Über den Wert eines Universitätsdiploms beim Staat
Hat man nach 120 Stunden Weiterbildung das Wissen, was andere sich in fünf Jahren angeeignet haben?
„Something is rotten in the state of Denmark.” Beim Luxemburger Staat kann man im Falle eines „changement de carrière“beispielsweise von der Laufbahn B1 in die Laufbahn A1 aufsteigen. Im Klartext, ein Staatsfunktionär B1 (z.B. Abschluss mit Meisterbrief) kann nach Bescheinigung von 120 Stunden vorgeschriebener Weiterbildung in die Karriere A1 (Universitätsdiplom; Master) aufsteigen.
In meinem konkreten Fall bedeutet dies, ich als Sekundarlehrer (Diplom-Ingenieur der Elektrotechnik) an einem Lyzeum, kann ein „Meister der Elektrotechnik“welche die 120 Stunden Weiterbildung abgelegt hat, theoretische Kurse sämtlicher Klassen in besagtem Fachbereich unterrichten.
Hat man nach 120 Stunden Weiterbildung das theoretische fachbezogene Wissen welches ich als Diplom-Ingenieur mir während fünf Jahren angeeignet habe? Warum also noch studieren?
So wird der Gärtnermeister zum Agraringenieur, der Fleischermeister zum Pathologen, der Optiker zum Augenarzt … Es liegt mir fern in irgendeiner Weise einen der aufgezählten Berufe zu diskreditieren. Aber, Beispiele eventuell an den Haaren herbeigezogen, kann helfen die Problematik zu verdeutlichen.
Fakt ist: 120 Stunden obligatorische Weiterbildung werden gleichgestellt mit einem Universitätsdiplom von fünf Jahren, also dem heutigen Master. Auch wenn dies nichts Illegales ist, muss doch die Frage gestellt sein dürfen, ob das richtig ist.
Aber wie sagte bereits Edward Kennedy sinngemäß: „In der Politik ist es wie in der Mathematik: alles was nicht ganz richtig ist, ist falsch“.
Und da solle noch einer behaupten, der soziale Aufstieg in Luxemburg wäre fast unmöglich! Nico Bonifas,
Nospelt