Ein Jahr Haft für Roy Reding
Ein Immobiliengeschäft brachte den ADR-Abgeordneten vor Gericht. Nun stellt sich auch die Frage nach den politischen Folgen
Im Oktober musste sich der ADR-Abgeordnete Roy Reding vor Gericht verantworten. Beim Verkauf einer Immobilie in Kirchberg soll er eine strafrechtliche Entscheidung zum Objekt verschwiegen haben. Ihm wird deshalb unter anderem Betrug vorgeworfen. Die Richter fällten in dem Fall nun ihr Urteil. Sie verurteilten Roy Reding zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 50 000 Euro.
Die Hintergründe des Falls reichen mehr als zehn Jahre zurück. Reding hatte mit einer seiner Firmen ein Wohnhaus in Kirchberg gekauft und ließ es zu einem Mehrfamilienhaus mit zwei Wohnungen und zwei Studios umbauen.
Später richtete er im Untergeschoss anstelle von zwei Kellerräumen ein weiteres Studio ein. Das geschah allerdings ohne Baugenehmigung und zudem entsprach das Studio nicht den kommunalen Vorschriften. So war die Decke für Wohnzwecke zehn Zentimeter zu niedrig. Roy Reding wurde als Firmenchef zu einer Geldstrafe von 50 000 Euro verurteilt. Dem im Juni 2016 rechtskräftigen Urteil zufolge sollte er zudem auch die Kellerräume binnen sechs Monaten wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzen.
Verkauf vor Ablauf der Frist
Das tat er aber offenkundig nicht. Wenige Tage vor Ablauf der Frist verkaufte er zudem das Haus – laut Anklage, ohne die Käuferin über das Urteil zu informieren. Beim Verkauf waren zudem weder der Käuferin noch dem Notar und der Bank aufgefallen, dass im Verkaufsakt nur vier Wohneinheiten aufgelistet waren, in der Mieterbescheinigung und im Energiepass aber fünf.
Die Käuferin sagte im Oktober vor Gericht aus, dass ein Zwischenhändler, sie lediglich vage auf eine laufende Regularisierungsprozedur hingewiesen habe. Das griff im Prozess auch die Verteidigerin von Roy Reding auf, die sich bemühte, durch Auszüge aus E-Mails zu belegen, dass der Zwischenhändler
sehr wohl über das Strafverfahren und das Urteil informiert gewesen sei. Die Käuferin habe zudem keinen wirklichen Schaden erlitten, so die Verteidigerin. Die Anwältin forderte einen Freispruch für ihren Mandanten.
Frage nach politischen Folgen
Ob die Verurteilung politische Folgen für den Abgeordneten haben wird, muss sich zeigen. Rein rechtlich spricht zumindest nichts dagegen, dass Roy Reding weiter im Parlament verbleibt. Ein Abgeordneter kann verurteilt werden und trotzdem sein Amt weiter ausüben. Nur bei einer Verurteilung wegen eines Verbrechens kann das Parlament zusammenkommen und entscheiden, ob die implizite Immunität eines Parlamentariers aufgehoben wird. In Redings Fall handelt es sich um ein Delikt.
Ohnehin ist das Urteil gegen Reding noch nicht rechtskräftig. Alle Parteien haben 40 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen. Auf Facebook hat der Politiker bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Die Cour d'appel wird sich somit nochmals mit dem Fall befassen.