Digitalisierung und Barrierefreiheit sind Sorgenkinder der Justiz
Das diesjährige EU-Justizbarometer macht auf die Ineffizienz des Luxemburger Rechtssystems aufmerksam
Das EU-Justizbarometer, das vergleichbare Daten zur Unabhängigkeit, Qualität und Effizienz der nationalen Justizsysteme liefert, hinterlässt für Luxemburg einen faden Beigeschmack. Zwar wird das heimische Justizwesen als unabhängig und effizient wahrgenommen und befindet sich hinter Finnland, Dänemark und Österreich an vierter Stelle unter den europäischen Spitzenreitern, doch unterscheidet sich die tatsächliche Realität von dieser bloßen Wahrnehmung. Eine Verwaltungsentscheidung braucht hier im Land im Durchschnitt fast 600 Tage, wodurch Luxemburg an zehnter Stelle im europäischen Vergleich landet. Bei Zivil- und Handelsentscheidungen liegt das Großherzogtum zwar an sechster Stelle, doch kann bei der Dauer des Prozesses ein Negativtrend über die letzten zehn Jahre festgestellt werden.
In puncto Barrierefreiheit der Justiz sitzt Luxemburg am unteren Ende der Tabelle am 21. Platz fest. Brailleschrift, Zeichensprache, digitale Lösungen oder weitere barrierefreie Formate werden vor Gericht nicht angeboten, was die niedrige Positionierung des Großherzogtums in dieser Tabelle erklärt. Maßnahmen zur Implementierung einer kinderfreundlichen Justiz fehlen zwar nicht gänzlich, doch gibt es Luft nach oben. Folgt man der Grafik des Justizbarometers fehlt eine spezifisch für Kinder gestaltete Internetseite, damit diese ein Grundwissen über das Luxemburger Rechtssystem online erwerben können, gänzlich.
Fehlende Digitalisierung macht Kummer
Ein weiterer Schwachpunkt der heimischen Justiz liegt laut des diesjährigen Barometers in der fehlenden Digitalisierung. Luxemburg belegt hinter Bulgarien und Griechenland den letzten Platz. Grund dafür ist beispielsweise die fehlende Möglichkeit, Akten laufender oder beendeter Gerichtsverfahren online aufzurufen, während Gerichtskosten zudem weiterhin über Online-Banking nicht bezahlt werden können.
Neben fünf anderen Ländern bietet Luxemburg zudem keine Karenzzeit
für Richterinnen und Richter an, die dazu berufen werden könnten, auf Regierungsebene einer zeitlich begrenzten Beschäftigung nachzugehen. Trotz der negativen Bilanz Luxemburgs, wenn es um die Sorgenkinder Digitalisierung und Barrierefreiheit geht, so tendiert die Wahrnehmung von den heimischen Unternehmen in
Sachen Investitionsschutz eher zu einem positiveren Urteil. Mehr als achtzig Prozent der Unternehmen haben Vertrauen in die jetzigen Gesetze. FJ