Wie es mit dem EigentümerRegister nach dem Gerichtsurteil weitergeht
Auf die Luxemburger Datenbank der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften hatte bislang jeder über das Internet freien Zugang – damit ist es nun vorbei
Das EU-Gericht hat am vergangenen Dienstag geurteilt, dass die Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen nicht in allen Fällen für die gesamte Öffentlichkeit zugänglich sein müssen. Bislang hatte über das Internet jeder unbeschränkten Zugriff auf das Luxemburger Registre des bénéficiaires effectifs (RBE). Das Register war 2019 eingerichtet worden und setzte damit eine EU-Richtlinie gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung um.
Bereits im Dezember 2019 erhob der Eigentümer der Immobiliengesellschaft YO dagegen Klage beim Tribunal d’arrondissement de Luxembourg. Weil er beruflich häufig in Länder mit politisch instabilen Regimen reise, die einer erhöhten Kriminalität ausgesetzt seien, sah er für sich durch das Transparenzregister ein erhebliches Risiko von Entführung, Freiheitsberaubung, Gewalt gegen sich und seine Familie. Auch die Luxemburger Gesellschaft Sovim SA klagte deswegen gegen das Register.
Müssen zur „Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“die Namen und Adressen von Firmeneigentümern veröffentlicht werden? Tatsächlich musste nicht unbedingt die Privatadresse im Eigentümer-Register eingetragen sein, es ging auch die „genaue berufliche Adresse“. Ein unverhältnismäßig starker Eingriff in die Privatsphäre, befindet das Gerichtsurteil, das nun vom Justizministerium genau geprüft wird.
Zugang wird reformiert
Dass der Zugang zum Register schon kurz nach dem Urteil des EU-Gerichts blockiert wurde, kritisiert der Luxemburger Journalistenverband ALJP. Er sieht „keinerlei rechtlichen Grund“, den Zugriff auf das Register sofort zu sperren. Andere Urteile des Gerichts, etwa in der Datenspeicherung, ignoriere Luxemburg seit Jahren.
Jetzt würde daran gearbeitet, den wichtigsten Akteuren, die von den Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche betroffen sind, sowie den Fachleuten, die in diesem Bereich Verpflichtungen haben, wieder Zugang zu gewähren, erklärt Justizministerin Sam Tanson. Dazu zählt sie auch die Öffentlichkeit, respektive die Presse. Zum jetzigen Zeitpunkt wisse man aber noch nicht, ob die EU-Kommission es jedem Mitgliedsland selbst überlässt, auf das Urteil zu reagieren oder selbst darauf reagieren werde.
Dass der Zugang zum Register schon kurz nach dem Urteil des EUGerichts blockiert wurde, kritisiert der Luxemburger Journalistenverband ALJP.