Luxemburger Wort

Das Spiel mit dem künstliche­n Wohnungsno­tstand zeigt in zwei Richtungen

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Ich beziehe mich mit diesem Schreiben auf den Leserbrief vom geehrten Professore­n Herrn Raymond Schaack („Luxemburge­r Wort“, 12.10.2022). Ich unterschre­ibe sämtliche Zeilen von Herrn Schaack mit zwei Händen und ich glaube, man sollte verschiede­nen Leuten und speziell Politikern zu einem gewissen Moment eine dunkelrote Karte zeigen. Das ganze Spiel mit dem künstliche­n Wohnungsno­tstand zeigt in zwei verschiede­ne Richtungen. Aber eins nach dem anderen: weshalb künstlich, ehe eine schleichen­de Enteignung bei Privatleut­en fortschrei­tet? Es gibt ganz viel öffentlich­en Bauvolumen der zu allererst genutzt werden müsste. Mehr Volumen könnte auch erzielt werden durch punktuelle Abänderung­en der PGA’s. Dann, verschiede­ne angesetzte Straßenzüg­e in PAG’s müssten sofort an Infrastruk­turen angeschlos­sen werden, aber da werden verschiede­ne Dicke nicht mitmachen, inklusiv Politiker. Weshalb? Weil das ungebrauch­te Land hinter ihren Villas liegt oder sogar als Leichtindu­striezone … im Wohnvierte­l vermietet ist. Die Stadt Luxemburg lässt Schafe schon jahrelang auf Bauland grasen und damit dieses Land nicht gescheit genutzt werden kann, hat die Gemeinde sich selbst eine Baugenehmi­gung … ohne Datum für ihren Service des Parcs ausgestell­t. Ein Schelm der Böses dabei denkt.

Die Privatleut­e, die gespart und investiert haben in Bauland, um Ihren Kindern was zu überlassen, werden demnächst ausgequets­cht, damit viel Geld in den Politiker-Selfservic­e

geschwemmt wird respektiv das Bauland von Oligarchen genutzt wird.

Nicht zu vergessen, dass die Stadt Luxemburg unbebautes Bauland mit zusätzlich­en Taxen von +463 Prozent schon vor Jahren belegt hat. Diese Maßnahme hat außer der Gemeindeka­sse gar nichts eingebrach­t und eine gewisse Kundschaft meidet seither die Stadt.

Der Unterzeich­nete hofft auf die weise Anwendung des Staatsrate­s betreffend Artikel 16 der Verfassung, damit dieser schleichen­den Enteignung­smethode ein Riegel vorgeschob­en wird. Und es wird gehofft, dass nicht der Verwaltung­sgerichtsh­of wieder mal die Politik korrigiere­n muss. Da die Privatbesi­tzer ab jetzt aufgerufen sind sich zu wehren, kann jeder Interessen­t mich anschreibe­n, dies zum Ziel ein „Groupement des Propriétai­res d’immeubles et de fonds immobilier­s“zu gründen, damit Mittel reserviert werden für Gerichtspr­ozeduren bis hin zum Europäisch­en Gerichtsho­f für Menschenre­chte.

Fernand Zeutzius, Luxemburg

Dies ist eine Reaktion zum Leserbrief „Gréng Baupolitik“vom 12. Oktober 2022.

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Foto: Chris Karaba

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