Geldstrafe für Bauunternehmer
Gericht mit teilweisem Abriss eines denkmalgeschützten Hofes in Berdorf befasst
Diekirch. Eigentlich sollte der Hof in einer Grünzone in Berdorf nur renoviert werden. Da das Gebäude unter Denkmalschutz stand, wurde in der Genehmigung denn auch genau festgehalten, welche alte Bausubstanz erhalten bleiben sollte. Dies betraf etwa die Außenmauern und die Decke zwischen dem Erdgeschoss und dem ersten Stock.
Eine Woche nach Beginn der Arbeiten im Frühjahr 2021 stand dann aber nur noch die vordere Fassade sowie ein Teil der Seitenmauern. Nun wurde der zuständige Bauunternehmer wegen der Verstoßes gegen die in der Genehmigung angegebenen Bestimmungen – und somit gegen das Gesetz zum Denkmalschutz – vom Bezirksgericht Diekirch in erster Instanz zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verurteilt.
Ein Fehlverhalten der Eigentümerin, die die Arbeiten in Auftrag gegeben hatte, hat das Gericht ebenfalls festgehalten, sich allerdings für eine Aussetzung des Urteils (Suspension du prononcé) ausgesprochen. Der mitangeklagte Statiker wurde unterdessen freigesprochen.
Angeklagte sprechen von Unfall
Während der Verhandlung hatten die Beschuldigten alle Vorwürfe von sich gewiesen. Dem Bauunternehmer zufolge sei die hintere, komplett durchnässte Mauer einfach eingestürzt, als man einen Teil des Daches entfernen wollte. Durch diesen Einsturz sei es dann zu Rissen an tragenden Wänden gekommen. Daraufhin habe man auch diese abgerissen.
Gegen den Unternehmer sprach jedoch, dass auf der Baustelle ein Kettenbagger zum Einsatz gekommen war. Ein Vertreter der Denkmalschutzbehörde hatte als Zeuge vor Gericht denn auch erklärt, dass auf jener Baustelle in Berdorf wohl eher Handarbeit gefragt gewesen sei.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte seinerseits einen klaren Gesetzesverstoß zurückbehalten. Er hatte „abschreckende Geldbußen“von jeweils 15 000 Euro gegen die Eigentümerin und den Bauunternehmer gefordert. Mit ihrem Urteil blieben die Richter weit unter dieser Forderung.
Alle Parteien haben nun 40 Tage Zeit, um gegen das Urteil aus erster Instanz Berufung einzulegen.