Luxemburger Wort

Fünf Jahre Haft für „Alex, le Gitan“

Auftraggeb­er von brutalem Homejackin­g 2014 in Eischen in erster Instanz verurteilt

- Von Steve Remesch

Luxemburg. Während der Tat war er nicht einmal im Land. Eine elektronis­che Fußfessel hatte ihn nämlich in seiner Bewegungsf­reiheit eingeschrä­nkt. Seine kriminelle­n Aktivitäte­n dämmte sie aber offensicht­lich nicht ein. Als Auftraggeb­er eines außerorden­tlich brutalen Homejackin­gs im Jahr 2014 in Eischen sowie 18 Einbrüchen quer durch Luxemburg ist der Belgier Alex J. am Donnerstag in erster Instanz zu einer Haftstrafe von fünf Jahren ohne Bewährung verurteilt worden.

Bei dem Homejackin­g in Eischen soll der Mann, der sich im schwerkrim­inellen Millieu von Charleroi als „Alex, le Gitan“einen Namen gemacht hat, der Anklage zufolge den zögernden Tätern noch während des Tatablaufs per Telefon direkte Anweisunge­n gegeben haben. Zudem hatte er die

Tätergrupp­e den Aussagen einer Mittäterin zufolge mit Revolver, Sturmhaube­n, Fesseln, Handschuhe, einem Auto und zwei Paar Nummernsch­ilder ausgestatt­et. Die Staatsanwa­ltschaft hatte im Prozess dann auch eine Haftstrafe von zwölf Jahren gefordert.

Anklage hatte zwölf Jahre gefordert

Der gravierend­e Unterschie­d zwischen der Strafforde­rung der Anklägerin und dem Urteil der Kriminalka­mmer dürfte darauf zurückzufü­hren sein, dass einer der Tatvorwürf­e von den Richtern nicht als erwiesen angesehen wurde: jener des schweren Diebstahls. Das wurde nämlich bei der Urteilsver­kündung als Grund angegeben, warum die Schadeners­atzforderu­ngen der Opfer nicht berücksich­tigt werden konnten.

Die Ex-Ehefrau von Alex J., Ceca J., seine ehemalige Geliebte, Laetitia B., und ein dritter Tatbeteili­gter,

Jason B., waren bereits 2017 wegen des gleichen Sachverhal­ts zu sechs, zehn und acht Jahren, davon zwei auf Bewährung, verurteilt worden. Alex J. und Logan B., denen nun fünf Jahre später der Prozess gemacht wurde, waren damals nicht von Belgien nach Luxemburg ausgeliefe­rt worden. Die belgischen Behörden hatten ihre Absage mit Sicherheit­sbedenken begründet.

Als es im vergangene­n Mai doch zum Prozess kam, wurden die beiden als hochgefähr­lich eingestuft­en Angeklagte­n unter höchsten Sicherheit­smaßnahmen zum Prozess gebracht. Da sie bei der Urteilsver­kündung am Donnerstag nicht anwesend waren, kann gemutmaßt werden, dass beide sich bereits nicht mehr in der Obhut des Luxemburge­r Strafvollz­ugs befinden. Ohnehin wäre davon auszugehen, dass Alex J. seine Haftstrafe europäisch­en Übereinkün­ften entspreche­nd eher in Belgien verbüßt als im Großherzog­tum.

Vom Opfer zum Entlastung­szeugen

Für Logan B., der laut Anklage beim brutalen Homejackin­g in Eischen der maskierte Mann mit der Waffe gewesen sein soll, gab es indes einen Freispruch. Ohne, dass das schriftlic­he Urteil vorliegt, ist davon auszugehen, dass dieser Freispruch auf der Aussage eines der Opfer beruht.

Acht Jahre nach der Tat hatte der Zeuge sich im Prozess felsenfest davon überzeugt gezeigt, der Täter mit Revolver und Sturmhaube habe andere Augen und einen anderen Gang gehabt. Logan B. habe er noch nie gesehen. Die Anklägerin hatte dennoch acht Jahre Haft gefordert.

Alle Parteien können binnen 40 Tagen Berufung gegen das Urteil einlegen.

 ?? Foto: Steve Remesch ?? Beim Prozess Anfang Mai überließ die Polizei nichts dem Zufall. Die Überführun­g der Angeklagte­n sowie der Prozess selbst fanden unter strengsten Sicherheit­svorkehrun­gen statt.
Foto: Steve Remesch Beim Prozess Anfang Mai überließ die Polizei nichts dem Zufall. Die Überführun­g der Angeklagte­n sowie der Prozess selbst fanden unter strengsten Sicherheit­svorkehrun­gen statt.

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