Mit lachenden Augen weinen
Was von Justiz- und Außenministerium in Beziehung auf die finanziellen Strapazen der Vereinigung Passerell betrieben wird, gleicht einer Desinformationskampagne, um der Glaubwürdigkeit der Vereinigung als notwendiger Akteur des Immigrationsbereiches zu schaden: Während das Justizministerium seine Zuständigkeit in dem Dossier abschreibt, bezieht sich das Außenministerium auf die „assistance juridique“, um Passerell ihr Existenzrecht abzusprechen.
Wer benötigt eine Rechtsberatung zu seinem Asylstatus, wenn der Staat bereits dafür zahlt? Dass sich Asylbewerber an Passerell wenden, weil das ONA oder die „assistance juridique“keine Antworten auf ihre Fragen finden, wird dabei völlig übersehen. Den Ministerien ist Passerell ein Dorn im Auge, denn durch seine bloße Existenz füllt diese eine Lücke, die der gastfreundlichen Selbstinszenierung der Luxemburger Immigrationspolitik zu widersprechen scheint. Die Realität von Asylbewerbern, die Passerell nämlich in ihren Interventionen meist zeichnet, ist für das weltoffene Luxemburger SaubermannImage wenig schmeichelhaft: Personen mit internationalem
Schutz, die im Durchschnitt fast 600 Tage in den eigentlich temporären Aufnahmestrukturen des ONA unter fragwürdigen Bedingungen und ohne Aussicht auf eine leistbare Wohnung verweilen, wird der Zugang zu Arbeitsmarkt und Integrationsmaßnahmen verwehrt.
Dass Ende 2020 Passerell eine Rechtsbeschwerde beim Verwaltungsgericht einreichte, um auf die Missstände der diskriminierenden Praktiken der Direction de l'Immigration aufmerksam zu machen, durch welche der Zugang zur Asylprozedur für Geflüchtete eingeschränkt wurde, dürfte den Ministerien nicht unbekannt sein. Das Schicksal Passerells wird von Justiz- und Außenministerium zwar beweint – aber mit lachenden Augen.