Carole Dieschbourg muss sich noch gedulden
Rote Karte für Gesetzesvorschlag zur strafrechtlichen Verantwortung von Regierungsmitgliedern
Der Staatsrat hat gestern sein Gutachten zum Gesetzesvorschlag 8049 zur strafrechtlichen Verantwortung von Regierungsmitgliedern veröffentlicht und vier formale Einwände gegen den Text erhoben, der nun in der zuständigen Justizkommission überarbeitet werden muss.
Hintergrund ist die mögliche strafrechtlich relevante Verwicklung der im vergangenen April zurückgetretenen Umweltministerin Carole Dieschbourg (Déi Gréng) in die Gaardenhaischen-Affäre. Im April hatte die Staatsanwaltschaft ihre Akte der Chamber übergeben, da es laut Verfassung die Aufgabe des Parlaments ist, über eine Anklage eines Regierungsmitglieds oder ehemaligen Regierungsmitglieds zu entscheiden. Das Problem dabei: Das in der Verfassung vorgesehene Gesetz, das die Prozedur dafür regelt, existiert nicht.
Nach langem Hin und Her entschieden die Präsidentenkonferenz und das Parlamentsbüro, ein solches in der Verfassung vorgesehenes Gesetz zu verabschieden und so den Übergang der aktuellen auf die neue Verfassung zu garantieren, die noch nicht in Kraft ist und nicht mehr vorsieht, dass das Parlament zuständig ist.
Der Text bezieht sich nicht exklusiv auf die ehemalige Ministerin, sondern wird Teil des allgemeinen Rechts, das heißt, dass die allgemeinen strafrechtlichen Prozeduren auch auf Regierungsmitglieder angewendet werden sollen. Anders ausgedrückt: Regierungsmitglieder
und ehemalige Regierungsmitglieder haben dieselben Rechte und werden behandelt wie ganz normale Bürger.
Doch der Text weist Schwächen auf. Die größte Schwäche sind prozedurale Fragen, auf die der Text keine klaren Antworten gibt. So ist beispielsweise unklar, ob der Staatsanwalt, der die Genehmigung der Abgeordnetenkammer für Ermittlungsmaßnahmen gegen ein Regierungsmitglied beziehungsweise die eventuelle Einleitung einer Untersuchung braucht, diese nur einmal einholen muss oder ob er jede einzelne Ermittlungsmaßnahme beim Parlament beantragen muss.
„Wenn nach der Voruntersuchung eine gerichtliche Untersuchung eingeleitet wird, muss der Staatsanwalt dann eine neue Genehmigung beantragen, oder gilt die ursprüngliche Genehmigung für das gesamte nachfolgende Verfahren bis zu seinem Abschluss?“, fragt der Staatsrat und legt wegen der prozeduralen Unklarheiten in Bezug auf das Zusammenspiel zwischen Parlament und Justiz sein Veto ein.
Im Kontext Zusammenspiel zwischen Parlament und Justiz gibt es noch ein weiteres Problem. Der Text sieht nämlich ein besonderes Verfahren für die Weiterverfolgung von Vorermittlungen gegen ein Regierungsmitglied vor. Laut dem Text muss der Staatsanwalt die Ermittlungsakte dem Parlament vorlegen, das dann über das weitere Vorgehen entscheidet. Im allgemeinen Recht ist diese Prozedur nicht vorgesehen. Sie verstößt gegen das verfassungsrechtlich verankerte Prinzip der Gleich