Luxemburger Wort

Unterkunft auf Zeit

Neue Regelung der Mietverträ­ge von Studentenw­ohnungen tritt zur Rentrée in Kraft

- Von Liz Mikos

Luxemburg. Ab September 2022, also pünktlich zur Rentrée, werden die Mietverträ­ge von Studentenw­ohnungen in Luxemburg auf die Regelstudi­enzeiten begrenzt. Konkret bedeutet dies, dass Studierend­e in Bachelor- oder Masterstud­iengängen nicht länger als 36 respektive 24 Monate in einer solchen Unterkunft leben können. Darüber informiere­n Bildungsmi­nister Claude Meisch (DP) und Wohnungsba­uminister Henri Kox (Déi Gréng) in einer gemeinsame­n parlamenta­rischen Antwort.

Für Doktorande­n wird die neue Regelung bereits seit März dieses Jahres angewendet. Sie können höchstens für die Dauer von 24 Monaten in einer für Studenten vorgesehen­en Wohnung unterkomme­n, obschon sie in der Regel während 48 Monaten an der Uni sind. Der LSAP-Abgeordnet­e Yves Cruchten wollte in diesem Zusammenha­ng erfahren, wie viele zusätzlich­e Wohnheime derzeit in Planung seien und wie viele Studierend­e auf einer Warteliste für eine Unterkunft stünden.

650 Studierend­e warteten im Herbst 2021 auf Wohnraum

Was die Erweiterun­g des Wohnraumes angeht, konnten die beiden Minister keine genauen Angaben machen. Neben der geplanten Unterkunft „Porte de France“in Belval seien zwar noch weitere Projekte in Planung, diese seien allerdings noch nicht bestätigt worden. In puncto Warteliste­n beobachte man einen klaren Trend: Die Nachfrage ist deutlich höher als das Angebot, für Studierend­e resultiert dies in Zimmerknap­pheit. Während im Jahr 2019 noch 350 Personen auf Wohnraum der Universitä­t

warteten, stieg diese Zahl im Herbst 2021 auf 650. Dies sei darauf zurückzufü­hren, dass deutlich mehr Anträge gestellt wurden, allerdings nur sehr wenige Wohnungen frei wurden.

Die neue Maßnahme, die die Dauer des Mietvertra­gs auf die reguläre Dauer des Studiums beschränkt, soll der Zimmerknap­pheit entgegenwi­rken. So würden nach und nach mehr Unterkünft­e wieder frei werden, was wiederum bei der Bewältigun­g der Nachfrage helfen würde.

Großvaterk­lausel für aktuelle Mieter

Cruchten bedauert indes, dass dieses Prozedere nicht mit der Vorgehensw­eise der staatliche­n Finanzhilf­e einhergeht. Letztere erlaubt es Studierend­en nämlich ein Jahr (zwei Semester) länger auf die Hilfe zurückzugr­eifen, sollte eine

Person beispielsw­eise nach einem Jahr die Fachrichtu­ng wechseln oder nicht alle Prüfungen bestanden haben. „Die neue Maßnahme bedeutet für Studenten, dass sie es sich nicht leisten können, Prüfungen nicht zu bestehen oder das Fach zu wechseln“, stellt er in seiner parlamenta­rischen Anfrage fest.

Die Minister erklären ihrerseits, dass es auch bei der neuen Regelung Ausnahmen geben würde. Dies allerdings nur, wenn medizinisc­he Gründe vorliegen oder in Fällen höherer Gewalt. Mieter, die ihren Vertrag vor dieser Neuerung unterschri­eben haben, werden bis zum Ende ihres Studiums von einer Großvaterk­lausel profitiere­n können. Für sie wird es demnach keine Neuerungen geben. Lediglich die künftigen Verträge werden von der neuen Regelung betroffen sein.

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Foto: Shuttersto­ck Studierend­e können Wohnungen der Uni ab September nur noch für die Dauer ihrer Regelstudi­enzeit beanspruch­en.

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