Fünf Aufgaben für Security-Mitarbeiter
Gesetzesprojekt gibt Sicherheitsfirmen beim Veranstaltungsschutz klare Regeln vor
Luxemburg. Sie gehören zu großen Kultur- und Sportveranstaltungen mittlerweile schlicht dazu: private Sicherheitsdienste. Doch deren Aktivitäten fanden bislang in einer juristischen Grauzone statt. Und das führte nicht nur über Jahre hinweg zu Diskussionen, sondern brachte auch immer wieder die Staatsanwaltschaft ins Spiel.
Durch ein neues Gesetzesprojekt, das Justizministerin Sam Tanson (Déi Gréng) am vergangenen Freitag vorgestellt hat, bekommt der Veranstaltungsschutz nun klare rechtsstaatliche Regeln, die nicht nur alle Unsicherheiten, sondern auch jeglichen möglichen Missbrauch unterbinden sollen.
Die wichtigste Neuerung betrifft die Anbieter: Wer im Bereich des sogenannten Evénementiel als Sicherheitsdienst im Auftrag einer Drittperson – etwa bei Musikfestivals oder beim Marathon – arbeiten will, benötigt zwingend das Agrément des Justizministeriums. Und: Diese Unternehmen unterliegen einem Kontrollmechanismus und müssen die strengen, damit verbundenen Auflagen erfüllen. Für die Umstellung wird den Unternehmen eine sechsmonatige Übergangsphase zugestanden. Wer eine Sicherheitsfirma ohne Agrément engagiert, macht sich strafbar.
Aufgaben strikt begrenzt
„Wir haben jetzt eine einschränkende Liste mit fünf Missionen erstellt, die bei diesen Gelegenheiten aufgeführt werden dürfen“, erklärt Justizministerin Sam Tanson. „Das Alter einer Person kann anhand der Identitätspapiere festgestellt werden. Wenn Eintrittskarten vorgesehen sind, dann können diese kontrolliert werden. Dann darf auch überprüft werden, ob der Name auf der Eintrittskarte zum Träger passt.“
Dazu kommen aber auch Sicherheitsaspekte. So dürfen SecurityMitarbeiter
überprüfen, ob eine Person einen Gegenstand mit sich führt, der vom Veranstalter nicht zugelassen oder gar vom Gesetz verboten ist. „Das kann etwa ein Regenschirm sein“, führt Sam Tanson aus. „Aber natürlich auch eine Waffe. Und um das zu überprüfen, gibt es auch technische Instrumente.“
Außer mit solchem Gerät dürfen Besucher bei Kontrollen auch oberflächlich per Hand abgetastet werden. Taschen und Fahrzeuge dürfen ausschließlich einer visuellen Kontrolle unterzogen werden. Ausweise dürfen nicht kopiert werden. Sie können aber zeitweise im Austausch gegen ein Badge einbehalten werden. Werden Daten erfasst, müssen diese binnen eines Monats gelöscht werden.
Aber: Keine der Kontrollen darf ohne die Zustimmung des Betroffenen durchgeführt werden. „Wenn beispielsweise kontrolliert werden soll, ob jemand, der eine Veranstaltung besuchen will, volljährig ist und derjenige sich weigert, seinen Ausweis zu zeigen, dann ist das Resultat, dass ihm der Zugang verweigert wird“, unterstreicht die Justizministerin. „Es darf nicht sein, dass dann ein Zwang ausgeübt wird.“
Die fünfte Mission betrifft das Verhalten von Besuchern während der Veranstaltung. Personen, denen der Zutritt bereits gestattet wurde, die dann aber ein gefährdendes Verhalten an den Tag legen, dürfen vom Gelände entfernt werden. Dafür darf aber keine Gewalt angewendet werden. Gewaltanwendung ist Sicherheitsbeamten
generell untersagt. Wird jemand im Flagrant délit bei einer Tat erwischt, für die eine Gefängnisstrafe vorgesehen ist, dürfen Agenten eine Person bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Fesseln oder Einsperren ist aber verboten.
Neuerungen gibt es auch, wenn eine Veranstaltung im öffentlichen Raum stattfindet – also dort, wo Menschen sich üblicherweise frei bewegen können. Niemand ist verpflichtet, ein Sicherheitsunternehmen zu engagieren. Wenn es aber getan wird, dann muss die zuständige Gemeinde drei Monate zuvor informiert werden.
Der Organisator muss die Kommune darüber informieren, wie und wo die Veranstaltung stattfinden wird, wie viele Menschen erwartet werden, welche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, welches Sicherheitsunternehmen gegebenenfalls engagiert wird. Aufgrund dieser Daten wird dann der Perimeter der Veranstaltung festgelegt.
„Das ist sehr wichtig“, bekräftigt Sam Tanson. „Denn nur in diesem Bereich dürfen Sicherheitsagenten die genannten Kontrollen durchführen und der Raum muss durch Absperrungen erkenntlich sein.“Die Gemeinde darf die Genehmigung für die Veranstaltung verweigern, wenn sie die öffentliche Ordnung gefährdet sieht.
Ehrenhaftigkeit für alle Pflicht
Firmen, die im Veranstaltungsschutz arbeiten wollen, müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen, wie andere Sicherheitsunternehmen auch. Alle Mitarbeiter und Verantwortliche müssen ihre Ehrenhaftigkeit belegen. Die Firmen müssen eine Niederlassungserlaubnis des Mittelstandsministeriums besitzen und eine Geschäftsordnung vorlegen können. Außerdem muss eine Anrufzentrale eingerichtet werden und diese muss ebenso wie die Mitarbeiter während der Veranstaltung für die Polizei erreichbar sein.
Ferner müssen alle Mitarbeiter eine Uniform tragen mitsamt eines sichtbar getragenen Mitarbeiterausweises, dem zu entnehmen ist, für wen sie arbeiten und wer sie sind. Und: „Sicherheitsagenten dürfen im Kontext des Evénementiel keine Waffe mit sich führen“, hebt Sam Tanson ausdrücklich hervor.
Ebenso wie für andere Sicherheitsbereiche werden auch beim Veranstaltungsschutz die Arbeitsbedingungen strenger ausgelegt: Interimsverträge, Anstellungen als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder als Selbstständige wird es im Sicherheitsbereich nicht mehr geben. Zudem arbeitet das Justizministerium daran, Mindeststandards für die Ausbildung der Mitarbeiter festzulegen.