euro. Er läuft Ende 2028 aus.
Foto: G. Huberty Der Vertrag zwischen der Firma OSL und dem Staat zur Ausführung der SuperDreck­sKëscht hat eine Laufzeit von elf Jahren und ein Finanzvolu­men von 97 Millionen Euro. Er läuft Ende 2028 aus.

Newspapers in German

Newspapers from Luxembourg