„Kompensation ist kein Freischein“
Bei einem Projekt soll zuerst vermieden werden, Wälder und Biotope zu zerstören
Luxemburg. Dass es um den Luxemburger Wald nicht gut gestellt ist, hat sich in der Zwischenzeit herumgesprochen. Klimawandel und Zivilisationsdruck sind zwei Faktoren, die den Wäldern arg zusetzen. Umso größer ist die Aufmerksamkeit, wenn vorhandene Waldpartien abgeholzt werden. Auch wenn dabei an anderen Orten kompensiert wird, stellt sich die Frage, wie sich die beiden Maßnahmen im Gleichgewicht halten.
Zunächst dürfen bestehende Wälder nur dann zerstört werden, wenn dies von öffentlichem Nutzen ist. In dem Fall werden dann Kompensationsmaßnahmen fällig. Gehört der betroffene Wald zu einem geschützten Biotop, muss der Ausgleich in demselben ökologischen Gebiet stattfinden.
Luxemburg ist zu diesem Zweck in fünf geografische Sektoren eingeteilt. Wenn sich dann zusätzlich dazu in den betroffenen Gebieten geschützte Biotope nach europäischen Richtlinien befinden, müssen etwaige Maßnahmen mit der Europäischen Kommission abgestimmt werden.
Ein aktuelles Projekt, das in diese Kategorie fällt, ist der Bau der künftigen Tramstrecke zwischen Kirchberg und Senningerberg. Um Platz hierfür zu schaffen, wurden auf einer Fläche von 3,2 Hektar Bäume entfernt. Das Waldgebiet gehört jedoch zum Grünewald und der ist als „Habitare Natura 2000“Zone ausgewiesen.
Mehr ausgleichen als zerstören
Frank Wolff, beigeordneter Direktor der Natur- und Forstverwaltung, legt jedoch Wert darauf, dass die Kompensation kein Allheilmittel ist: „Selbstverständlich ist es nicht damit getan, wenn man einen Bestandswald abholzt und einige Kilometer entfernt neue Bäume anpflanzt.“Deshalb gilt in jedem Fall die Maxime: „Vermeiden, verringern, kompensieren.“Zunächst soll bei jedem Projekt nach Möglichkeiten gesucht werden, die Zerstörung von Wald oder Biotopen zu vermeiden. Sollte dies nicht möglich sein, gilt es, die Zerstörung auf ein Mindestmaß zu beschränken. Erst in einem letzten Schritt, wenn alle vorherigen Überlegungen nicht fruchten, sollte auf Kompensation zurückgegriffen werden. Wolff fasst es treffend zusammen: „Kompensation ist kein Freischein.“
Eines der fundamentalen Prinzipien besagt, dass die kompensierenden Flächen größer sein müssen als die Flächen, die kaputt gemacht werden. Je nachdem wie wertvoll ein zu zerstörendes Biotop ist, wird schon mal ein Aufschlag von 50 Prozent fällig. In dem Fall muss für einen Hektar Zerstörung eineinhalb Hektar Neuanlage vorgesehen werden.
Um den Erfolg der Aktion zu verfolgen und zu dokumentieren, wird alle drei Jahre ein Bericht erstellt, wie sich die Maßnahmen entwickeln. Etwaige Nachbesserungen können auf diese Art kurzfristig durchgeführt werden. Dieses Monitoring wird während 25 Jahren durchgeführt, was dann als Abschluss der Kompensationsmaßnahme angesehen wird. Dabei ist Luxemburg bei Weitem nicht allein mit seinen Bemühungen. Sämtliche Nachbarländer haben ähnliche Systeme, wobei Deutschland die Maßnahmen in die Hände von Betrieben aus der Privatwirtschaft abgibt.
Register zeigt Aktionsbedarf
Ein Werkzeug in der Kiste des Luxemburger Naturschutzes ist das „Registre des mesures compensatoires“. In diesem Register werden sämtliche geforderten Maßnahmen festgehalten, ebenso wie die durchgeführten Maßnahmen. So kann jederzeit abgerufen werden, welche Arbeiten noch ausstehen und welche abgeschlossen sind. Dahinter versteckt sich jedoch noch ein weiterer Vorteil, wie Frank Wolff erklärt: „Wir können sozusagen auf Vorrat kompensieren, wenn wir über die notwendigen Flächen verfügen.“Mit dem Register ist es möglich, festzustellen, ob noch Aktionsbedarf besteht oder nicht. „Bis Herbst 2025 dürften wir auf Landesebene ausgeglichen sein, allerdings mit regionalen Unterschieden“, gibt sich Wolff zuversichtlich.
Besonders in der Minettegegend wird es aber schwierig, zu einem Gleichgewicht zu kommen, da die anstehenden Projekte zu zahlreich sind und die verfügbaren Flächen zu wenige. Derzeit sind in ganz Luxemburg 15 Projekte in Arbeit, die eine Gesamtfläche von 350 Hektar umfassen.
Doch auch wenn es heißt, dass bestimmte Flächen zur Kompen
Bis Herbst 2025 dürften wir auf Landesebene ausgeglichen sein, allerdings mit regionalen Unterschieden. Frank Wolff, ANF