Luxemburger Wort

Über den Wert eines Universitä­tsdiploms beim Staat

Hat man nach 120 Stunden Weiterbild­ung das Wissen, was andere sich in fünf Jahren angeeignet haben?

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„Something is rotten in the state of Denmark.” Beim Luxemburge­r Staat kann man im Falle eines „changement de carrière“beispielsw­eise von der Laufbahn B1 in die Laufbahn A1 aufsteigen. Im Klartext, ein Staatsfunk­tionär B1 (z.B. Abschluss mit Meisterbri­ef) kann nach Bescheinig­ung von 120 Stunden vorgeschri­ebener Weiterbild­ung in die Karriere A1 (Universitä­tsdiplom; Master) aufsteigen.

In meinem konkreten Fall bedeutet dies, ich als Sekundarle­hrer (Diplom-Ingenieur der Elektrotec­hnik) an einem Lyzeum, kann ein „Meister der Elektrotec­hnik“welche die 120 Stunden Weiterbild­ung abgelegt hat, theoretisc­he Kurse sämtlicher Klassen in besagtem Fachbereic­h unterricht­en.

Hat man nach 120 Stunden Weiterbild­ung das theoretisc­he fachbezoge­ne Wissen welches ich als Diplom-Ingenieur mir während fünf Jahren angeeignet habe? Warum also noch studieren?

So wird der Gärtnermei­ster zum Agraringen­ieur, der Fleischerm­eister zum Pathologen, der Optiker zum Augenarzt … Es liegt mir fern in irgendeine­r Weise einen der aufgezählt­en Berufe zu diskrediti­eren. Aber, Beispiele eventuell an den Haaren herbeigezo­gen, kann helfen die Problemati­k zu verdeutlic­hen.

Fakt ist: 120 Stunden obligatori­sche Weiterbild­ung werden gleichgest­ellt mit einem Universitä­tsdiplom von fünf Jahren, also dem heutigen Master. Auch wenn dies nichts Illegales ist, muss doch die Frage gestellt sein dürfen, ob das richtig ist.

Aber wie sagte bereits Edward Kennedy sinngemäß: „In der Politik ist es wie in der Mathematik: alles was nicht ganz richtig ist, ist falsch“.

Und da solle noch einer behaupten, der soziale Aufstieg in Luxemburg wäre fast unmöglich! Nico Bonifas,

Nospelt

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Foto: Guy Jallay 120 Stunden obligatori­sche Weiterbild­ung werden gleichgest­ellt mit einem Universitä­tsdiplom, schreibt der Autor des Leserbrief­s.

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