Unterkunft auf Zeit
Neue Regelung der Mietverträge von Studentenwohnungen tritt zur Rentrée in Kraft
Luxemburg. Ab September 2022, also pünktlich zur Rentrée, werden die Mietverträge von Studentenwohnungen in Luxemburg auf die Regelstudienzeiten begrenzt. Konkret bedeutet dies, dass Studierende in Bachelor- oder Masterstudiengängen nicht länger als 36 respektive 24 Monate in einer solchen Unterkunft leben können. Darüber informieren Bildungsminister Claude Meisch (DP) und Wohnungsbauminister Henri Kox (Déi Gréng) in einer gemeinsamen parlamentarischen Antwort.
Für Doktoranden wird die neue Regelung bereits seit März dieses Jahres angewendet. Sie können höchstens für die Dauer von 24 Monaten in einer für Studenten vorgesehenen Wohnung unterkommen, obschon sie in der Regel während 48 Monaten an der Uni sind. Der LSAP-Abgeordnete Yves Cruchten wollte in diesem Zusammenhang erfahren, wie viele zusätzliche Wohnheime derzeit in Planung seien und wie viele Studierende auf einer Warteliste für eine Unterkunft stünden.
650 Studierende warteten im Herbst 2021 auf Wohnraum
Was die Erweiterung des Wohnraumes angeht, konnten die beiden Minister keine genauen Angaben machen. Neben der geplanten Unterkunft „Porte de France“in Belval seien zwar noch weitere Projekte in Planung, diese seien allerdings noch nicht bestätigt worden. In puncto Wartelisten beobachte man einen klaren Trend: Die Nachfrage ist deutlich höher als das Angebot, für Studierende resultiert dies in Zimmerknappheit. Während im Jahr 2019 noch 350 Personen auf Wohnraum der Universität
warteten, stieg diese Zahl im Herbst 2021 auf 650. Dies sei darauf zurückzuführen, dass deutlich mehr Anträge gestellt wurden, allerdings nur sehr wenige Wohnungen frei wurden.
Die neue Maßnahme, die die Dauer des Mietvertrags auf die reguläre Dauer des Studiums beschränkt, soll der Zimmerknappheit entgegenwirken. So würden nach und nach mehr Unterkünfte wieder frei werden, was wiederum bei der Bewältigung der Nachfrage helfen würde.
Großvaterklausel für aktuelle Mieter
Cruchten bedauert indes, dass dieses Prozedere nicht mit der Vorgehensweise der staatlichen Finanzhilfe einhergeht. Letztere erlaubt es Studierenden nämlich ein Jahr (zwei Semester) länger auf die Hilfe zurückzugreifen, sollte eine
Person beispielsweise nach einem Jahr die Fachrichtung wechseln oder nicht alle Prüfungen bestanden haben. „Die neue Maßnahme bedeutet für Studenten, dass sie es sich nicht leisten können, Prüfungen nicht zu bestehen oder das Fach zu wechseln“, stellt er in seiner parlamentarischen Anfrage fest.
Die Minister erklären ihrerseits, dass es auch bei der neuen Regelung Ausnahmen geben würde. Dies allerdings nur, wenn medizinische Gründe vorliegen oder in Fällen höherer Gewalt. Mieter, die ihren Vertrag vor dieser Neuerung unterschrieben haben, werden bis zum Ende ihres Studiums von einer Großvaterklausel profitieren können. Für sie wird es demnach keine Neuerungen geben. Lediglich die künftigen Verträge werden von der neuen Regelung betroffen sein.