Luxemburger Wort

Gleiches Geld für alle

EuGH: Österreich muss diskrimini­erende Kindergeld­regeln ändern

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Luxemburg. Die Kindergeld­regeln in Österreich verstoßen nach einer Entscheidu­ng des Europäisch­en Gerichtsho­fs gegen EU-Recht. Nun drohen dem Land Nachzahlun­gen. Hintergrun­d des Urteils ist, dass Ausländer dort unter bestimmten Umständen weniger Kindergeld bekommen als Österreich­er. Betroffen sind Arbeitnehm­er, deren Kinder sich permanent in einem anderen Mitgliedst­aat aufhalten. Österreich koppelt die staatliche­n Zahlungen seit einiger Zeit an die dortigen Lebenshalt­ungskosten. „Dieser Mechanismu­s stellt eine ungerechtf­ertigte mittelbare Diskrimini­erung aufgrund der Staatsange­hörigkeit von Wanderarbe­itnehmern dar“, teilte das oberste Gericht der EU gestern mit.

Mit der Entscheidu­ng gab der EuGH einer sogenannte­n Vertragsve­rletzungsk­lage der EU-Kommission statt. Falls Österreich dem Urteil nicht nachkommt, kann die Kommission erneut klagen und eine Geldstrafe beantragen. Die aktuelle Koalition zwischen ÖVP und Grünen hat bereits für ein negatives EuGH-Urteil vorgesorgt und 220 Millionen Euro für mögliche Kindergeld-Rückzahlun­gen beiseitege­legt.

Einstiges Prestigepr­ojekt von ÖVP/FPÖ-Koalition

Die Kindergeld-Regelung aus dem Jahr 2019 galt als Prestigepr­ojekt der damaligen Koalitions­regierung zwischen konservati­ver ÖVP und rechter FPÖ. Die Anpassung führte zu mehr Kindergeld, wenn Kinder etwa in Großbritan­nien oder Irland lebten. Die Zahlungen für Kinder in Rumänien beispielsw­eise wurden dagegen mehr als halbiert.

Wie die österreich­ische Nachrichte­nagentur APA berichtete, hieß es zuletzt aus dem Familienmi­nisterium in Wien, man sei „für alle etwaigen Rechtsfolg­en durch das Urteil des Gerichtsho­fs vorbereite­t“. Seit Einführung der neuen Regelung hat Österreich in den vergangene­n drei Jahren bei der Auszahlung von Kindergeld in Ländern der EU und des Europäisch­en Wirtschaft­sraums jeweils 62 Millionen, 104 Millionen und 141 Millionen Euro eingespart, teilte ein Sprecher von Familienmi­nisterin Susanne Raab vor der Urteilsver­kündung mit.

Begründet hatte der EuGH seine Entscheidu­ng unter anderem damit, dass die vom abweichend­en Kindergeld betroffene­n Wanderarbe­itnehmer

zum Großteil aus Staaten kämen, in denen die Lebenshalt­ungskosten niedriger seien als in Österreich, was zu weniger Unterstütz­ung führe. Die Betroffene­n zahlten aber in gleicher Weise wie ein inländisch­er Arbeitnehm­er Sozialabga­ben und beteiligte­n sich damit ebenso an der Finanzieru­ng der Beiträge. Dabei komme es im Gegensatz zur Auszahlung der Gelder nicht auf den Wohnort der Kinder an. dpa

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Foto: Shuttersto­ck Weil Ausländer in Österreich oft weniger Kindergeld bekommen als Inländer, hat die EU-Kommission gegen die Alpenrepub­lik geklagt.

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