Neue Ampeln bleiben für Fußgänger länger grün
Die Anlagen sind nach bestimmten Normen geregelt. Auf die Freigabezeit folgt immer eine Übergangsphase
„Bei Grün darfst du gehen, bei Rot musst du stehen.“Mit diesem Spruch werden Kindern die Grundlagen zum Überqueren einer Straße mit Verkehrsampeln erklärt. Doch ist es tatsächlich immer möglich, die komplette Straße während der Grünphase zu überqueren? Mit dieser Frage hat sich der Abgeordnete Marc Goergen (Piratenpartei) an Mobilitätsminister François Bausch (Déi Gréng) gewandt, nachdem François Benoy (Déi Gréng), Gemeinderat der Stadt Luxemburg, ein Video veröffentlicht hatte, in dem die Grünphase einer Fußgängerampel gerade einmal ein paar Sekunden angedauert hatte.
Wie Bausch erklärt, seien die Ampeln in Luxemburg nach den „Richtlinien für Lichtsignalanlagen“sowie diversen Normen geregelt. Diese würden für jeden Verkehrsteilnehmer eine Mindestfreigabezeit (grünes Licht) vorsehen, um einen Übergang oder Knotenpunkt zu überqueren. Auf die Grünphase folge im Prinzip eine Übergangszeit, in der ein Verkehrsteilnehmer, der sich auf einem Übergang befindet, diesen verlassen kann.
Orange für Autos, Rot für Fußgänger
Während diese Übergangsphase für Autofahrer in oranger Farbe angezeigt wird, leuchtet die Ampel für Fußgänger bereits rot auf – weil sie über keinen orangen Signalgeber verfügt. Rot bedeute denn auch,
An jeder Ampel ist eine Übergangsphase eingeplant.
dass kein Fußgänger mehr den Übergang in Angriff nehmen solle. Diejenigen, die sich auf dem Übergang befinden, haben jedoch noch ausreichend Zeit, um sich sicher auf die andere Seite zu begeben.
Die Mindestfreigabezeit müsse für Fußgänger so lang andauern, dass diese sich mit einer Geschwindigkeit von 1,2 m/s bis in die Hälfte der Straße begeben können. Bei Neuplanungen liege diese Distanz laut Bausch bei zwei Dritteln der Straße. In der Nähe von Schulen und Altersheimen werde auf eine verlängerte Freigabezeit geachtet. Zudem verfügen alle Ampeln, die nach 2017 installiert wurden, über eine Taste, über die ältere Menschen sowie Menschen mit einer körperlichen Einschränkung eine längere Grünphase beantragen können. SH