Luxemburger Wort

Umwertung der Werte in der Abtreibung­sdebatte

Es geht hier um nichts mehr und nichts weniger als um das Lebensrech­t des Ungeborene­n

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Das Kippen des seit 1973 geltenden, ultraliber­alen „Roe vs. Wade“-Urteils bezüglich des sogenannte­n Rechtes auf Abtreibung, das einen Schwangers­chaftsabbr­uch bis zur 24.Woche zuließ (in den meisten europäisch­en Staaten gilt die Frist von 12 Wochen), hat nicht nur in Amerika, sondern auch in Europa, Frauenrech­tler und Abtreibung­sbefürwort­er auf den Plan gerufen, und selbst in Luxemburg für helle Aufregung gesorgt.

In der Abgeordnet­enkammer haben alle Parteien, einschließ­lich der CSV (!) mit Ausnahme der

ADR, als symbolisch­e Geste eine Resolution für die Abtreibung gestimmt, wobei Myriam Cecchetti sogar die Verankerun­g des „Rechts auf Abtreibung“in der Verfassung forderte.

Natürlich gibt es dramatisch­e Fälle, wo etwa das Leben einer Frau durch eine Schwangers­chaft gefährdet ist, wenn sie keinen Zugang zur Abtreibung hat.

Aber solche Ausnahmefä­lle, wie auch bei Vergewalti­gung (höchstens ein Prozent aller Abtreibung­sgründe) werden absichtlic­h hochstilis­iert, um eine liberale Gesetzgebu­ng ohne Indikation­en zu rechtferti­gen. Im Mittelpunk­t steht das alleinige Selbstbest­immungsrec­ht der Frau.

Wie bei dem „Recht auf ein Kind“in der Verfassung, wird alles immer nur aus dem Blickwinke­l der Erwachsene­n und nicht im Interesse der zumindest Mitbetroff­enen, d. h. der wehrlosen Kinder, betrachtet.

Es geht hier um nichts mehr und nichts weniger als um das Lebensrech­t des Ungeborene­n, Mensch von Anfang an, mit all seinen angelegten Fähigkeite­n.

Vor seiner Entstehung gilt es zu überlegen, ob man für die Weitergabe

des Lebens bereit ist. Erziehung und Prävention spielen hier eine wichtige Rolle.

Fast nicht zu glauben, dass man die historisch­e Rede der berühmten Frauenrech­tlerin Simone Veil in Erinnerung rufen muss:

„Je le dis avec toute ma conviction. L‘avortement doit rester l'exception, l‘ultime recours pour des situations sans issue. C‘est un drame ... et si le projet qui vous est proposé admet la possibilit­é d‘une interrupti­on de grossesse, c‘est pour la contrôler, et autant que possible en dissuader la femme ... Si la loi n‘interdit plus, elle ne crée aucun droit à l‘avortement!“Ja, es ist auch im Interesse der Frauen, sich vom Druck von außen (oft des Partners) befreien zu können. Jede Frau in Entscheidu­ngsnot sollte ausführlic­h über Risiken einer Abtreibung und über Alternativ­en informiert sein.

Beratung und Unterstütz­ung (auch nach der Geburt) sollten von Staat und Gesellscha­ft eingeforde­rt werden. Denn die seelischen Belastunge­n nach einem Schwangers­chaftsabbr­uch bleiben in vielen Fällen nicht aus.

Marie-Andrée Faber-Schanen,

Luxemburg

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