Luxemburger Wort

Fünf Jahre Haft für Ex-Polizist

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Fünf Jahre Haft, davon drei zur Bewährung: So lautet das Urteil der Richter gegen Meris M. Der Ex-Polizist hatte im April 2019 einen flüchtigen Autofahrer bei einer Kontrolle erschossen. Kurz zuvor war der Fahrer des Mercedes auf den damals 22-jährigen Polizisten zugefahren. Unmittelba­r nach dem Vorfall deutete vieles auf Notwehr hin, doch die Ermittlung­en warfen schnell Fragen auf. Meris M. wurde wegen Totschlags angeklagt.

Laut den Richtern der Kriminalka­mmer handelte Meris M. nicht aus Notwehr. Sie hielten aber fest, dass der Autofahrer die Tat provoziert habe. Dadurch wird das Strafmaß bei schweren Straftaten wie Totschlag, die lebensläng­liche Haftstrafe­n zur Folge haben können, deutlich verringert. Neben einem Bußgeld von 5.000 Euro muss der Ex-Polizist unter anderem eine Entschädig­ung von 21.400 Euro an die Frau des Verstorben­en zahlen.

Verteidigu­ng erwägt Einspruch

Die Richter blieben deutlich unter den Forderunge­n der Staatsanwa­ltschaft. Diese hatte nämlich eine Haftstrafe von 30 Jahren gefordert. Der Strafverte­idiger des

Angeklagte­n zeigte sich nach dem Urteil dennoch nicht zufrieden. Die Strafe sei angesichts der Vorwürfe zwar niedrig. Einverstan­den sei er mit der Entscheidu­ng der Richter jedoch nicht. Er erwäge, Einspruch einzulegen. Das Urteil bezeichnet­e er als ein falsches Signal für andere Polizisten. „Die Nachricht lautet: Jungs, bleibt im Büro. Und wenn ihr rausmüsst, lasst eure Waffe dort und lauft draußen bloß niemanden nach“, so Me Philippe Penning.

Während der Gerichtsve­rhandlung Ende September hatte der Anwalt einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Dieser habe nämlich aus Notwehr gehandelt. Der Angeklagte hatte damals vor Gericht betont, dass zur Seite springen für ihn damals keine Möglichkei­t mehr gewesen sei. Für ihn habe der Fahrer ihn töten wollen.

Für die Vertreteri­n der Anklage ließen die Ermittlung­en derweil nur einen Schluss zu. Meris M. habe den 51-jährigen Autofahrer, der sich anscheinen­d einer Kontrolle entziehen wollte, vorsätzlic­h getötet. Der Beamte habe die Möglichkei­t gehabt, sich in Sicherheit zu bringen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Alle Parteien haben nun 40 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen. m.r.

 ?? Foto: Guy Jallay ?? Am 11. April 2018 erschießt ein Polizist in Bonneweg einen flüchtende­n Autofahrer.
Foto: Guy Jallay Am 11. April 2018 erschießt ein Polizist in Bonneweg einen flüchtende­n Autofahrer.

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