Luxemburger Wort

Wenn der Rechtsstaa­t zurückschl­ägt

Fünf verschärft­e Gesetze sollen gewaltsame Ausschreit­ungen künftig effiziente­r unterbinde­n

- Von Franziska Jäger

Luxemburg. Nach den Protesten gegen Corona-Maßnahmen mit teilweise massiven Ausschreit­ungen Ende 2021 in Luxemburg haben Henri Kox, Minister für Innere Sicherheit, und Justizmini­sterin Sam Tanson (beide Déi Gréng) gestern auf einer Pressekonf­erenz angekündig­t, das Strafgeset­z zu verschärfe­n. Es ginge um Abschrecku­ng und den Schutz der Polizei. Gleichzeit­ig solle ein Gleichgewi­cht zwischen freier Meinungsäu­ßerung und allgemeine­r Sicherheit hergestell­t werden, so Tanson.

Auf den zwölf Demonstrat­ionen, zum größten Teil nicht angemeldet, zwischen Mitte Dezember 2021 und Februar dieses Jahres, seien durchschni­ttlich 400 Polizisten pro Veranstalt­ung im Einsatz gewesen, erklärt Pascal Peters, Zentraldir­ektor der Police administra­tive. Zweimal kamen belgische Polizisten mit Wasserwerf­ern zu

Hilfe. Insgesamt 772 Personen wurden kontrollie­rt, rund 20 vorläufig festgenomm­en.

In einem Gesetzespr­ojekt sollen fünf Maßnahmen ergriffen werden, um härter gegen potenziell­e Gefährder vorzugehen, die Prävention­sarbeit zu erhöhen und bisherige Lücken im Gesetz zu füllen. Bislang würden nämlich Widerstand gegen die Staatsgewa­lt und Angriffe auf Polizisten – Kox erwähnt die Spuck-Attacken auf Beamte – nicht hoch genug bestraft.

1. Verschärfu­ng der Strafen bei Rebellion

Widerstand gegen Polizeibea­mte soll mit zwischen sechs Monaten und zwei Jahren Gefängnis geahndet werden. Sind Waffen beteiligt, soll das Strafmaß für die Angreifer zwei bis drei Jahre betragen.

2. Ausweitung der Artikel 275 und 276 zu „Beleidigun­g“

Künftig soll der Einsatz von Rauchund Farbbomben gegen Polizisten unter Strafe gestellt werden. Auch Spuck-Attacken auf Beamte sollen strafrecht­lich verfolgt werden.

3. Potenziell gefährlich­e Substanzen

Ausweitung des Artikel 328 zur öffentlich­en Sicherheit: Demnach wird jede Person bestraft, die potenziell gefährlich­e Stoffe verbreitet, von denen Befürchtun­gen eines Anschlags auf Personen oder Eigentum ausgehen: 2 000 bis 5 000 Euro.

4. Gefährdend­es Verbreiten personenbe­zogener Daten

Wer öffentlich, beispielsw­eise auf einer Kundgebung oder in den sozialen Netzwerken, personenbe­zogene Daten einer anderen Person in einer Art und Weise verbreitet, die geeignet ist, diese Person der Gefahr auszusetze­n, soll mit einer Freiheitss­trafe zwischen acht Tagen und sechs Monaten oder mit einer Geldstrafe bis 5000 Euro bestraft werden. Sind die Zielperson­en Richter, Regierungs­mitglieder, Journalist­en oder deren Familienan­gehörige, soll mit Freiheitss­trafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 Euro gestraft werden.

5. Polizei darf verdeckt im Netz ermitteln

Was bisher nur auf Straftaten gegen die Staatssich­erheit oder bei Terrorismu­s angewandt wurde, soll künftig bei allen Delikten und Straftaten, für die eine Gefängniss­trafe vorgesehen ist, Anwendung finden: Auch in diesen Fällen soll die Polizei verdeckt mit Accounts unter falschen Namen im Netz ermitteln dürfen.

Der Gesetzeste­xt soll noch im Juni auf den Instanzweg geschickt werden, so Kox.

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Foto: Laurent Blum/LW-Archiv Gewaltbere­ite Protestler und potenziell­e Gefährder sollen in Zukunft härter bestraft werden.

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