Verurteilt wegen Holocaust-Verharmlosung
34-jähriger Impfkritiker hatte Corona-Maßnahmen mit den Verbrechen des Nationalsozialismus gleichgestellt
Diekirch. Erstmals ist in Luxemburg ein Impfskeptiker verurteilt worden, weil er die Corona-Politik der Regierung mit den Verbrechen des Nationalsozialismus verglichen hat.
Die Strafkammer aus Diekirch hat am Donnerstag einen 34-jährigen Mann aus Wiltz wegen Verharmlosung und Leugnung der Shoah, also des nationalsozialistischen Völkermords an 5,6 bis 6,3 Millionen europäischen Juden während des Zweiten Weltkriegs, in erster Instanz zu einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro verurteilt.
„Ungeimpft“-Judenstern und Arierausweis
Bernard K., der beruflich eine Flüchtlingsunterkunft leitet, hatte mehrfach in sozialen Netzwerken Bilder und Aussagen veröffentlicht, die das Gericht nun als strafbare Handlungen eingestuft hat. So veröffentlichte er etwa einen Judenstern mit der Aufschrift „Ungeimpft“sowie andere Fotomontagen, welche die Maßnahmen der Regierung zur Bekämpfung der Pandemie mit Motiven der Judenverfolgung gleichstellten, oder auch Corona-Impfbescheinigungen mit dem Ahnenpass aus der NS-Zeit.
Der Angeklagte zeigte sich im Prozess einsichtig. Er habe die Beiträge als satirisch empfunden. Deren Tragweite sei er sich nicht bewusst gewesen. Als der Vorsitzende Richter ihn dazu befragte, inwiefern er sein Handeln denn nun als falsch einschätze, blieb der 34-Jährige allerdings konkrete
Antworten schuldig. In diesem Prozess dürfte letztlich weniger das Strafmaß entscheidend sein, das weit unter den gesetzlichen Möglichkeiten liegt, als einfach die Tatsache, dass es überhaupt zu einer Verurteilung wegen der Verharmlosung der Leiden der Opfer des Nationalsozialismus gekommen ist. Falls es nämlich beim Urteil in erster Instanz bleibt, erhält diese richterliche Entscheidung Wegweisungscharakter für alle zukünftigen Prozesse. Diese außerordentliche Bedeutung des Prozesses hatte auch der Ankläger im Verfahren unterstrichen: „Das Urteil wird zeigen, ob unsere Gesetzgebung die moralisch zu verurteilenden Taten auch als strafbar einstuft“. Das hat die Strafkammer aus Diekirch nun getan. Alle Parteien können binnen 40 Tagen Berufung einlegen. Für die Leugnung, Verharmlosung oder Rechtfertigung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, von Kriegsverbrechen oder von Völkermorden sieht das Strafgesetz bis zu zwei Jahre Freiheitsentzug und Geldstrafen von bis zu 25 000 Euro vor.
In ihrem Urteil kamen die Richter angesichts der objektiven Schwere der Tatvorwürfe und der persönlichen Situation des Angeklagten zum Schluss, dass eine Gefängnisstrafe in diesem Fall nicht adäquat sei.
Auch die Staatsanwaltschaft hatte angesichts der Reue des Angeklagten, der Einschätzung, dass dieser nicht aus rassistischen Motiven gehandelt habe, und dessen blanker Strafakte im Prozess lediglich eine Geldbuße in Höhe von 2 000 Euro gefordert.
Die Ermittlungen waren indes nach einer Meldung beim AntiHatespeech-Portal Bee Secure Stopline aufgenommen worden.