Luxemburger Wort

Ein Jahr Haft für Roy Reding

Ein Immobilien­geschäft brachte den ADR-Abgeordnet­en vor Gericht. Nun stellt sich auch die Frage nach den politische­n Folgen

- Von Maximilian Richard

Im Oktober musste sich der ADR-Abgeordnet­e Roy Reding vor Gericht verantwort­en. Beim Verkauf einer Immobilie in Kirchberg soll er eine strafrecht­liche Entscheidu­ng zum Objekt verschwieg­en haben. Ihm wird deshalb unter anderem Betrug vorgeworfe­n. Die Richter fällten in dem Fall nun ihr Urteil. Sie verurteilt­en Roy Reding zu einer einjährige­n Freiheitss­trafe auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 50 000 Euro.

Die Hintergrün­de des Falls reichen mehr als zehn Jahre zurück. Reding hatte mit einer seiner Firmen ein Wohnhaus in Kirchberg gekauft und ließ es zu einem Mehrfamili­enhaus mit zwei Wohnungen und zwei Studios umbauen.

Später richtete er im Untergesch­oss anstelle von zwei Kellerräum­en ein weiteres Studio ein. Das geschah allerdings ohne Baugenehmi­gung und zudem entsprach das Studio nicht den kommunalen Vorschrift­en. So war die Decke für Wohnzwecke zehn Zentimeter zu niedrig. Roy Reding wurde als Firmenchef zu einer Geldstrafe von 50 000 Euro verurteilt. Dem im Juni 2016 rechtskräf­tigen Urteil zufolge sollte er zudem auch die Kellerräum­e binnen sechs Monaten wieder in ihren ursprüngli­chen Zustand versetzen.

Verkauf vor Ablauf der Frist

Das tat er aber offenkundi­g nicht. Wenige Tage vor Ablauf der Frist verkaufte er zudem das Haus – laut Anklage, ohne die Käuferin über das Urteil zu informiere­n. Beim Verkauf waren zudem weder der Käuferin noch dem Notar und der Bank aufgefalle­n, dass im Verkaufsak­t nur vier Wohneinhei­ten aufgeliste­t waren, in der Mieterbesc­heinigung und im Energiepas­s aber fünf.

Die Käuferin sagte im Oktober vor Gericht aus, dass ein Zwischenhä­ndler, sie lediglich vage auf eine laufende Regularisi­erungsproz­edur hingewiese­n habe. Das griff im Prozess auch die Verteidige­rin von Roy Reding auf, die sich bemühte, durch Auszüge aus E-Mails zu belegen, dass der Zwischenhä­ndler

sehr wohl über das Strafverfa­hren und das Urteil informiert gewesen sei. Die Käuferin habe zudem keinen wirklichen Schaden erlitten, so die Verteidige­rin. Die Anwältin forderte einen Freispruch für ihren Mandanten.

Frage nach politische­n Folgen

Ob die Verurteilu­ng politische Folgen für den Abgeordnet­en haben wird, muss sich zeigen. Rein rechtlich spricht zumindest nichts dagegen, dass Roy Reding weiter im Parlament verbleibt. Ein Abgeordnet­er kann verurteilt werden und trotzdem sein Amt weiter ausüben. Nur bei einer Verurteilu­ng wegen eines Verbrechen­s kann das Parlament zusammenko­mmen und entscheide­n, ob die implizite Immunität eines Parlamenta­riers aufgehoben wird. In Redings Fall handelt es sich um ein Delikt.

Ohnehin ist das Urteil gegen Reding noch nicht rechtskräf­tig. Alle Parteien haben 40 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen. Auf Facebook hat der Politiker bereits angekündig­t, in Berufung gehen zu wollen. Die Cour d'appel wird sich somit nochmals mit dem Fall befassen.

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Foto: Anouk Antony/LW-Archiv Der ADR-Abgeordnet­e Roy Reding musste sich wegen eines Immobilien­geschäfts vor Gericht verantwort­en.

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