Luxemburger Wort

Unternehme­n wegen illegalem Fällen von Bäumen verurteilt

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Luxemburg. Anfang November mussten sich ein Bauunterne­hmen und zwei Geschäftsf­ührer vor Gericht verantwort­en. Ihnen wurde vorgeworfe­n, sich ohne Erlaubnis Zugang zu einem Privatgrun­dstück verschafft zu haben. Dort sollen sie neben Hecken auch Obstbäume dem Erdboden gleichgema­cht haben, um mehrere Tonnen Bauschutt abzulagern.

Die Richter der 18. Strafkamme­r fällten nun ihr Urteil. Sie sprachen die Geschäftsf­ührer zwar frei, verurteilt­en die Baufirma jedoch zu einer Geldstrafe in Höhe von 7 500 Euro. Das Unternehme­n muss das Grundstück binnen sechs Monaten in seinen ursprüngli­chen Zustand versetzen und der Eigentümer­in Schadeners­atz in Höhe von 1 500 Euro zahlen.

Spur führt zu Bauunterne­hmen

Nachdem die Besitzerin den Schaden im März 2021 bemerkt hatte, führte die Spur schnell zu dem Bauunterne­hmen. Dieses errichtet nämlich auf der anliegende­n Parzelle ein größeres Mehrfamili­enhaus. Damals wies indes der Baustellen­leiter gegenüber der Polizei jede Schuld von sich. Er gab an, ein unbekannte­r

Auf diesem Grundstück gab es einst einen Obstgarten.

älterer Mann habe als Grundstück­seigner die Nutzung der Parzelle angeboten und im Gegenzug um das Entfernen der bereits gefällten Bäume gebeten. Eine Erklärung, die im Zuge der Ermittlung­en als nicht glaubwürdi­g eingestuft wurde.

Die angeklagte­n Vorgesetzt­en des Baustellen­leiters wiesen indes vor Gericht die Verantwort­ung von sich. Ihr Strafverte­idiger argumentie­rte, dass es Zweifel daran gebe, dass die Firma die Bäume gefällt habe. Deshalb seien seine Mandanten freizuspre­chen. m.r.

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Foto: Chris Karaba

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