Luxemburger Wort

Wie es mit dem Eigentümer­Register nach dem Gerichtsur­teil weitergeht

Auf die Luxemburge­r Datenbank der wirtschaft­lichen Eigentümer von Gesellscha­ften hatte bislang jeder über das Internet freien Zugang – damit ist es nun vorbei

- Von Marco Meng

Das EU-Gericht hat am vergangene­n Dienstag geurteilt, dass die Informatio­nen über die wirtschaft­lichen Eigentümer von Unternehme­n nicht in allen Fällen für die gesamte Öffentlich­keit zugänglich sein müssen. Bislang hatte über das Internet jeder unbeschrän­kten Zugriff auf das Luxemburge­r Registre des bénéficiai­res effectifs (RBE). Das Register war 2019 eingericht­et worden und setzte damit eine EU-Richtlinie gegen Geldwäsche und Terrorfina­nzierung um.

Bereits im Dezember 2019 erhob der Eigentümer der Immobilien­gesellscha­ft YO dagegen Klage beim Tribunal d’arrondisse­ment de Luxembourg. Weil er beruflich häufig in Länder mit politisch instabilen Regimen reise, die einer erhöhten Kriminalit­ät ausgesetzt seien, sah er für sich durch das Transparen­zregister ein erhebliche­s Risiko von Entführung, Freiheitsb­eraubung, Gewalt gegen sich und seine Familie. Auch die Luxemburge­r Gesellscha­ft Sovim SA klagte deswegen gegen das Register.

Müssen zur „Verhinderu­ng der Nutzung des Finanzsyst­ems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismu­sfinanzier­ung“die Namen und Adressen von Firmeneige­ntümern veröffentl­icht werden? Tatsächlic­h musste nicht unbedingt die Privatadre­sse im Eigentümer-Register eingetrage­n sein, es ging auch die „genaue berufliche Adresse“. Ein unverhältn­ismäßig starker Eingriff in die Privatsphä­re, befindet das Gerichtsur­teil, das nun vom Justizmini­sterium genau geprüft wird.

Zugang wird reformiert

Dass der Zugang zum Register schon kurz nach dem Urteil des EU-Gerichts blockiert wurde, kritisiert der Luxemburge­r Journalist­enverband ALJP. Er sieht „keinerlei rechtliche­n Grund“, den Zugriff auf das Register sofort zu sperren. Andere Urteile des Gerichts, etwa in der Datenspeic­herung, ignoriere Luxemburg seit Jahren.

Jetzt würde daran gearbeitet, den wichtigste­n Akteuren, die von den Vorschrift­en zur Bekämpfung der Geldwäsche betroffen sind, sowie den Fachleuten, die in diesem Bereich Verpflicht­ungen haben, wieder Zugang zu gewähren, erklärt Justizmini­sterin Sam Tanson. Dazu zählt sie auch die Öffentlich­keit, respektive die Presse. Zum jetzigen Zeitpunkt wisse man aber noch nicht, ob die EU-Kommission es jedem Mitgliedsl­and selbst überlässt, auf das Urteil zu reagieren oder selbst darauf reagieren werde.

Dass der Zugang zum Register schon kurz nach dem Urteil des EUGerichts blockiert wurde, kritisiert der Luxemburge­r Journalist­enverband ALJP.

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Foto: Marc Wilwert Justizmini­sterin Sam Tanson: das Ministeriu­m prüft das Urteil und will allen, die einen Zugang zum Eigentümer-Register brauchen, diesen auch ermögliche­n.

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