Milderes Urteil in zweiter Instanz
Verstöße gegen Arbeitsrecht: Berufungsgericht kappt Haftstrafe für Viandener Hotelbetreiber
Diekirch. Der Fall hatte über Wochen Schlagzeilen gemacht: Der Betreiber eines Hotel-Restaurants in Vianden und eines Imbisses mit Lieferdienst in Ingeldorf war im März 2021 in erster Instanz wegen gravierender Verstöße gegen das Arbeitsrecht zu einer Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Der Vollzug der Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Nun liegt auch das Urteil in zweiter Instanz vor und das zeigt: Der Gang in Berufung hat sich für den Beschuldigten gelohnt. Die Richter des Appellationshofes haben nämlich von einer Haftstrafe abgesehen. Die Geldstrafe wurde jedoch von 15 000 auf 25 000 Euro angehoben. Der Hintergrund für diese Entscheidung ist aber keineswegs eine geringere Schuld des Angeklagten.
Die Berufungsrichter sehen es nämlich genau wie die Strafkammer in erster Instanz als erwiesen an, dass Danny S. durch Fälschung und Erpressung die Rechte eines Angestellten beschnitten habe. Für schuldig befinden sie ihn ebenfalls, weil er unter dem Namen einer Angestellten E-Mails verschickt hat und weil er zwei Mitarbeiter fälschlicherweise beschuldigt hatte, Trinkgelder gestohlen zu haben.
Bei der Frage der Schwarzarbeit in neun Fällen ist das Appellationsgericht hingegen zur Schlussfolgerung gelangt, dass diese in einem Fall nicht vorlag. In Bezug auf Verstöße gegen die Überstundenregelung bei fünf Mitarbeitern und das Fehlen eines Überstundenregisters bestätigen die Richter ebenso den Schuldspruch aus erster Instanz.
Genau wie in erster Instanz sprechen die Berufungsrichter Danny S. wegen der Vorwürfe der Fälschung eines Kündigungsschreibens und der versuchten Fälschung einer Quittung bei Abrechnung von Überstunden sowie der Bezahlung von Gehältern unter den Mindestlohnbestimmungen frei. Es hat sich also nur wenig geändert.
Fälschung als schwerwiegendste Tat
Die am strengsten bestrafte Tat, die Danny S. zur Last gelegt wird, und die demnach für das Strafmaß ausschlaggebend ist, betrifft die Fälschungen. Diese kann mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren und Geldstrafen von 125 000 Euro geahndet werden.
Dass Danny S. in zweiter Instanz nun ein milderes Urteil zugutekommt, liegt daran, dass die Appellationsrichter einem präzisen Umstand mehr Bedeutung zugestehen, als ihre Kollegen der Strafkammer: dem Délai raisonnable.
Aufgrund dessen war die Haftstrafe von 18 Monaten bereits in erster Instanz zur einfachen Bewährung ohne Auflagen ausgesetzt worden. Die Richter in zweiter Instanz gelangten jetzt zur Ansicht, dass angesichts der bereits mehr als zehn Jahre zurückliegenden Taten ganz von einer Freiheitsstrafe abzusehen sei.
Wegen der Vielzahl der Taten und deren Schwere sei der Angeklagte aber zu einer Geldstrafe in Höhe von 25 000 Euro statt wie bisher 15 000 Euro zu verurteilen.
Fall bleibt wohl aktuell
Der Anwalt von Danny S. kündigt gegenüber dem „Luxemburger Wort“indes an, auch die Existenz weiterer in dieser Verurteilung zurückbehaltener Straftaten vor dem Kassationshof anfechten zu wollen. Der Fall ist somit noch nicht vom Tisch.
LW-Informationen zufolge laufen parallel allerdings derzeit noch immer weitere Ermittlungen gegen den Hotel- und Restaurantbetreiber, bei denen ebenfalls Tatvorwürfe im Bereich des Arbeitsrechts sowie der Fälschung im Raum stehen. Ob und wann es dabei zu einer Anklage kommt, bleibt abzuwarten.