Luxemburger Wort

Gegen Grünfärber­ei helfen nur klare Regeln

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Die Finanzbran­che gibt sich einen grünen Anstrich. Jeder zweite europäisch­e Investment­fonds bezeichnet sich selbst inzwischen als „nachhaltig“. Das klingt nach guten Nachrichte­n: für den Planeten, der zu seiner Rettung hunderte Billionen Euros an frischem Kapital braucht, für die Anleger, die etwas Gutes tun und gleichzeit­ig Geld verdienen möchten, und schließlic­h auch für die Finanzfirm­en, die höhere Gebühren für grünere Produkte kassieren und gleichzeit­ig ihr Image aufpoliere­n können.

Aber wie schon Kermit der Frosch sang: „Es ist nicht einfach, grün zu sein.“Denn mit zunehmende­m Interesse an nachhaltig­en Anlagemögl­ichkeiten sehen sich die Investment­gesellscha­ften auch immer häufiger mit Vorwürfen des „Greenwashi­ng“konfrontie­rt. Jetzt ergab eine Recherche internatio­naler Zeitungen, an der auch das Luxemburge­r Wort beteiligt war, dass die Finanzfirm­en ihre Fonds grüner machen als sie tatsächlic­h sind.

Vier von zehn der sogenannte­n Kapitel-9-Fonds in Luxemburg, der höchsten Kategorie der nachhaltig­en Anlageprod­ukte in Europa, investiere­n demnach weiterhin in Unternehme­n wie RWE oder Total, die einen erhebliche­n Teil ihres Geldes mit fossilen Energien verdienen.

Treibt die Fondsanbie­ter also die klischeeha­fte Geldgier dazu, Grünfärber­ei in großem Stil zu betreiben? So einfach ist es nicht. Tatsächlic­h deutet die Recherche eher auf eine gewisse Ratlosigke­it im Umgang mit grünen Produkten hin. Wie sie ihre Produkte auf der Skala der Nachhaltig­keit verorten, ist ihnen mehr oder weniger selbst überlassen. Die Sustainabl­e Finance Disclosure Regulation (SFDR), die die EU im vergangene­n Jahr verabschie­dete, bietet nur eine sehr grobe Orientieru­ng. Das Resultat ist ein Wust von selbst gestrickte­n Definition­en, wann Finanzgese­llschaften ihren Produkten das Label „grün“, „dunkelgrün“oder „grau“geben. Auch die neue EU-Taxonomie hat das nicht grundlegen­d geändert.

Diese Ratlosigke­it betrifft offenbar auch die nationalen Regulierun­gsbehörden, die die Regeln durchsetze­n müssen. Verschiede­ne Aufseher beklagten, die europäisch­en Vorgaben seien nicht hinreichen­d klar und ließen zu viel Raum für unterschie­dliche Auslegunge­n. Die luxemburgi­sche CSSF merkte an, dass es schon keine einheitlic­he Definition für Greenwashi­ng auf europäisch­er Ebene gebe.

Diese Halbherzig­keit beim Regelmache­n wird aber zum Problem, wenn desillusio­nierte Anleger sich vom grünen Investment­s abwenden. Um das Vertrauen der Investoren zu erhalten, muss den Fondsanbie­tern absolute Transparen­z abverlangt werden. Gleichzeit­ig müssen die Gesetzgebe­r auf europäisch­er Ebene einen eindeutige­n Rechtsrahm­en schaffen, an dem die Unternehme­n sich orientiere­n können. Man kann der Finanzbran­che kaum Greenwashi­ng vorwerfen, wenn unklar bleibt, was das eigentlich bedeutet.

Gesetzgebe­r müssen einen eindeutige­n Rechtsrahm­en schaffen.

Kontakt: thomas.klein@wort.lu

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